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LG München I untersagt GEKA – Ges. für kartografische Abdruck- und elektronische Vervielfältigungsrechte GmbH/Berlin online-Handel mit Bodenrichtwerten

Wie eine Bombe schlug letzte Woche die Entscheidung des LG München I (Az. 37 O 2194/17 – noch nicht rechtskräftig) in unsere laufende Berichterstattung zu den Geschäften mit Bodenrichtwerten ein, der beklagten GEKA - Gesellschaft für kartografische Abdruck- und elektronische Vervielfältigungsrechte GmbH/Berlin zu verbieten, die Werte des Gutachterausschusses München im Markt anzubieten. Das Urteil hat 'Bi' in der Beilage analysiert. Um es richtig einordnen zu können, muss man sich allerdings vor Augen halten, dass man Bodenwerte in den meisten Bundesländern als komplette Datei kostenlos erhält (so z. B. in NRW, Berlin, Hamburg etc.). In anderen Bundesländern erhält man diese gegen einen kleinen Obolus, in Bayern sind sie etwas teurer. Sie zu beschaffen, ist regelmäßig problemlos möglich. Auch im Großteil Bayerns. Dennoch birgt das Urteil gehörigen Zündstoff.

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