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Provisionsdeckel-Protestbrief: Finger weg von meiner Abschlussvergütung!

Das BMF plant trotz der klaren Aussagen der Rechtsgutachten, die dem LV-Provisionsdeckel eine verfassungsrechtliche und europarechtliche Unzulässigkeit attestieren (vgl. ‚vt‘ 07/19), einen Angriff auf Ihre Vermittlervergütung. Das ist völlig ungerechtfertigt. Denn nach einer Erhebung der BaFin und wie im LVRG-Evaluierungsbericht vom BMF veröffentlicht, erfolgte durch das LVRG bereits eine Vergütungsreduzierung bei Versicherungsmaklern und Mehrfachagenten in Höhe von 7,21 % (2017 im Vergleich zu 2013). Und bezogen auf die beim LVRG im Fokus stehende private Altersvorsorge dürfte die Vergütungsreduzierung sogar noch deutlich höher bei über 10 % liegen.

Doch niedrige Beschwerdequoten über Versicherungsmakler werden ebenso ignoriert wie die durch die permanente Regulierung gestiegenen Anforderungen und Kosten. Statt Fakten zu berücksichtigen, interpretiert das SPD geführte BMF „für die Provisionsdeckel-Legitimation das Verfassungsrecht neu“ (vgl. ‚vt‘ 14/19). Sie sind auch der Meinung, dass es nun reicht? Dann nehmen Sie an unserer an Bundesregierung und Bundestagsabgeordnete gerichteten Provisionsdeckel-Protestbrief-Aktion „Finger weg von der Deckelung meiner Abschlussvergütung und dem rückwirkenden Eingriff in Bestandsverträge“ teil unter https://www.kapital-markt-intern.de/versicherungstip/umfragen/provisionsdeckel-protestbrief. Qualifizierte Beratung muss angemessen vergütet werden! ‚versicherungstip‘ setzt sich für Ihre Belange im politischen Berlin ein.

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