Vor wenigen Tagen, am 28.05.2024, erklärt die Lichtmiete-Auffanggesellschaft NOVALUMEN GmbH ihren Geschäftsbetrieb im kommenden Jahr "solvent zu liquidieren". Die Fortführungslösung für die Deutsche Lichtmiete und deren Investoren über die NOVALUMEN, die u. a. vom Insolvenzverwalter bislang protegiert wurde, scheint damit bis auf weiteres gescheitert. Noch am 01.09.2022 hatte der Lichtmiete-Insolvenzverwalter RA Rüdiger Weiß per Pressemitteilung mitgeteilt, dass "die Fortführung der operativen 'Deutsche Lichtmiete'-Geschäftsbetriebe gesichert" sei. Erwerber war die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH, eine Gesellschaft der One Square Gruppe. Anfang 2023 gab One Square dann die Umfirmierung der Deutsche Leuchtmittel GmbH in NOVALUMEN GmbH und gleichzeitig hochfliegende Pläne bekannt: "Die NOVALUMEN wird das Geschäftsmodell 'Light as a Service' weiterentwickeln und sich auf die Bereiche Projektmanagement, Finanzierung und Service konzentrieren (…) NOVALUMEN wird somit führender Anbieter für vollintegrierte Licht-Investmentlösungen."
Für 'k-mi'-Leser ist diese Entwicklung keine Überraschung: Bereits Mitte September 2022 kritisierten wir die Intransparenz und die Interessenkonflikte bei dieser 'Auffanglösung' "Deutsche Lichtmiete: Fortführung mit Fragezeichen!" (vgl. 'k-mi' 37/22). Das zentrale Problem wurde durch diese Fortführung bzw. sog. Auffanglösung zudem nur kaschiert bzw. vertagt: Denn was sollte mit dem Eigentum und den laufenden Einnahmen der Direktinvestoren passieren, die explizit nicht Gegenstand des seinerzeitigen Kaufvertrags zwischen Insolvenzverwalter Weiß und One Square waren? Hier entstand – vorsichtig formuliert – eine gewisse Grauzone, die nun wohl durch die Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach zusammen mit dem ehemaligen Lichtmiete-Gründer Alexander Hahn, der nun die Light Now AG vertritt, gerichtlich gestoppt wurde.
Bereits im Jahre 2023 hatte die Kanzlei Schirp ein Urteil des OLG Oldenburg erwirkt, durch das der NOVALUMEN untersagt wurde, die Leuchten von Direktinvestoren ohne deren Einverständnis an Dritte zu verkaufen (Urt. v. 07.02.2023 – Az. 2 U 8/23). Damit waren unberechtigte Verfügungen über das Eigentum der Direktinvestoren unterbunden. "Das war ein erster wichtiger Schritt, denn NOVALUMEN hatte mehrfach versucht, das Eigentum von Direktinvestoren ohne deren Zustimmung oder Kenntnis an Mietkunden zu veräußern", so Hahn: "Einige dieser Fälle wurden überhaupt erst nach erfolgtem Verkauf bekannt, so dass diese nicht mehr verhindert werden konnten, wie zum Beispiel der Fall 'Michelin Reifenwerke', bei welchem NOVALUMEN Leuchten von Direktinvestoren an Michelin ohne Einverständnis der Eigentümer veräußerte. Die Eigentümer erhielten natürlich auch im Nachgang keine Entschädigung. Hierzu wurden bereits diverse Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen der NOVALUMEN GmbH gestellt."
In einem zweiten Schritt ging es nun darum, die Mieten bzw. die Nutzungsentgelte der vermieteten Leuchten zu sichern, die im Eigentum von Direktinvestoren stehen. Denn auch an diesen Mieten steht der Löwenanteil den Direktinvestoren zu, die Eigentümer der Leuchten sind. Dennoch, so der Vorwurf von Hahn und der Kanzlei Schirp, habe Weiß "90 % der Mieten bzw. Nutzungsentschädigungen laufend an NOVALUMEN weitergegeben, von wo die Gelder dann – unter anderem in Richtung One Square Advisors – weiter abgezogen wurden". Um diese Verfügung über die Nutzungsentgelte abzustellen, hat Schirp ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem LG Hamburg angestrengt (Az. 332 O 82/24) und dieses auch in der Beschwerdeinstanz vor dem OLG Hamburg weiterverfolgt (Az. 11 W 28/24). In diesem Zusammenhang hat der Insolvenzverwalter Weiß aktuell, also am 24.04.2024, eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass er per 28.02.2024 die Weiterleitung von Mieten/Nutzungsentgelten an die NOVALUMEN GmbH komplett eingestellt hat und bis auf weiteres nicht beabsichtige, die Weiterleitung wieder aufzunehmen. Der Geldstrom für die NOVALUMEN ist also versiegt. Dies dürfte somit der Hintergrund bzw. Ursache und Anlass der aktuellen Ankündigung seitens NOVALUMEN sein, im nächsten Jahr hinzuwerfen. "Die unentgeltliche Weitergabe der Lichtmiete-Assets an die NOVALUMEN ist aus meiner Sicht eines der krassesten Selbstbereicherungssysteme der deutschen Insolvenzgeschichte. Die Lichtmiete-Insolvenzmasse konnte niemals einen einzigen Cent von NOVALUMEN erhalten, so wie das Vertragsverhältnis gestaltet war. Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß hat aus unserer Sicht die Gläubigerinteressen mit Füßen getreten“, kommentiert Dr. Wolfgang Schirp den Vorgang, der zahlreiche Anleger der Lichtmiete-Gruppe vertritt, außerdem auch die Light Now AG, hinter der sich mittlerweile über 85 % der Lichtmiete-Direktinvestoren versammelt haben.
'k-mi'-Fazit: Nun ist der Lichtmiete-Gründer Alexander Hahn wieder im Spiel. Dieser hat aktuell Pläne vorgelegt, um seinerseits über die Light Now AG die Assets der NOVALUMEN zu übernehmen und die Interessen der Direktinvestoren besser zur Geltung kommen zu lassen. Hahn gibt an, von der Mehrzahl der Direktinvestoren der ehemaligen Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe deren LED-Leuchten erworben zu haben ('Light Now-Leuchten') und sich zugleich den Anspruch auf die mit diesen LED-Leuchten erzielten Mieten seit Beginn der Insolvenz der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH habe abtreten lassen. Insgesamt wurden über 2.500 Kaufverträge mit Direktinvestoren der ehemaligen Lichtmiete mit zugehöriger Abtretung geschlossen. Dabei handele es sich überwiegend um LED-Leuchten, die bei konkreten Mietkunden der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH im Einsatz sind. Nächste Woche dann mehr zu diesen Plänen.