Aktuelles

Mandanten-‚Klau‘: Wie Verbraucher sich beim Check24 Kontomanager nackig machen

Bei den aktuell in der ‚vt‘-Redaktion aufschlagenden Berichten von Versicherungsmaklern erinnern wir uns an die Erlebnisse von Kunden in den ersten Jahren der InsurTechs. Der Mandant oder sein Versicherungsmakler stellen überrascht fest, dass der Verbraucher plötzlich einen neuen Versicherungsmakler hat. Schnell kommt heraus, dass der Kunde mit einer App herumgespielt hat, weil er sich bspw. einen digitalen Versicherungsordner nutzbar machen wollte, er aber zu keiner Zeit bewusst eine Maklervollmacht erteilt hat.

So sind auch aktuell Versicherungsmakler und Mandanten gleichermaßen erstaunt und verärgert, dass plötzlich Versicherungsverträge in den Bestand und Verantwortung der Check24 überführt werden. Das sei nicht die Absicht gewesen, man habe bei Check24 lediglich einen kostenfreien Kontomanager aktiviert, lauten die Erklärungsversuche der irritierten Mandanten. Die Hintergründe und was Versicherungsmakler tun sollten, recherchiert ‚vt‘: Mit dem Kontomanager können Verbraucher „Bankkonten und Verträge clever & einfach verwalten“, verspricht die Check24 Kontomanager GmbH.

Wer neben den Basisfunktionen der Erstellung einer Vermögensübersicht und einer Haushaltsrechnung weitergehende Dienstleistungen nutzen will, bspw. Vertragsübersicht, Vertragsprüfung und Ermittlung von Sparpotentialen, muss weiteren Check24 GmbHs, bspw. der Check24 Vergleichsportal für Sachversicherungen GmbH, weitere Befugnisse bis hin zur Vollmacht erteilen. Aus den uns vorliegenden Reaktionen schließend, sind so manchem Check24-Nutzer die Folgen der schnellen Klicks auf dem Online-Portal nicht bewusst.

Doch das alles laufe rechtskonform ab, erläutert Kontomanager-Geschäftsführer Dr. Christoph Rösch auf Anfrage der ‚vt‘-Redaktion: „Die Abgabe der Willenserklärung zur Erteilung der Maklervollmacht erfolgt digital in einem mit den angeschlossenen Versicherungen abgestimmten Prozess.“ Dabei geben die Kunden Check24 sogar die vollständigen Bank-Zugangsdaten preis.

In den AGB wird darauf hingewiesen, dass „die Herausgabe der Zugangsdaten und insbesondere der PIN und/oder Passwort zu einem Bank-Konto mit Risiken (insbesondere der missbräuchlichen Verwendung der Zugangsdaten) verbunden ist und der Kunde die Zulässigkeit hinsichtlich der Herausgabe der Zugangsdaten und insbesondere der PIN und/oder Passwort zu einem Bank-Konto mit seiner Bank vor der Herausgabe der Zugangsdaten" an Check24 „prüfen sollte".

Trotz der Warnung hält Dr. Rösch die Herausgabe mit Verweis auf die zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) und das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) für zulässig. Diese rechtliche Bewertung stellt ‚vt‘ auf den Prüfstand, zumal nicht nur die Herausgabe für eine einmalige Nutzung/Überweisung erfolgt, sondern die Speicherung u. a. der PIN essentielle Voraussetzung für die Nutzung einiger Funktionen des Check24 Kontomanagers ist.

‚vt‘-Fazit: Bei dem von uns auf den Prüfstand gestellten Prozedere der Check24 konnten wir nicht feststellen, dass der Kunde nicht erkennen kann, dass er Check24 zu seinem Makler macht. Ob dem Kunden die Folgen bewusst sind, ist eine ganz andere Frage. Insbesondere fraglich ist, ob die digital erteilte Maklervollmacht rechtskonform zustande kommt. Klären Sie Ihre Kunden darüber auf, dass mit wenigen Klicks auf der Check24 Homepage weitreichende Beauftragungen und Bevollmächtigungen erfolgen. Mehr zur rechtlichen Bewertung in einer der kommenden ‚vt-Ausgaben.

 

Dieser Beitrag ist frei lesbar. Wenn Sie den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem ‚versicherungstip‘-Chefredakteur nutzen, umfassend und zeitnah informiert und vollen Zugriff auf alle Print- und Digital-Leistungen von ‚versicherungstip‘ haben möchten: Sichern Sie sich umgehend die volle Leistungspalette  mit einem

'versicherungstip'-Abonnement.

Damit erhalten Sie

• wöchentlich die 'versicherungstip'-Ausgabe per Post

• dazu Spezial-Beilagen aus den Bereichen Beratung, Recht und Steuern

• vollen digitalen Zugriff auf alle Berichte in versicherungstip ab dem Erscheinungstag

• vollen digitalen Zugriff auf alle Service-Unterlagen (Urteile, Verordnungen, Gesetzentwürfe, Anwendungschreiben etc.)

• vollen digitalen Zugriff auf unsere Volltext-Suche in allen 'vt'-Veröffentlichungen seit 2002 für Ihre Recherche und

•  Sie können den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem Chefredakteur nutzen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum 'versicherungstip' und zur Leistungspalette.

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk