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LV 1871 kann mit vielen Garantien und Optimierung der ‚Golden BU‘ kräftig punkten

„Um aus den verschiedenen Angeboten die richtige Auswahl zu treffen, raten wir zu einer individuellen Beratung“, empfiehlt Iris Bauer, Leiterin Produktmanagement und -entwicklung bei der Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871), in einer Pressemitteilung zu „Zahlen, Daten, Fakten“ der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Betonung der individuellen Beratung durch unabhängige Vermittler finden wir klasse. Wenn die Produktmanagerin der LV 1871 nicht das eigene Produkt bewirbt, sondern zur individuellen Beratung auf Basis verschiedener Angebote aufruft, dann lässt uns das auf nicht geringe Überzeugung in die Stärke des eigenen Produkts schließen.

Daher haben wir die Optimierung der ,Golden BU‘ für Sie unter die Lupe genommen: Wir starten mit den zahlreichen Garantien, so z. B. der Erhöhung der Grenzen bei der Nachversicherungsgarantie:

Aufgrund der Nachversicherungsgarantie haben versicherte Personen (VP), die nicht älter als 50 Jahre sind, das Recht, die vereinbarte jährliche BU-Rente ohne erneute Risikoprüfung zu erhöhen. Dabei wurden die berufsgruppenspezifischen Nachversicherungsgrenzen erhöht auf maximal 3.000 € monatliche BU-Rente. Berufe mit einem höheren BU-Risiko haben geringere Obergrenzen der Nachversicherung (1.500 €, 2.000 € oder 2.500 €). Die jeweilige Obergrenze kann dem Versicherungsschein entnommen werden. VN- und Makler-freundlich wurde auch der Meldezeitraum verlängert. Die ereignisabhängige Nachversicherung, wie Heirat oder Geburt eines Kindes, kann jetzt bis zwölf Monate nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses genutzt werden, bisher waren es sechs Monate.

Bei Gutverdienern mit Gehaltssprüngen muss bei der Nachversicherungsgrenze nicht Schluss sein, dafür sorgt die sinnvolle neue Karrieregarantie. Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis beschäftigt sind – die Karrieregarantie greift also nicht bei Selbstständigen –, können, wenn das monatliche regelmäßige Bruttoeinkommen durch eine Gehaltserhöhung im Vergleich zum Vormonat um mindestens 5 % steigt, binnen sechs Monaten die BU-Rente erhöhen. Dabei darf die prozentuale Erhöhung maximal so hoch sein wie die Gehaltssteigerung. Mit der Karrieregarantie kann eine BU-Rente erreicht werden, die maximal doppelt so hoch ist wie die für die VP geltende Nachversicherungs-Obergrenze, sprich aus 2.500 € können 5.000 € werden bzw. aus 3.000 € 6.000 €. Wie auch bei der Nachversicherung regeln die AVB zur Karrieregarantie ausdrücklich, dass die Erhöhung ohne erneute umfassende „Risikoprüfung“ und nicht nur mit Verzicht auf die Gesundheitsprüfung erfolgt.

Mit der Verlängerungsgarantie kann die Laufzeit bei Erhöhung der Renten-Regelaltersgrenze angepasst werden. Bisher war das nur möglich, wenn bereits bei Vertragsschluss das vereinbarte Endalter dem dann gültigen gesetzlichen Renteneintrittsalter entsprach. Für Verträge mit dem neuen Tarifwerk steht die Verlängerungsoption der VP bereits dann zu, wenn das bei Vertragsschluss vereinbarte Endalter nicht weniger als 60 Jahre beträgt. Die Versicherungsdauer und die Leistungsdauer des Vertrags können ohne erneute Risikoprüfung maximal um die Zeitspanne verlängert werden, um die sich die Regelaltersgrenze für die VP verschiebt.

Berufswechsel kann zu günstigerer Berufsneueinstufung führen: Liegt ein Berufswechsel mindestens 12 Monate zurück, kann die VP entsprechend § 8 Abs. 5 AVB (L-B12209/10.20 AVB-SBU Golden LV) die Berufseinstufung und die Obergrenze für die Nachversicherung überprüfen lassen. Wichtig und VN-freundlich: Der Beitrag kann sinken, es kann keinesfalls teurer werden. Allerdings behält sich die LV 1871 vor, die Neueinstufungen von einer erneuten Risikoprüfung abhängig zu machen. Wir könnten uns vorstellen, dass die Modifizierung dieser Regelung Thema bei der Erstellung der nächsten AVB sein wird.

Noch umfassendere Überprüfungs- und damit Verbesserungsrechte liefert die Zukunftsgarantie für Schüler (nach erstmaligem Beginn eines Studiums, einer Ausbildung oder einer Berufstätigkeit), Auszubildende und Studenten (nach Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums). Binnen sechs Monaten können die Berufseinstufung und die Obergrenze für die Nachversicherung überprüft werden. Eine Verschlechterung ist ausgeschlossen. Wichtig: Es erfolgt keine erneute Risikoprüfung!

Weitere Rechte, die die ‚Golden BU‘ für junge Leute attraktiv machen: Ohne eine erneute Risikoprüfung kann innerhalb von sechs Monaten nach Studienabschluss etc. eine Beitragsdynamik eingeschlossen oder eine bestehende Dynamik erhöht werden. Dabei „können alle Dynamikmodelle und Prozentsätze gewählt werden, die nach unseren Annahmerichtlinien für den dann ausgeübten Beruf zulässig sind“ (§ 8 Abs. 3b AVB). Zudem ist bspw. bei Abschluss eines Hochschulstudiums und Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit im Rahmen der ereignisabhängigen Nachversicherung – also ohne erneute Risikoprüfung – eine Erhöhung der zuletzt versicherten BU-Rente um maximal 100 % möglich.

Schwere Krankheiten führen zu einer schnellen Leistung: Die schweren Krankheiten Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Querschnittslähmung sowie Sprach-/Seh-/Hörverlust (in § 3 Abs. 3 AVB sind die leistungsauslösenden jeweiligen Voraussetzungen aufgeführt) führen zu einem Anspruch auf eine schnelle Leistung in Höhe der vereinbarten BU-Rente für längstens 18 Monate. Für die Beantragung genügt ein vereinfachter Nachweis in Form eines Facharztberichtes (Anforderungen sind in § 19 Abs. 5 AVB geregelt). Liegen die erforderlichen Unterlagen vor, verspricht die LV 1871 binnen fünf Arbeitstagen eine Entscheidung, ohne dass gleichzeitig ein BU-Leistungsantrag gestellt werden muss. Die schnelle Leistung ist ein Vorteil, sie verschafft schnell und unkompliziert Geld sowie Zeit für die umfangreiche Beantragung und Prüfung auf BU. Die schnelle Rente endet nicht, wenn sich die Gesundheit der VP vor Ablauf der 18 Monate verbessern sollte, sie endet nur vorzeitig, wenn die VP stirbt oder die Versicherungsdauer abgelaufen ist. Der BU-Leistungsantrag sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden, wenn der VN direkt im Anschluss an die schnelle Leistung seine BU-Rente erhalten möchte. Eine zeitnahe Beantragung der BU-Rente ist u. E. empfehlenswert, denn „es gibt keinerlei Nachteile, wenn der Kunde frühzeitig die BU-Leistung beantragt“, bestätigen uns die Münchner.

Die vereinbarte BU-Rente wird im Rahmen der Arbeitsunfähigkeitsklausel nicht wie bisher maximal 18 Monate lang gezahlt, sondern nun für maximal 24 Monate. Neu ist die Regelung zum unbegrenzten Dynamikwiderspruch. Auch wenn der VN mehrfach der Beitragsdynamik widersprochen hat, bleibt das Recht auf weitere Erhöhungen erhalten. Zu beachten ist, dass nach dem dritten aufeinander folgenden Widerspruch die Dynamikerhöhungen aussetzen und der VN bzw. Makler aktiv werden muss, um diese wieder zu aktivieren.

Die LV 1871 bietet jetzt auch eine Teilzeitklausel. Die haben bisher sehr wenige Versicherer, ist aber auf dem Weg der weiteren Verbreitung. Von einem zumindest groben einheitlichen Branchenstandard kann aber bisher überhaupt nicht die Rede sein, so dass sich auch hier ein genauer Blick in die Details empfiehlt. Als erstes fällt auf, dass die LV 1871, anders als ein Wettbewerber, nicht auf eine Reduzierung der vertraglich oder gesetzlich fixierten wöchentlichen Arbeitszeit während der Versicherungsdauer abstellt. Nach § 2 Abs. 1e AVB liegt eine Teilzeitbeschäftigung vor, wenn die VP „arbeitsvertraglich oder auf selbstständiger Basis wöchentlich weniger als 30 Stunden arbeitet“, zudem darf keine Tätigkeit als Schüler, Student oder Auszubildender ausgeübt werden. Die Teilzeittätigkeit darf also schon bei Vertragsabschluss gegeben sein. Vertraglich garantiert die LV 1871 dem VN, dass bei der Prüfung auf 50 % BU-Grad bei Teilzeitbeschäftigten neben der Erwerbstätigkeit „auch die Tätigkeit im Rahmen der Versorgung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen“ berücksichtigt werden, soweit diese ausgeübt werden. Bei der Teilzeitklausel gehen wir davon aus, dass der Wettbewerb noch viele Varianten zu Tage fördern wird. Weitere Optimierung sind die befristete Beitragsfreistellung bis zu sechs Monaten, Stundung für 24 Monate ohne Angabe von Gründen und Beitrags-Senkungen bei vielen Berufen, Schülern und Studenten. „Unsere Golden BU ist seit jeher am Puls der Zeit und daher ein absolut kundenzentriertes Produkt. Mit den Neuerungen haben wir unser Angebot konsequent an die Wünsche unserer Kunden angepasst – flexibel und leistungsstark“, sagt Hermann Schrögenauer, Vorstand der LV 1871.

‚vt‘-Fazit: Die LV 1871 hat an vielen Stellschrauben gedreht, die von einer kleineren Optimierung bis hin zu größeren Verbesserungen reichen. Für die individuelle Beratung der Versicherungsmakler gehört die Golden BU als eines der Top BU-Produkte ins Portfolio der unabhängigen Vermittler.

 

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