Aktuelles

Unions-Positionen und Brodesser-Vorschlag zum LV-Provisionsdeckel

Frühzeitig hat sich die AG Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 09.04.2019 gegen den vom BMF geplanten LV-Provisionsdeckel positioniert (vgl. ‚vt‘ 16/19). Einem der ‚vt‘-Redaktion vorliegenden Arbeitspapier ist zu entnehmen, dass es inzwischen einen Vorschlag gibt, welche Regelungen an Stelle des zu streichenden LV-Provisionsdeckels treten könnten.

Auf Anfrage der ‚vt‘-Redaktion erläutert Dr. Carsten Brodesser, Berichterstatter der Union: „Das Ihnen wohl vorliegende Papier enthält einen Vorschlag von mir. Dieser ist keine abgestimmte Fraktions- oder AG-Position, sondern ein Vorschlag von mir als zuständigem Berichterstatter als mögliche Diskussionsgrundlage.“

Das Papier enthält auch Vorschläge zur Restschuldversicherung, doch schauen wir auf die Kernpunkte zum LV-Bereich: ++ Die BaFin erhebt die im Markt durchschnittlichen Vergütungen. Eine Abweichung nach oben um bis zu 30 % wird als zulässig angesehen. Darüber hinausgehende Vergütungen sind unzulässig oder bedürfen einer Genehmigung durch die BaFin  ++ Versicherer sollen die tatsächlich gezahlten maximalen Provisionssätze einmalig sowie neue oder geänderte Provisionssätze an die BaFin melden müssen  ++ Stellt die BaFin eine zu hohe Abweichung vom marktüblichen Durchschnitt fest, soll sie (mit Verweis auf § 48a VAG) einschreiten.

‚vt‘-Fazit: ++ Der LVRG-Evaluierungsbericht hat gezeigt, dass das LVRG gewirkt hat, die Abschlussvergütungen deutlich gesunken sind, mithin es keiner weiteren LVRG-induzierten Regelung zu LV-Provisionen bedarf.

++ Soweit aus anderen Gründen Handlungsbedarf gesehen wird: Der Vorschlag von Dr. Brodesser ist weitaus besser als es die Planungen des BMF sind. Der Makler-Existenzen gefährdende LV-Provisionsdeckel wäre vom Tisch, der immense bürokratische Kostenaufwand der Versicherer ist drastisch geringer, es erfolgen keine Qualitätsparameter-Kontrollen von Versicherungsmaklerbetrieben durch Versicherer,  wie es die Auszahlung der ‚Qualitätsprovision‘ erforderlich gemacht hätte. Der CDU-Finanzexperte liefert mit seinem Vorschlag eine offene Diskussionsgrundlage.

Wenn es in die konkreten Details geht, sollte verschiedenen Aspekten Rechnung getragen werden. So sollte eine marktdurchschnittliche Provisionshöhe je Vertriebsweg erfasst werden, um den unterschiedlichen Zuschusssituationen gerecht zu werden. Ebenso müsste nach Produkten unterschieden werden. Denn bspw. die Vergütung für das bAV-Kollektivgeschäft ist deutlich niedriger als die Vergütung für eine Einzelberatung bei der privaten Altersvorsorge.

++ Die weitere Entwicklung begleiten wir mit konstruktiven Vorschlägen, damit Ihren Pflichten als Versicherungsmakler Rechnung getragen wird und Ihre Belange gewahrt bleiben.

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