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Quo vadis 2021

Vermutlich haben Sie in familiärer Runde selbst an Weihnachten und Silvester das Thema Corona nicht ausblenden können. Die Sorge um die Auswirkungen, sowohl im persönlichen Umfeld wie die wirtschaftlichen Konsequenzen, sind einfach zu groß. Dass sich die Welt verändern wird, ist ebenso banal wie zutreffend. Und auch unser Banken-System wird sich ändern. Das Kundenverhalten wird sich stärker noch als vorher zum Online-Banking entwickeln. Und dennoch bleibt der persönliche Kundenkontakt weiterhin ein zentraler Punkt des Austauschs. Das erleben wir an uns selbst. Denn jeder brennt förmlich darauf, wieder die Kollegen und Mitarbeiter zu sehen, sich in der Kaffeeküche über den letzten Abend, das Fußballspiel der Lieblingsmannschaft, die Kinder oder trivial über das Wetter zu unterhalten. Dieses Gemeinschaftsgefühl kann keine Videokonferenz, so interessant sie auch immer aufgebaut wird, ersetzen. Hoffen wir also, dass schnellstmöglich ein breiter Immunschutz durch eine Impfung erfolgt.

Zurückgekehrt an den Schreibtisch, im Homeoffice oder in der Bank, stehen uns auch die beruflichen Herausforderungen wieder bevor. Sei es intern die bilanzielle Aufarbeitung des hoffentlich erfolgreich verlaufenden Jahres 2020 oder aber die Frage, wie 2021 so angesteuert werden kann, dass man zurückfindet in die frühere Erfolgspur.

Und schnell fällt naturgemäß der Blick auch wieder auf die Aufsicht, die BaFin. Ohne hier von unserer Seite das Grummeln im Bauch, das wir alle haben, wenn nur der Name fällt, weiter schüren zu wollen: Die Art und Weise, wie die BaFin uns alle im letzten Jahr beschäftigt hat, ist grenzwertig. Denken wir nur an folgende Punkte:

++ Der Umgang mit Wirecard: Anstatt den frühen kritischen journalistischen Hinweisen der Kollegen von Financial Times nachzugehen, schwärzt die BaFin die Autoren bei der Staatsanwaltschaft an und macht sich auf diese Weise zum Handlanger von Leuten, die Anleger um viel Geld geprellt haben – dass Felix Hufeld dies später als "Desaster" oder "Schande" bezeichnet, ändert daran nichts. In welcher Parallelwelt sich die BaFin dabei befindet, zeigt  der Umstand, dass rd. 70 Mitarbeiter der BaFin privat mit Wirecard-Papieren gezockt haben. Was nicht heißen soll, dass sie Insiderinformationen eingesetzt haben.

++ Dann ist da der Umgang mit der aus eigener Kraft wiedererstarkten VR Bank Bad Salzungen Schmalkalden. Deren Vorstand Stefan Siebert wird seitens der Aufsicht angedroht, ihn "wegen Unzuverlässigkeit" abzusetzen bzw. in der Person von Jan Wettstein gerügt. Parallel hat die BaFin die Staatsanwaltschaft Mühlhausen eingeschaltet. Und das alles lt. RA Dr. Edgar Steinle, ohne eigene Ermittlungen angestellt zu haben. Die BaFin hat sich lediglich auf einen früheren Bank-Mitarbeiter berufen. In einem arbeitsgerichtlichen Verfahren hat besagter Frank Sch. ausgesagt, Unterlagen, die er an die BaFin weitergeleitet hat, "gefälscht" zu haben (vgl. 'Bi' 43/2020). Hinzu kommt, dass die BaFin dem Siebert-Anwalt Dr. Joachim Pietzko eine Akte zur Einsicht vorlegt, die nach dessen Einschätzung  "ohne Gebrauchsspuren" sei und geschönt zu sein scheint (vgl. 'Bi' 48/2020).  

++ In dieser Aufzählung darf auch die seit Ausbruch der Corona-Pandemie regelmäßig wiederholte "Empfehlung" der BaFin nicht fehlen, für 2019 auf Gewinnausschüttungen an die Mitglieder zu verzichten und im Fall des Widersetzens mittelbar mit einer 44er Prüfung zu drohen. Diese Einmischung in bankinterne Vorgänge wird von betroffenen Instituten als "Eingriff in die Dividendenpolitik" verstanden. Weil sie im Widerspruch zu der Aufforderung stehe, das EK zu stärken. Dies hatten die Institute immer durch die Gewinnung neuer Mitglieder umzusetzen versucht, denen die Dividendenhistorie dabei als ein Anreiz genannt wurde. Und es kommt ein weiterer Aspekt hinzu: Nach Diktion der BaFin dürfen für 2019 ausnahmsweise nur die Institute ausschütten, die "eine positive Ertragsprognose" haben (vgl. 'Bi' 42/2020). Heißt das nicht im Umkehrschluss, wer als Vorstand, Aufsichtsrat und Mitgliedern vorschlägt, auf eine Ausschüttung zu verzichten, gibt indirekt zu, keine positive Ertragsprognose zu sehen? Diesen Widerspruch lässt die BaFin im Raum stehen.

++ Und zuletzt ist da noch die völlig unberechtigte Aufforderung der BaFin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele, Verbraucher, die Prämiensparverträge abgeschlossen hätten, sollten schleunigst juristischen Rat einholen, da zahlreiche Verträge aus der Zeit vor 2004 Zinsanpassungsklauseln enthielten, auf deren Basis die Institute "einseitig" die Verträge geändert hätten, was im Widerspruch zur BGH-Rechtsprechung stehe. Was objektiv falsch ist, denn diese Rechtsfrage ist höchstrichterlich noch nicht entschieden (vgl. 'Bi' 50/2020).

Sie sehen, liebe Leser, 'Bank intern' ist im Neuen Jahr bereits wieder voll im journalistischen Element angekommen. Wobei es uns auch 2021 nicht darum geht, Öl in irgendein Feuer zu schütten, um sich abzeichnende Feuerchen zu Flächenbränden auszudehnen. Unser Petitum bleibt unumstößlich ++ sowohl Positives aufzuzeigen, um gute Ideen breit in den Markt zu tragen, wie ++ Missstände aufzudecken, um sie auszumerzen. Unser Ton ist sicherlich manchmal kompromisslos und hart, unsere dahinterstehende Absicht ist in jedem Fall konstruktiv. So lassen Sie uns gemeinsam ans Werk gehen. 'Bank intern' bleibt auch 2021 Ihr treuer Wegbegleiter, ihr Sprachrohr, ihr Sparringspartner aber auch ihr kritischer Begleiter mit konstruktivem Ansatz.

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