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Sind die öffentlichen Träger von Sparkassen und Landesbanken tatsächlich "Eigentümer"?

In diesen Minuten erreichen die Sparkassen(-vorstände) die DSGV-Schnellinformationen Nr. 2/2019.

Helmut Schleweis fasst die Ereignisse der letzten Tage zusammen und macht unumwunden klar, dass „die Arbeit jetzt aber erst“ beginne.

In dem 3 ½-seitigen Schnellbrief wiederholt Schleweis einerseits die Ergebnisse der letzten Tage und verweist ferner auf die finanzielle Belastung für die NORD/LB selbst und die gesamte S-Finanzgruppe offen hin.

Neue Erkenntnisse über das hinaus, was auch 'Bi' in den letzten Tagen in der Print-Ausgabe bzw. aktuell auf der Homepage veröffentlicht hat, sind in dem Schreiben nicht enthalten.

Allerdings lässt uns eine Formulierung (auf S. 3) aufhorchen. Im  Zusammenhang mit der Darlegung des status quo und des erheblichen finanziellen Einbringens der Träger-Sparkassen, der Sicherungsreserve der Landesbanken und über den überregionalen Ausgleich der Sparkassenstützungsfonds spricht Schleweis einen folgenschweren Satz aus: "Dabei legen wir Wert auf die Feststellung, dass hier die öffentlichen Träger ihrer 'Eigentümer'-Verantwortung gerecht werden."

Der Begriff des Eigentümers einer Sparkasse ist Schleweis allerdings nicht bloß an einer Stelle herausgerutscht. Gleich im nächsten Satz wird diese schwerwiegende Bewertung noch einmal wiederholt. Im nächsten Satz heißt es: "Dies ist scharf zu unterscheiden von Fällen, in denen die öffentliche Hand Banken eine finanzielle Unterstützung gewährt, an denen sie (zumindest zuvor) nicht als Eigentümer beteiligt war."

Auf den ersten Blick manifestiert Schleweis mit dieser Darstellung (wissentlich?) eine juristische Bewertung, die folgenschwer ist. Wirft sie doch ebenso aufsichtsrechtliche Fragen auf, wie sie Begehrlichkeiten wecken könnte bei Trägern, die von den Jahresüberschüssen genau aus dem Grund Anteile fordern, weil sie sagen, sie seien Eigentümer der Sparkassen.

Vor diesem Hintergrund birgt der Schnellbrief Nr. 2 nach 'Bi'-Einschätzung Sprengstoff-Potential allerhöchster Qualität – wenngleich in einem völlig anderen Umfeld als dem eigentlichen Themenfeld.

Düsseldorf, 5. Februar 2019

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