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SIGNAL IDUNA macht Vermittlung der betrieblichen KV an Kleinbetriebe interessant

Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern interessante Vorteile. Für Versicherungsmakler, die mit kleinen Unternehmen zusammenarbeiten, ist eine Neuerung der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. besonders hilfreich: Der Abschluss einer arbeitgeberfinanzierten bKV ist bei der SIGNAL IDUNA bereits ab drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich. Während marktüblich als Mindestanzahl meist 10 Mitarbeiter Voraussetzung für eine bKV sind (vereinzelt auch 5 AN, dann meist aber mit Einschränkungen), können bei der neuen ‚Produktlinie +‘ der SIGNAL IDUNA nahezu alle Tarife bereits ab drei versicherten Personen abgeschlossen werden (zu drei Ausnahmen weiter unten im Text).

Diese niedrige Hürde von nur 3 Mitarbeitern bezeichnet der Versicherer als eines der Highlights der arbeitgeberfinanzierten bKV. Tatsächlich ist dies nicht nur für Kleinstbetriebe ein großer Vorteil, sondern auch für Vermittler ein guter Beratungsanlass mit Einnahmepotential. „Aktuell haben wir einen Arbeitnehmermarkt und für Arbeitgeber ist es sehr schwierig, qualifizierte Fachkräfte zu finden und zu halten. Durch eine bKV schaffen Betriebe ein attraktives Arbeitsumfeld und fördern gleichzeitig die Gesundheit der Arbeitnehmer. So können sich nicht nur die Ausfallzeiten der Arbeitnehmer verringern, sondern Arbeitgeber zeigen Fürsorge und Engagement für ihre Mitarbeitenden“, nennt Stephanie Griese, Bereichsleiterin Produktmanagement/Tribe Lead KV Produktmanagement | Lösungen, wichtige Aspekte einer bKV. Kommen wir zu Produktdetails und starten mit den 

++ Tarifen: Mit der neuen Produktlinie ‚+‘ bietet SIGNAL IDUNA eine Fülle an Tarifen und Kombinationen. Wichtige Basis ist der Budgettarif ‚GesundAKTIV+‘. Dieser beinhaltet Gesundheitsleistungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Naturheilkunde, Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen, Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Zahnvorsorge, inklusive sind Assistance-Leistungen. Der Arbeitgeber wählt die Budgethöhe, die von 300 €, 600 €, 900 €, 1.200 € bis 1.500 € als Maximalerstattungsbetrag je Versicherungsjahr reicht.

Daneben müssen weitere Höchstgrenzen beachtet werden, die für bestimmte Leistungen gelten, bspw. für Sehhilfen 300 € pro Versicherungsjahr. Die Mitarbeiter entscheiden individuell, für welche Leistungen sie das vereinbarte Budget nutzen möchten. Mit ‚GesundAGIL+‘ und ‚GesundVITAL+‘ sind zwei weitere Budget-Varianten möglich, die alle Leistungen aus ‚GesundAKTIV+‘ beinhalten und darüber hinaus 70 % bzw. 90 % Leistungen für Zahnersatz abdecken. Dabei werden die Leistungen für Zahnersatz, wie bspw. Implantate, Brücken, Kronen, Inlays und Kieferorthopädie, über das Budget hinaus erstattet!

Zudem gibt es 10 Bausteintarife. Dabei sind die Bausteine ‚KlinikPrivat+‘ (Chefarzt, 1- und 2-Bett­zimmer), ‚UnfallPrivat+‘ (nach Unfall: stationäre Wahlleistungen oder Pflegeleistungen) und ‚KT+‘ (Verdienstausfall) optional kombinierbar mit den Budget-Varianten. Weitere Bausteintarife sind ‚Arznei+‘ (Zuzahlungen, Hilfsmittel), ‚Vorsorge+‘ (Vorsorgeuntersuchungen), ‚Sehhilfe+‘ (Brillen, Kontaktlinsen), ‚NaturPrivat+‘ (Naturheilkunde), ‚ZahnOptimal+‘ (Zahnbehandlung), ‚ZahnBest+‘ (Zahnersatz 70 %) und ‚ZahnPerfekt+‘ (Zahnersatz 90 %). Die meisten Tarife, aber nicht alle, können einzeln versichert bzw. miteinander kombiniert werden. Wichtig mit Blick auf die Budgethöhe ist, dass die Leistungen der Einzelbausteine dort nicht berücksichtigt werden, sondern nach den tariflichen Bedingungen des jeweiligen Einzeltarifs reguliert wird.

++ Beiträge: Alle Beiträge für die bKV-Tarife sind alters- und geschlechtsunabhängig. Die Beiträge werden pro Kopf berechnet, sprich im jeweils gewählten Tarif kosten 10 versicherte Personen (VP) doppelt so viel wie fünf VP. Bei einer jährlichen Budgethöhe von 300 € beträgt der Monatsbeitrag pro Mitarbeiter im Tarif ‚GesundAKTIV+‘ 13,00 €. Bei ‚GesundAGIL+‘ schlagen 24,22 € zu Buche und bei ‚GesundVITAL+‘ 32,68 €. Soll im ‚GesundAKTIV+‘ die Budgethöhe 600 € gewählt werden, fallen 22,00 € an und bei 900 € sind es 30,00 €. „Die Budget-Varianten sind bei unseren Kunden sehr gefragt, da sie den versicherten Personen hohe Flexibilität bieten. Sie machen etwa 95 % der Neuabschlüsse aus. Die häufigste Tarifkombination ist der ‚GesundAGIL+‘ mit 1.200 € Budgethöhe ergänzt um den Bausteintarif ‚UnfallPrivat+‘. Die umfassenden Leistungen und der Monatsbeitrag i. H. v. 49,88 €, welcher knapp unter der Sachbezugsgrenze von 50,- € liegt, sind wesentliche Gründe für die Beliebtheit dieser Kombination“, gibt Stephanie Griese einen Einblick in beliebte Kombinationen. 

++ Objektive Gruppe: Der Arbeitgeber kann bei der arbeitgeberfinanzierten bKV grundsätzlich bestimmen, welche Mitarbeiter in den Genuss der Absicherung kommen. Wenn die bKV nicht für die gesamte Belegschaft abgeschlossen werden soll, sind aber das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Da eine willkürliche Versagung der Begünstigung für einzelne AN nicht zulässig ist, muss der Arbeitgeber eine Mitarbeiterauswahl unter Berücksichtigung objektiver Merkmale treffen. Das können z. B. sein alle Führungskräfte, alle kaufmännisch tätigen Arbeitnehmer oder auch alle Betriebsinhaber, Gesellschafter und Geschäftsführer (zusammengefasst als Gruppe ‚Geschäftsleitung‘).

Für eine solche objektive Gruppe gilt dann, dass alle Personen dieser Gruppe versichert werden müssen. Notwendig für die bKV-Abschlussmöglichkeit sind mindestens drei Mitarbeiter in einer objektiven Gruppe. Wie eingangs erwähnt, können nahezu alle Tarife bereits ab drei versicherten Personen abgeschlossen werden. Ausnahmen sind die Bausteintarife ‚KlinikPrivat+‘ und ‚ZahnPerfekt+‘ sowie die Budget-Variante ‚GesundVITAL+‘, die den ‚ZahnPerfekt+‘ inkludiert. Hierfür sind innerhalb des Betriebes jeweils mindestens 20 Mitarbeiter notwendig.

Sehr interessant für Kleinstbetriebe: Ein Firmeninhaber kann sich selbst mit einem bKV-Tarif absichern. Nötig dazu sind zwei weitere Mitarbeiter. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber im gleichen bKV-Tarif versichert wird wie seine Mitarbeiter. Dadurch wird das Erfordernis erfüllt, dass eine Gruppe, hier alle Mitarbeiter inklusive Geschäftsleitung, mindestens drei Personen umfasst.

++ Gesundheitsprüfung: Für alle Tarife der arbeitgeberfinanzierten bKV gilt, dass keine Gesundheitsprüfung erfolgt. Der Arbeitgeber muss also nur den Versicherungsumfang festlegen, die Aufnahme ist dann garantiert. Etwas anders sieht es bei den arbeitnehmerfinanzierten bKV-Tarifen aus. Die Versicherten können gegen eigenen Beitrag den Versicherungsschutz für sich um weitere Leistungsbausteine erweitern und Familienangehörige versichern. Bei den arbeitnehmerfinanzierten bKV-Tarifen sieht der Antrag die Beantwortung von Gesundheitsfragen vor. Das betrifft aber nicht alle Tarife. So sind laut Antrag für ‚Vorsorge+AN‘, ‚UnfallPrivat+AN‘, ‚GesundAktiv+AN‘ (300 € und 600 €) „keine Gesundheitsfragen zu beantworten“.

++ Wartezeit: Alle arbeitgeberfinanzierten bKV-Tarife haben keine Wartezeit  ++ Laufende Versicherungsfälle und Vorerkrankungen: Ein weiterer Vorteil der arbeitgeberfinanzierten bKV-Tarife ist, dass für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, geleistet wird. Das ergibt sich aus den tariflichen Bedingungen der arbeitgeberfinanzierten bKV. Vorerkrankungen, laufende Behandlungen und fehlende Zähne sind also grundsätzlich eingeschlossen. Das gilt für tariflich versicherte Behandlungen, die nach Versicherungsbeginn durchgeführt werden.  

Vergleichbar auch die Regelung beim Tarif ‚KT+‘. Das vereinbarte Krankengeld wird für den Teil der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, die nach Versicherungsbeginn eingetreten ist. Eine Ausnahme gibt es beim Tarif ‚UnfallPrivat+‘. Geleistet wird, wenn der Unfall nach Versicherungsbeginn eingetreten ist. Letzteres gilt auch bei arbeitnehmerfinanzierten bKV-Tarifen. Hier sind Vorerkrankungen und Versicherungsfälle vor Versicherungsbeginn nicht versichert.

++ Prämienbefreiung bei entgeltfreien Zeiten: Ob Elternzeit, Pflegezeit oder Arbeitsunfähigkeit über die Zeit der Entgeltfortzahlungspflicht hinaus, die versicherte Person soll weiterhin Anspruch auf die Leistungen der bKV haben. Zugleich ist es unerfreulich für den AG als Prämienschuldner, Beiträge für einen Mitarbeiter zu leisten, der auf längere Sicht keine Arbeitsleistung erbringen wird. Da die bKV Bestandteil des Arbeitsentgelts ist, kann der AG nach sechs Wochen mit Ende der Entgeltfortzahlungspflicht die Prämienzahlung einstellen. Schlecht für den Arbeitnehmer, der doch gerade im Krankheitsfalle von der bKV profitieren könnte.

Die SIGNAL IDUNA hat dazu eine faire Regelung im Kollektivvertrag über die arbeitgeberfinanzierte bKV. So wird der Versicherungsnehmer von seiner Pflicht zur Prämienzahlung für alle versicherten Tarife einer versicherten Person ab dem Zeitpunkt befreit, ab dem die gesetzliche Entgeltfortzahlungspflicht des AG an diese Person im Fall der Arbeitsunfähigkeit endet oder die entgeltfreie Zeit im Falle der Eltern-, Familienpflege- oder Pflegezeit beginnt.

Im Falle der Arbeitsunfähigkeit der VP erfolgt die Prämienbefreiung maximal für 36 Monate (pro AU), bei Elterngeldbezug maximal für 12 Monate bei einem ununterbrochenen Zeitraum, in dem Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Anspruch genommen wird (pro Kind) und maximal sechs Monate bei Pflege- oder Familienpflegezeit. „Mit dem neuen Arbeitgeberportal bieten wir unseren Firmenkunden eine moderne und einfache Möglichkeit, ihre Verträge zu verwalten. Mitarbeitende können darüber beispielsweise schnell an- oder umgemeldet werden. Dadurch erfüllen wir die Wünsche und Anforderungen unserer Kunden nach digitalen Self-Services“, weist Bereichsleiterin Griese auf einen weiteren Mehrwert hin.

‚vt‘-Fazit: Mit dem Angebot einer arbeitgeberfinanzierten bKV ab 3 Mitarbeitern setzt die SIGNAL IDUNA Maßstäbe. Für Versicherungsvermittler eröffnet dies den wichtigen Kreis der Klein(st)betriebe, denen eine vorteilhafte bKV bisher nicht zugänglich war. Die geringe Einstiegshürde, das auch von dazu bevollmächtigten Vermittlern nutzbare Arbeitgeberportal, die Einführung der Budget-Varianten bis hin zu klaren, verbindlichen und fairen Regelungen zur Prämienbefreiung bei entgeltfreien ­Zeiten, sind ein echtes Pfund für Arbeitgeber und Vermittler – und den von der arbeitgeberfinanzierten bKV profitierenden Mitarbeitern.

 

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