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Standard Life steht erneut im Feuer der Kritik – zu Unrecht

Mit der Headline "Versicherte könnten britischen Insolvenzschutz durch Transfer von Lebensversicherungen nach Irland verlieren" sorgt die Verbraucherzentrale Hamburg aktuell wieder gehörig für Unruhe unter den Versicherten von Standard Life bzw. in deren Vertriebsstrukturen. Denn erneut wird ein Horrorszenario aufgezogen, dass in Zusammenhang mit dem Brexit und dessen derzeit noch völlig ungewissem Ausgang auch hierzulande hunderttausende Kunden zutiefst verunsichert. Und deren Vertriebswege, also auch Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken, gleich mit. Die Verbraucherschützer behaupten, mit der geplanten Sitz-Verlegung von Schottland nach Irland könnten Kunden ihren Anspruch auf Insolvenzschutz durch den britischen Entschädigungsfonds Financial Services Compensations Scheme (FSCS) verlieren. Mit diesem Vorwurf wird der Eindruck erweckt, Kunden in Irland stünden anders als bisher in Schottland völlig schutzlos da. Dies ist ganz objektiv gerade nicht so. Die Kundengelder werden als Sicherungsvermögen geschützt. Auch Kunden irischer Versicherer werden im Insolvenzfall absolut vorrangig behandelt (abzüglich der Kosten des Insolvenzverfahrens) und aus dem Sicherungsvermögen bedient. Die mit Millionen Euro querfinanzierten Verbraucherschützer raten (dennoch) unverhohlen dazu, "die eigene Lebensversicherung auf den Prüfstand zu stellen". Alternativ sei auch eine Beschwerde bei der BaFin möglich. Sehr konkret heißt es weiter, die Verbraucherzentrale könne prüfen,  ob Kunden "diese (Verträge, Anm. d. Red.) weiterlaufen lassen oder besser beitragsfrei stellen, sie kündigen oder ihnen widersprechen" sollten.

'Bank intern' hat gegengecheckt und kommt zu dem klaren Ergebnis: Hände weg von einer Vertragsanpassung/Kündigung. Doch der Reihe nach: ++ Zunächst einmal muss man differenzieren: Nur die deutschen, irischen und österreichischen Versicherungsverträge, deren Beiträge oder Ansprüche im Leistungsfall in Euro gezahlt werden, werden nach Irland übertragen ++ diese Übertragung hat ihrerseits keine Auswirkungen auf die vertraglichen Garantieleistungen ++ der von Standard Life eingebundene, unabhängige Gutachter Tim Roff, FIA, Partner der WP-Gesellschaft Grant Thornton UK LLP, kommt zu dem Ergebnis, dass mit der Übertragung "keine erheblichen nachteiligen Folgen für die Sicherheit der Leistungen oder die zukünftigen Leistungserwartungen" eintreten werden. An anderer Stelle sagt der Gutachter: "Ich bin überzeugt …, dass die Übertragung keine Gruppe von Versicherungsvertragsinhabern wesentlich benachteiligen wird". Der Gutachter hat sich intensiv mit der Frage befasst, wie sich nach der Übertragung eine (nach 180-jährigem Bestehen der Gesellschaft eher unwahrscheinliche) Insolvenz auf die Versicherungsnehmer auswirkt. Dazu stellt er fest, der durch den mit der Übertragung auf irisches Recht neu entstehende Insolvenzschutz führe dazu, dass "die Leistungen an die und die Erwartungen der Inhaber von Versicherungsverträgen durch die Übertragung nicht beeinträchtigt werden". Dies stützt er vor allem auf die Erkenntnis, dass die bisherige schottische Gesellschaft und die künftige irische Gesellschaft "im Großen und Ganzen vergleichbare Governance-Strukturen" hätten. – Insofern entpuppt sich bei genauerer Betrachtung der Warnhinweis der Hamburger Verbraucherschützer als erneuter klassischer Fehlgriff.   

'Bi'-Fazit: Vertriebspartner von Standard Life sollten sich von der aktuellen Verbraucherschützer-Offensive angespornt fühlen, aktiv auf ihre Kunden zuzugehen. Nach Einschätzung von 'Bi' hat Standard Life nach der Brexit-Entscheidung der Briten alles Mögliche getan, die Kunden weiterhin abzusichern. Deutsche Kunden werden uneingeschränkt weiterhin völlig transparent informiert. So, wie man sich seit inzwischen 180 Jahren um den Kundenstamm kümmert. Vor allem: Standard Life ist nicht Auslöser des Brexits,  sondern reagiert auf dessen zu erwartende Auswirkungen. Nach 'Bi'-Einschätzung bestmöglich. Und wenn bei dieser konstruktiven vertrieblichen Reaktion Neugeschäft herausspringt, wäre das sicher kein Grund zur Klage. – Standard Life jedenfalls steht den Vertriebspartnern als bewährt seriöser Produktgeber weiterhin zur Seite.

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