Das im Auftrag des BVK von Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer erstellte Gutachten zu der von der EU-Kommission vorgelegten EU-Kleinanlegerstrategie (vgl. ‚vt‘ 22/23) steht bei Versicherungsmaklern und Versicherungsmaklerverbänden in der Kritik (vgl. ‚vt‘ 38/23). Auch auf politischer Bühne wird dies kritisch gesehen, wie die ‚vt‘-Redaktion im Gespräch mit Markus Ferber (CSU), Abgeordneter des Europäischen Parlaments (Fraktion der Europäischen Volkspartei), feststellen konnte: „Ein solcher Schritt wäre eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung zulasten unabhängiger Versicherungsmakler und es ist ausgesprochen zweifelhaft, dass der Endkunde von einem solchen Schritt tatsächlich profitieren würde“, hatte sich MdEP Markus Ferber zum RIS-Entwurf klar positioniert (vgl. ‚vt‘ 22/23).
Der AfW präsentierte ein rechtswissenschaftliches Gutachten von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, das in der von der EU-Kommission geplanten Regelung ebenfalls ein Provisionsverbot für Versicherungsmakler erkennt und diesem Rechtswidrigkeit bescheinigt (vgl. ‚vt‘ 36/23). Das im Auftrag des österreichischen Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten von Prof. Dr. Thomas Jaeger erstellte Ergänzungs-Gutachten kritisiert, dass „ein Provisionsverbot, das nur für Versicherungsmakler gelte, als unsachlich zu qualifizieren“ wäre (vgl. ‚vt‘ 38/23).
Prof. Brömmelmeyer sieht indes kein Provisionsverbot greifen, wenn der Versicherungsmakler angibt, „dass die von ihm angebotene Beratung auf Provisionsbasis und deswegen ‚nicht unabhängig‘ erfolgt“. Dem kann MdEP Ferber aber nichts abgewinnen: „Ich halte Rechtsgutachten, die zum jetzigen Zeitpunkt die Auslegung des genauen Wortlauts der Kleinanlegerstrategie analysieren und nach möglichen Schlupflöchern suchen, für etwas verfrüht. Bisher liegt nur der Kommissionsvorschlag auf dem Tisch.“
Insbesondere die als ‚Praxistipp‘ zu lesende Auslegung, dass der Versicherungsmakler, der Courtagen erhalten, also nicht vom Provisionsverbot betroffen sein möchte, beim Kunden zwar angeben dürfe, dass er selbstständig und ,ungebunden‘ ist, aber zugleich den Kunden darüber aufklären muss, dass die von ihm angebotene Beratung nicht unabhängig erfolge, erteilt der erfahrene Europapolitiker eine Absage: „Dass die Interpretation des Gutachtens von Prof. Brömmelmeyer zutreffend ist, bezweifele ich, da sie mir doch weit an der Intention des Vorschlags vorbeizugehen scheint.“
Dem Übersetzungsfehler in der amtlichen deutschen Version (hier wurde aus ‚independent‘ ‚ungebunden‘) misst Ferber keine Folgegefahren zu: „Der finale Rechtsakt wird mit hoher Wahrscheinlichkeit an vielen Stellen substantiell anders aussehen. Auf etwaige Übersetzungsfehler würde ich mich dabei gar nicht verlassen, die werden nämlich mit Sicherheit im Gesetzgebungsprozess ausgebessert.“ Der Europa-Abgeordnete hofft, dass „es im anstehenden Gesetzgebungsprozess gelingt, die entsprechende Passage dergestalt anzupassen, dass eine gleichsam klare und praktikable Regelung herauskommt“.
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