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Kritik an Gewinnabführungen bei Lebensversicherern in ‚Manndeckung‘

Von den 34 im Jahre 2017 unter intensiver BaFin-Aufsicht stehenden Lebensversicherern wurden 276 Mio. € per Gewinnabführungsvertrag abgeführt, berichtet ‚Spiegel Online‘ (23.09.2018) mit Bezug auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion. Gewinnabführungen sind u. E. nicht pauschal zu verurteilen, in besonderen Situationen aber zu kritisieren. Auf Anfrage der ‚vt‘-Redaktion bekräftigt die Lebensversicherung von 1871 a. G.:

„Die LV 1871 verfolgt die Berichte, dass zu Konzernen zugehörige Lebensversicherer Gewinne an ihre Muttergesellschaften abführen, obwohl sie sich sogar unter Umständen in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden, mit großer Sorge. Denn diese Gelder sollten den Kunden und nicht den Konzernen zu Gute kommen. Der Auftrag der Lebensversicherer ist nach Meinung der LV 1871 auch ein gesellschaftlicher im Rahmen der Altersvorsorge und damit der sozialen Stabilität. Und daher sollte jeder Anbieter sich zu allererst dem Kunden verpflichtet fühlen und in diesem Sinne auch dem Gesamtsystem Altersvorsorge.“

Deren Vorstandsmitglied Hermann Schrögenauer betont: „Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sind wir zu allererst unseren Kunden, die unsere Mitglieder sind, verpflichtet. Bei uns kann niemand Geld aus dem System nehmen, schon alleine aufgrund unserer Rechtsform. Der Versicherte und unsere Versichertengemeinschaft stehen im Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns. Dabei gilt für uns eine ganz einfache Formel: Gute Solvenzquote + gute Kapitalanlageergebnisse + gute Preise + gute Produkte = zufriedener und abgesicherter Kunde.“

Wie sich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linke-Bundestagsfraktion entnehmen lässt, waren von den am 31.12.2017 unter Aufsicht der BaFin stehenden 84 Lebensversicherern 16 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und eine öffentlich rechtliche Anstalt, bei denen keine Gewinnabführungsverträge bestehen. Von den 67 Unternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft bestanden bei 37 ein Gewinnabführungsvertrag, davon haben 35 im Geschäftsjahr 2017 einen Gewinn erzielt und abgeführt.

‚vt‘-Fazit: Der Gewinn eines Unternehmens wird nach der Überschussbeteiligung der Versicherten festgestellt, daher wirkt sich ein etwaiger Gewinnabführungsvertrag nicht auf die Überschussbeteiligung der Versicherten aus. Es ist aber ein Zeichen mangelnder Sensibilität, wenn Unternehmen, bei denen sich aus der jährlichen Prognoserechnung ergibt, dass sie mittel- bis langfristig finanzielle Schwierigkeiten haben könnten, dennoch Gewinne abführen. Ob unbotmäßige Gewinnabführung oder Run-Off: Einige Unternehmen sorgen dafür, dass die Branche bei Politikern mit Argusaugen beobachtet wird und munitionieren Regulierungs- und Provisionsdeckel-Befürworter.

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