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Verbraucherschützer-Mindestqualifikation: Online-Petition beim Deutschen Bundestag

„Mit der Petition wird gefordert, dass der Verbraucherschutz / die Verbraucherzentralen grundsätzlich neu zu organisieren sind. Dabei gehören Befähigungsnachweise wie bei jedem Vermittler, eine Dokumentationspflicht, Berufshaftpflicht und ständige Weiterbildung dazu.“ Diese Petition von Versicherungsmakler Frank Dietrich, Frank Dietrich Fachmakler GmbH/Potsdam, hat die erste Hürde geschafft und ist nach Prüfung nun auf dem Petitions-Portal des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Sie können die Petition (unter tinyurl.com/y7u3l2og) elektronisch mitzeichnen und damit das Anliegen unterstützen. Die Petition befindet sich bis zum 25.12.2017 noch in der Mitzeichnungsfrist. Auch wenn das Quorum von 50.000 Mitunterzeichnern wohl nicht erreicht wird, ist jede Stimme wichtig. Denn wenn die notwendige Anzahl an Unterstützern für eine öffentliche Beratung des Petitionsausschusses nicht erreicht wird, kann eine Petition dennoch die Hürde zu einer öffentlichen Beratung im Petitionsausschuss nehmen. Der Inhalt der Petition ist dafür maßgeblich, und Ihre Stimme kann das nur unterstützen. ‚vt’-Fazit: Verbraucherschutz ist eine wichtige Sache. Doch sogenannte Verbraucherschützer wie Verbraucherzentralen, die bspw. kostenpflichtige Versicherungsberatung anbieten, müssen auch entsprechend qualifiziert sein. Eben mit der Mindestqualifikation eines jeden Versicherungsvermittlers und -Beraters mit u. a. Sachkundeprüfung, Beratungsdokumentationspflicht, VSH und zukünftig auch Weiterbildungspflicht. Qualifizierte Beratung und Haftung ist eine berechtigte Erwartung der Verbraucher und daher ist das ein Thema für den Gesetzgeber.

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