Aktuelles

on-geo macht juristische Auseinandersetzung mit Hypoport öffentlich

Im Zusammenhang mit den ins Stocken geratenen Umsetzungen des ZIMDB-Projektes des DSGV, die nach 'Bi'-Recherchen darauf zurückzuführen sind, dass es der DSV-Gruppe im Laufe des Jahres 2018 nicht gelungen ist, bei den Sparkassen die Finanzierung in zweistelliger Millionenhöhe zu rekrutieren, lohnt sich ein Blick in den im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschluss per 30.09.2017 der on-geo GmbH. Die wirtschaftliche Entwicklung des Sparkassen-Dienstleisters werden wir separat beleuchten. Heute wollen wir unsere Betrachtung mit einem Blick in das Kapitel "3. Rechtsstreitigkeiten" beginnen. Offensichtlich zuversichtlich, die diversen Klagen mit dem ehemaligen Partner und heutigen Wettbewerber Hypoport AG am Ende gewinnen zu können, deckt on-geo folgendes im Jahresabschluss auf: "Die on-geo GmbH und die Hypoport AG haben im Jahr 2009 ein Joint Venture, die Hypoport on-geo GmbH, gegründet, an welcher sie zu je 50 % beteiligt sind. Seit Mitte des Jahres 2016 sind jedoch Streitigkeiten zwischen den beiden Joint Venture-Partnern (on-geo GmbH und Hypoport AG) entstanden, u. a. darüber wer welche Leistungen zu welchen Konditionen für das Joint Venture erbringt. Diese Streitigkeiten mündeten darin, dass die Hypoport AG u. a. den von der on-geo GmbH in die Geschäftsführung des Joint Ventures entsandten Geschäftsführer auf Auskunft und Schadensersatz verklagt hat. Diese Klage wurde in erster Instanz abgewiesen. Zwar hat die Hypoport AG gegen dieses klageabweisende Urteil zwischenzeitlich Berufung eingelegt, dies aber ausdrücklich nur 'fristwahrend' getan und die Berufung bisher auch noch nicht begründet. Sowohl aufgrund der Einschätzung unserer Anwälte, als auch aufgrund des sehr klaren und eindeutigen erstinstanzlichen Urteils gehen wir davon aus, dass dieses klageabweisende Urteil auch im Berufungsverfahren Bestand hat und die von der Hypoport AG behaupteten Ansprüche nicht bestehen.“

Weiter lesen wir im on-geo-Jahresabschluss, "darüber hinaus hat die Hypoport AG auch die on-geo GmbH auf Auskunft und Schadensersatz verklagt... Die Argumentation der Hypoport AG entspricht dabei im Wesentlichen der Argumentation in dem bereits erwähnten Rechtsstreit gegen den von der on-geo GmbH in die Geschäftsführung des Joint Ventures entsandten Geschäftsführer. Daher sehen wir uns insbesondere auch durch die Klageabweisung in dem dortigen Rechtsstreit in unserer Einschätzung bestätigt, dass die von der Hypoport AG behaupteten Ansprüche nicht bestehen." Weiterhin teilt on-geo mit, "schließlich hat die Hypoport AG in diesem Zusammenhang auch mehrere Gesellschafterbeschlüsse der Hypoport on-geo GmbH angefochten, d. h. hiergegen Anfechtungsklage erhoben und die on-geo GmbH auf Zustimmung zur Fassung bestimmter Gesellschafterbeschlüsse in der Hypoport on-geo GmbH verklagt. Auch in diesem Rechtsstreit entspricht die Argumentation der Hypoport AG im Wesentlichen der Argumentation in den anderen bereits erwähnten Rechtsstreiten. Daher sehen wir uns auch hier aufgrund der Einschätzung unserer Anwälte und der Klageabweisung in dem Rechtsstreit gegen den von der on-geo GmbH in die Geschäftsführung des Joint Ventures entsandten Geschäftsführer in unserer Einschätzung bestätigt, dass die von der Hypoport AG behaupteten Ansprüche nicht bestehen“.

Nun sind derartige Offenbarungen für kritische Journalisten, wie 'Bi', für sich genommen bereits hochinteressant. Allerdings ist es bekanntlich Aufgabe von 'Bi', Markttransparenz zu schaffen. Und diese dürfte im Fall von on-geo dringend erforderlich sein. Denn diese Offenbarungen müssen vor folgendem Hintergrund gesehen werden: Laut Konzernabschluss von on-geo-Mehrheitsgesellschafter Daily Mail and General Trust plc belaufen sich die Leistungen von on-geo GmbH an die Hypoport on-geo GmbH auf 8,2 (2017) bzw. 8,4 Mio. GBP (2016), umgerechnet also 9 bis 10 Mio. € pro Jahr. Da dürfte für den gesamten Zeitraum der Zusammenarbeit von 2009 bis 2017 ein erkleckliches Sümmchen zusammen gekommen sein. Die on-geo GmbH hat laut ihren Erläuterungen zur Bilanz keine nennenswerten Rückstellungen in Verbindung mit Rechtsstreitigkeiten gebildet. Für on-geo hängt viel davon ab, dass sich diese Einschätzung nicht als voreilig herausstellt. Sollten sich die Schadenersatzforderungen des Joint Venture-Partners wider on-geos Erwartung als berechtigt herausstellen, würde sich die Frage stellen, ob bzw. wann der Geduldsfaden der Daily Mail mit on-geo reißt.

Als Zwischenfazit halten wir fest: (1) Angesichts dieser Größenordnung dürften diese juristischen Auseinandersetzungen mit Hypoport aus Sicht der Wirtschaftsprüfer eine ernste Bedrohung für on-geo darstellen, was wiederum Grund für  die ausführliche Darstellung im Jahresabschluss sein dürfte. (2) DSGV-Präsident Helmut Schleweis sollte sich des ZIMDB-Projektes persönlich annehmen und es zu einem vernünftigen Ergebnis führen.

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk