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Prospekt-Check: ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12

ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12. Beteiligung an einem geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß KAGB in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft, der sich indirekt über Investitionen in geschlossene inländische Spezial-AIF (Investmentgesellschaften) an Zielgesellschaften beteiligen wird. Als Zielgesellschaften gelten Minder- oder Mehrheitsbeteiligungen, die direkt und/oder indirekt in Vermögensgegenstände aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien investieren (vornehmlich Onshore-Windkraftanlagen in Europa und Photovoltaikanlagen an weltweiten Standorten). Es ist geplant, über mind. zwei Investmentgesellschaften ein breit diversifiziertes und risikogemischtes Portfolio an Zielgesellschaften zu erwerben und aufzubauen. Das in voller Höhe durch Eigenmittel zu finanzierende geplante Beteiligungskapital beläuft sich auf 15 Mio. €, wobei eine Erhöhung auf bis zu 25 Mio. € zulässig ist. Die Geschäftsführung ist berechtigt, die Gesellschaft ab Erreichen eines Eigenkapitals von 5 Mio. € sowie unabhängig von der Höhe des Kommanditkapitals jederzeit ab dem 31.10.21 für den weiteren Beitritt von Anlegern zu schließen. Die Mindestbeteiligung beträgt 10.000 € zzgl. 5 % Agio.

Beteiligungsgesellschaft: ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 geschlossene Investment GmbH & Co. KG (Kornkamp 52, 26605 Aurich). KVG: Auricher Werte GmbH (gleiche Anschrift). Verwahrstelle: BLS Verwahrstelle GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Caffamacherreihe 8, 20355 Hamburg).

Unsere Meinung: Seit 2005 emittiert die 1999 gegründete ÖKORENTA eigene Fonds und verwaltet aktuell Eigenkapital von rund 9.600 Anlegern i. H. v. ca. 254 Mio. €. Elf bislang öffentlich angebotene Fonds investierten diese in rund 280 Energieparks vorwiegend in Deutschland mit dem Schwerpunkt Windenergie, so dass das erforderliche Know-how in diesem Marktsegment vorhanden ist. Gemäß 'Performance-Bericht' der ÖKORENTA vom 30.10.2020 zum Stichtag 31.12.2019 entwickeln sich die emittierten Publikums-Zweitmarktfonds weiterhin stabil bzw. erfolgreich: Bei den Vorgängerfonds ÖKORENTA Neue Energien I–VII erfolgten für das Geschäftsjahr 2019 durchgehend (wie im Vorjahr) Auszahlungen im zweistelligen Prozentbereich, von 11 % p. a. (Fonds II) bis zu 20 % p. a. (Fonds IV). Da die genannten ÖKORENTA-Vorgängerfonds voraussichtlich weiterhin von relativ sicheren Einnahmen aus teilweise schon entschuldeten Windparks profitieren werden, wurde die langjährige Rentabilität damit unter Beweis gestellt, auch wenn die seinerzeitigen Soll-Prognosen teilweise nicht erreicht werden. Die Vorgängerfonds ab Nr. VIII, die ab 2015 als vollregulierte AIF unter dem KAGB aufgelegt wurden, leisten planmäßige Auszahlungen. Per 31.12.2019 wurde für den ÖKORENTA EE VIII ein Nettoinventarwert (NAV) in Höhe von 126,2 % ausgewiesen (Vorjahr: 118,2 %) und für den ÖKORENTA EE IX in Höhe von 119 % (101,4 %) des Nominalkapitals. Die jeweils mit ca. 25 Mio. € Eigenkapital geschlossenen Vorgänger-AIF ÖKORENTA EE 10 und 11 befinden sich noch in der Investitionsphase, bzw. haben diese gerade abgeschlossen.

ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 wird im Rahmen seiner Anlagestrategie mittelbar Anteile an Zielgesellschaften vorwiegend auf dem Zweitmarkt erwerben, die direkt und/oder indirekt in Erneuerbare Energieprojekte im Bereich Onshore-Windenergieanlagen, Photovoltaik (PV) und weitere Erneuerbare Energieerzeugungsanlagen investiert sind. Ziel ist es, ein risikogemischtes diversifiziertes Portfolio aufzubauen:  ++ Der Anteil der Windenergie im Portfolio beträgt mindestens 35 %. Dabei handelt es sich um Windenergieanlagen an Land mit Standorten in Europa und einer Einzelnennleistung von mindestens 1.000 kW  ++ Der Anteil der Photovoltaik im Portfolio beträgt mindestens 25 %. Dabei handelt es sich um Anlagen an weltweiten Standorten und einer Einzelnennleistung von mindestens 500 kW. Insgesamt ist damit der Aufbau eines breit gestreuten, risikogemischten Portfolios vorgesehen, indem auch mittels Reinvestition von ca. 0,65 Mio. € in voraussichtlich ca. 20–30 Beteiligungen an Energieparks investiert wird. Zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe stehen die Anlageobjekte noch nicht fest, so dass entsprechende Blind-Pool-Risiken bestehen.

Aufgrund dessen, dass die ÖKORENTA-Gruppe langjährig Zweitmarktfonds im Bereich Erneuer-bare Energien initiiert hat (überwiegend im Bereich Windenergie), umfasst die Datenbank von ÖKORENTA Informationen und Leistungsdaten zu ca. 460 Energieparks. Aufgrund dieser Vielzahl von Informationen gehen wir davon aus, dass die ÖKORENTA-Gruppe in der Lage ist, trotz der bestehenden Blind-Pool-Risiken eine genügend große Anzahl an Zielgesellschaften mit lukrativen Projekten zu identifizieren und hierbei eine solide eigenständige Bewertung vorzunehmen.

Im Jahr 2020 wurden weltweit mehr Investitionen in Erneuerbare Energien, Wärme, Elektromobilität und Energiespeicher getätigt als jemals zuvor. In 2020 erhöhten sich die Investitionen um rund 2 % gegenüber dem Vorjahr, was u. a. zeigt, dass pandemiebedingt in 2020 keine negativen Auswirkungen auf die weltweite Energiewende festzustellen waren.

Die vorliegende Beteiligung ist ein "nachhaltiges Finanzprodukt" im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung, wonach eine Nachhaltigkeitswirkung angestrebt wird. Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden indirekten Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Strom  aus Erneuer-baren Energien tragen zum Umweltziel Klimaschutz durch eine Reduzierung von CO2-Emissionen bei. Eine Zeichnungssumme von 20.000 € entspricht nach Angaben von ÖKORENTA einer Einsparung von insgesamt ca. 45 t CO2 jährlich.

Da die Fondsgesellschaft ausschließlich durch Eigenkapital finanziert wird, ergeben sich auf dieser Ebene weder Fremdkapitalrisiken noch Leverage-Effekte. Auf der Ebene der Zielfonds ist jedoch auch die Aufnahme von Fremdkapital möglich bzw. äußerst wahrscheinlich.

Bei dem geplanten Investitionsvolumen in Höhe von 15 Mio. € entfallen auf Initialkosten ca. 7,3 % (exkl. Agio), so dass der Aufwand für die Investition in Energieparks inkl. Nebenkosten und Liquiditätsreserve mit 13,9 Mio. € ausgewiesen wird, was 92,7 % des Investitionsvolumens entspricht. Somit ist die Weichkostenbelastung vertretbar und die Investitionsquote gegenüber dem Vorgängerfonds noch einmal verbessert worden. Die prognostizierten laufenden Kosten inkl. der Kosten der Investmentgesellschaften betragen ca. 2 % p. a. des NAV, wobei die Bemessungsgrundlage bei 100 % des Kommanditkapitals gedeckelt ist, so dass die Kostenbelastung ebenfalls vertretbar ist.

Als "Prognose" bis 2030 werden im Rahmen des "Standardmodells" ab dem Jahr 2023 Ausschüttungen von 3 % p. a. prognostiziert, die sukzessive auf bis zu 7 % p. a. ansteigen. Bei einer Verwertung der Vermögensgegenstände im Jahr 2030 wird ein Gesamtrückfluss von 141 % vor Steuern prognostiziert, so dass entsprechende Anreize für eine Beteiligung bestehen. Der Prognose liegt u. a. die Annahme zugrunde, dass aus den zu derzeit üblichen Kursen angekauften Beteiligungen jährliche Ausschüttungen von bis zu 6,98 % p. a. anfänglich erwirtschaftet werden können, was grundsätzlich nachvollziehbar erscheint. Die Berechnung des Veräußerungserlöses der Beteiligungen im Jahr 2030 beruht auf einer 4,5%igen Abzinsung der zukünftigen prognostizierten Zahlungsströme, was u. E. ebenfalls realistisch erscheint. Die ÖKORENTA hat Anspruch auf eine anteilige erfolgsabhängige Vergütung, wenn die Verzinsung für die Anleger nach Ende der Gesamtlaufzeit höher als 4,15 % p. a. ist, so dass für den Asset Manager entsprechende An-reize zur Erzielung eines Mehrerlöses bestehen. Auf Basis der Prognoserechnung (Standardmodell) entsteht keine erfolgsabhängige Vergütung für die KVG.

'k-mi'-Fazit: Durch die Investition in ein breit gestreutes nachhaltiges Fondsportfolio mit Beteiligungen an Gesellschaften, die Energieparks mit Erneuerbaren Energien betreiben, ist eine Beteiligung zur breiteren Risikostreuung gut geeignet. Die ÖKORENTA gehört zu den erfahrenen Akteuren im Zweitmarkt für Erneuerbare Energien und verfügt zudem über ein etabliertes Netzwerk aus Betreibern, Emissionshäusern und Vermittlern mit entsprechendem Zugang zu potentiellen Zielgesellschaften. Eine Neuerung besteht in der Erweiterung des Investitions-horizontes auf das (EU-)Ausland sowie in der stärkeren Gewichtung von Photovoltaik, was angesichts der politischen Investitionsanreize z. B. durch entsprechende EU-Programme in diesen Bereich und festgelegte Klimaziele folgerichtig erscheint.

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