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Nichtbeachtung einer Untervollmacht – Nürnberger räumt nach Beschwerde Fehler ein

Obwohl eine Untervollmacht erteilt und die Maklervollmacht die Erteilung einer solchen Untervollmacht auch vorsah, weigerte sich die Nürnberger Lebensversicherung AG eine Bestandsübertragung vorzunehmen. Der Streit zog sich über Monate hin, der Fall landete auf dem ‚vt‘-Redaktionstisch, erst eine Beschwerde sorgte für Abhilfe: Der Versicherungsmakler aus dem Landkreis Vechta wollte einen BU-Vertrag der Nürnberger auf seinen Maklerpool Fonds Finanz Maklerservice GmbH übertragen lassen. Die Bestandsübertragung dieses Vertrages wurde mittels Untervollmacht beantragt, wurde aber von der Nürnberger abgelehnt. Auf Rückfrage bei der Fonds Finanz sei ihm erklärt worden, so der Versicherungsmakler, dass die Bestandsübertragung nur durchgeführt werden könne, wenn entweder Fonds Finanz in der Datenschutzeinwilligungserklärung aufgeführt sei oder der VN die Untervollmacht unterschreiben würde. Hatte der Versicherungsmakler was falsch gemacht? Die Unterlagen haben wir uns angeschaut. In der zugrundeliegenden Maklervollmacht ist unüberlesbar und klar geregelt, dass diese „die Erteilung und Widerruf von Untervollmacht an einen anderen Versicherungsmakler“ umfasst. In der Geschäftspartnerliste ist die ‚Fonds Finanz Maklerservice GmbH‘ genannt und in der Untervollmacht ist die Fonds Finanz aufgeführt. Dann Versicherungsmakler mit dem Zeitaufwand zu belasten, vom Kunden, der eine Vollmacht zur Erteilung einer Untervollmacht erteilt hat, eine Unterschrift unter die Untervollmacht zu besorgen, ist für uns reine Schikane.

Daher haben wir den Nürnberger Vertriebsvorstand Jürgen Wahner mit dem Sachverhalt konfrontiert und um Stellungnahme gebeten u. a. zu folgenden Fragen: ++ Warum muss nach Auffassung der Nürnberger der Kunde auf der Untervollmacht unterschreiben? ++ Ist die Fonds Finanz nach Auffassung der Nürnberger kein Versicherungsmakler? ++ Kunden/VN geben mit der Maklervollmacht eine eindeutige Willenserklärung ab. Die unberechtigte Nichtbeachtung einer gültigen Untervollmacht kann für den VN zu Nachteilen führen. Der GDV-Verhaltenskodex setzt für die Versicherungsunternehmen einen Rahmen von Normen und Werten, um den Interessen der Kunden gerecht werden. Wie vereinbart sich nach Auffassung der Nürnberger die Nichtbeachtung der vom Kunden erteilten Vollmacht mit den Vorgaben des GDV-Verhaltenskodex, dass sich die Versicherungsunternehmen an den Bedürfnissen des Kunden zu orientieren und diese in den Mittelpunkt ihres Handelns zu stellen haben?

Die Antwort der Nürnberger:

„Bei der Übertragung von Versicherungsbeständen sind zum Schutz aller Beteiligten Formvorschriften einzuhalten. Unter anderem muss die neue Gesellschaft korrekt benannt sein. Bei diesem Vorgang war zunächst jedoch nur eine E-Mail-Adresse angegeben, sodass der Sachbearbeiter wohl etwas ‚zu korrekt‘ gearbeitet und nach der formalen Sichtung leider gleich ein Ablehnungsschreiben rausgeschickt hat. Das wurde in der weiteren Bearbeitung erkannt und korrigiert. Die Bestandsübertragung wurde – nachdem den Vorschriften Genüge getan war – am 20. Mai vollzogen, drei Tage vor dem Eingang Ihres Schreibens bei uns. Fonds Finanz schickten wir das Bestätigungsschreiben am 22. Mai.“

Donnerwetter! Erst wird die Bestandsübertragung über Monate verweigert – und dann hat man kurz vor unserer Anfrage die Sache vom Tisch geholt. Auch zu unserer Kritik, dem GDV-Verhaltenskodex nicht Rechnung zu tragen, äußert sich die Nürnberger: „Die zügige Umsetzung der Wünsche von Maklern und Kunden liegt uns sehr am Herzen. Das anfängliche Missverständnis und die daraus resultierende Verzögerung bedauern wir.“ Die Aussagen der Nürnberger zum Ablauf sind aber so nicht richtig: „… Das wurde in der weiteren Bearbeitung erkannt und korrigiert. Die Bestandsübertragung wurde – nachdem den Vorschriften Genüge getan war – am 20. Mai vollzogen …“ ‚Nachdem den Vorschriften Genüge getan war‘ kann so verstanden werden, dass der Versicherungsmakler etwas falsch gemacht hatte und nachbesserte. Das ist aber nicht der Fall. Der Makler hatte von Anfang an eine zulässige und korrekte Untervollmacht eingereicht. Welchen Wahrheitsgehalt darf man hinter der Aussage vermuten, dass die Nürnberger (von sich aus) etwas „in der weiteren Bearbeitung erkannt und korrigiert“ hat, nachdem der Vorgang monatelang andauerte? Da haben wir eine ganz andere Erkenntnis, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen, und die Nürnberger Antworten in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen. Denn der Versicherungsmakler hatte sich an seinen Berufsverband Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V. (IGVM) gewandt. Deren 1. Stv. Vorsitzender Michael Otto hatte am 29.04.2019 den Nürnberger Chef Dr. Armin Zitzmann angeschrieben und über die Rechtslage aufgeklärt. Dazu mehr in der kommenden ‚vt‘-Ausgabe.

 

‚vt‘-Fazit: Das ‚zu korrekt‘ Arbeiten hat die Bestandsübertragung über Monate verzögert und den Versicherungsmakler völlig unnötig Zeit gekostet. Das ‚zu korrekt‘ Arbeiten halten wir für einen Fehler durch Falschauslegung der rechtlichen Gegebenheiten. Das sollte Anlass für die Nürnberger sein, die Mitarbeiter zu schulen und weiterzubilden. Oder glauben Sie, dass Sachbearbeiter der Nürnberger, die ja mit dem Fonds Finanz-Pool zusammenarbeitet, die ‚Fonds Finanz Maklerservice GmbH‘ nicht zweifelsfrei zuordnen können? Zumal obendrein der Bestandsübertragungswunsch mit Untervollmacht via Fonds Finanz bei der Nürnberger landete … Die Nürnberger bedarf offenbar weiterhin der Nachhilfe im Umgang mit Versicherungsmaklern – die gewähren wir gerne. Wenn es mit der Nürnberger oder anderen Versicherern klemmt: Zögern Sie nicht, uns den Sachverhalt auf den Tisch zu legen.

 

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