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Piccor/Picam: Arrestbefehle gegen Schweizer Vermögensverwalter

Nach den Razzien Anfang Februar an Standorten von sieben Beschuldigten der Picam-Gruppe in Deutschland und der Schweiz, denen bandenmäßiger Betrug vorgeworfen wird (vgl. 'k-mi' 06/18), haben inzwischen die mzs Rechtsanwälte/Düsseldorf zwei Arrestbefehle wegen unerlaubter Finanzportfolioverwaltung gegen die Piccor Aktiengesellschaft/Baar für geschädigte Investoren vor dem Landgericht Krefeld erwirkt: "In Vollziehung des Arrests wird das Guthaben der Antragstellerin auf dem Treuhandkonto Piccor AG des Wirtschaftsprüfers Dipl.-Kfm. M. Eschenbach, Schönhauer Allee 10–11, Berlin (…) zum Höchstbetrag von 156.252,83 € gepfändet", heißt es im Arrestbefehl vom 09.02.2018 des Landgerichts Krefeld, Az. 3 O 58/18. Weiter führt das Landgericht aus: "Nach dem Vortrag des Antragstellers wurde glaubhaft gemacht, dass die Antragsgegnerin Vermögenswerte belaste bzw. Vermögenswerte dem Zugriff zahlreicher Gläubiger entziehe, um sich einer Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger zu entziehen."

Der geschädigte Gläubiger in diesem Verfahren hatte insgesamt 117.580 € auf das Treuhandkonto des Wirtschaftsprüfers Eschenbach gezahlt, nachdem er mit Beitrittserklärung im Jahr 2014 der Piccor AG ein Vermögensverwaltungsmandat erteilt hatte. Am 03.03. 2017 wandte sich Piccor an die Anleger mit den Aussagen, den Handel mit Derivaten eingestellt zu haben, alles sei "im cash" und die Kunden könnten über ihre Gelder verfügen. Der Aufforderung nach Auszahlung des Kapitals kam der An-bieter jedoch nicht nach. Auf einer Informationsveranstaltung teilte Picam-Chef Thomas Entzeroth im Dezember Widersprüchliches zum Verbleib der Gelder mit. Nachdem zwischenzeitlich der Verdacht besteht, dass es sich bei dem Anlagesystem um ein "Schneeballsystem" handelt und zu befürchten ist, dass spätere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen fruchtlos verlaufen, ist nach Ansicht des Landgerichts Krefeld die Anordnung des Arrestes gerechtfertigt.

"Den Antrag haben wir darauf gestützt, dass Eschenbach ohne Erlaubnis das Finanztransfergeschäft betrieben hat. Nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) in der damals geltenden Fassung durfte eine Einzelperson eine solche Erlaubnis gar nicht erhalten. Außerdem hat er die Ergebnisse der Piccor AG testiert, die nach unserer Meinung gar nicht erzielt wurden. Wir behaupten das deshalb, weil Kunden, die einen Beleg verlangten, Auszüge von Interactive Brokers vorgelegt wurden, die eine falsche (nicht mehr aktuelle) Anschrift enthalten und noch die FSA als Aufsichtsbehörde angeben, obwohl sie 2013 schon aufgelöst wurde. Interactive Brokers hat auf unsere Nachfrage erklärt, das Kundennummern 

'PI (…)' dort nicht verwendet wurden. Nach dem IDW PS 302 hätte Eschenbach sich Saldenbestätigungen von den Instituten vorlegen lassen müssen, die angeblich die Vermögenswerte der Piccor AG verwahrten, also z. B. direkt von Interactive Brokers (UK) Ltd. Dann hätte der Picam Unternehmensverbund ihm keine Fälschungen unterjubeln können, was mutmaßlich geschehen ist. Im ersten Halbjahr 2017 hat Eschenbach an einen Altkunden auf dessen Konto bei der Volksbank Düsseldorf-Neuss von dem Einzahlungskonto ca. 57.000 € transferiert", womit Untreue-Verdacht bestehe, so Rechtsanwalt Martin Wolters, Partner von mzs Rechtsanwälte.

Dubios ging es auch seit Frühjahr 2017 im Piccor/Picam-Verbund weiter, in dessen Geflecht rund 300 Mio. € Anlegergelder geflossen sein sollen. Nach der Einstellung des Systemhandels präsentierte Entzeroth eine Anleihe, die fulminant beworben wurde und in die das Anlagekapital übertragen werden sollte:  ++ "Deutlich bessere Transparenz: Sie führen ein eigenes Konto, auf welchem Sie täglich den Wert der Anlage betrachten können" oder  ++ "Schnellere Verfügungen: Gab es in der Vergangenheit im Piccor-System eine 4-wöchentliche Kündigungsfrist, können Sie nunmehr täglich ganz oder teilweise über ihr Kapital verfügen." RA Wolters hält diese Aussagen jedoch für unwahr. Die tägliche Verfügbarkeit des Kapitals sei nicht gewährleistet gewesen. Die Anleihe habe laut Anleihebedingungen eine Laufzeit bis 2030 und die Emittentin sei nicht verpflichtet, Kurse zu stellen. Es stehe demnach im Belieben der Emittentin, Anleihen zurückzunehmen. Auch ein Konto für die Kunden soll es nicht gegeben haben. Die Varian defensive capital gmbh erstellte zwar Berichte über den Depotwert, auf denen eine Kontonummer angegeben und der Kunde als Kontoinhaber bezeichnet war. Um ein Konto, auf dem Geld verbucht war, handelte es sich dabei aber nicht. Auch nicht um ein Depot. Die Depots wurden bei Moventum in Luxemburg geführt, so Wolters, der tiefe Einblicke in die Vorgänge hat: "Es gibt zwar die Rubriken 'Geldeingänge' und 'Geldausgänge' in dem Bericht, aber da wurde nichts verbucht. Transparent ist die Anleihe überhaupt nicht. Der Rückzahlungsbetrag wird aufgrund einer hypothetischen Beteiligung an einer anderen Gesellschaft berechnet. Das ist nur ein mathematischer Zusammenhang. Was tatsächlich mit den Einzahlungen der Anleihegläubiger geschehen sollte und wie die Emittentin den Rückzahlungsbetrag erwirtschaften wollte, steht nirgendwo. Die Wertpapierkaufabrechnungen auf Briefbogen der Piccox SA wurden von der Schnigge Wertpapierhandelsbank SE erstellt. Dort sitzt Herr Blohm, der Verwaltungsrat der Piccox SA, ebenfalls im Verwaltungsrat. Herr Weber von der Schnigge Wertpapierhandelsbank hat mir erklärt, dass Schnigge eine rein technische Dienstleistung ohne Überprüfung der Zahlungsflüsse erbracht habe. Den Kunden wurde ein Zahlungseingang bestätigt auf Zuruf von der Piccox SA. Ob die Gelder wirklich geflossen sind, wissen wir nicht, sie wurden ja angeblich von der Piccor AG zur Piccox SA transferiert."

Der Verdacht erhärtet sich somit, dass mit dem Anlagekapital überhaupt keine hohe zweistellige "Top-Performance" beim Piccor-Systemhandel, wenn es diesen denn überhaupt jemals in der vorgestellten Form gegeben haben sollte, erwirtschaftet wurde. So bedenkenlos Wirtschaftsprüfer Eschenbach in ausgestellten Anlagebestätigungen derartige Renditeergebnisse bescheinigte, so verschlossen verhielt dieser sich auf 'k-mi'-Nachfrage mit Antwortschreiben am 17.05.2016: "Über Ihre an mich direkt gerichtete Anfrage bin ich etwas überrascht, da Sie (…) wissen, dass Wirtschaftsprüfer der Verschwiegenheit verpflichtet sind und somit Aussagen gegenüber Dritten über (mögliche) Mandatsverhältnisse und deren Inhalt verboten sind." Höchst schmallippig fiel damit die Antwort auf unsere Anfrage bereits zu einem Zeitpunkt aus, als Picam noch Anleger und Vertriebe mit testierten zweistelligen Ergebnis-Aussagen umwarb.

'k-mi'-Fazit: Das Windhundrennen auf den Zugriff möglicher noch vorhandener Vermögenswerte hat längst eingesetzt. Aus unserer Sicht kann sich Picam und deren Chef Entzeroth wohl kaum aus der Verantwortung stehlen, sofern nach dem Verbleib der Anlegergelder gefragt wird. Nach dem Grundsatz aufklärungsrichtigen Verhaltens ist es zu vermuten, dass die Kunden bei gehöriger Information die Anleihe nicht gezeichnet hätten. Deswegen wird sich die Piccor AG, sofern sie von Entzeroth kontrolliert wurde, nicht damit entlasten können, die Kundengelder an die Piccox SA überwiesen zu haben. Die Anleger sollten sich also nicht von Pontius zu Pilatus per Hinhaltetaktiken schicken lassen. Statt dessen ist kompetenter anwaltlicher Rat dringend zu empfehlen. 

 

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