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Vorläufige Insolvenzverwalter beschleunigen Vortrieb beim Verkauf

Bei der insolventen Deutsche Lichtmiete-Gruppe haben rund 30 mögliche Erwerber ihr Interesse bekundet, wie die beiden vorl. Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß/Kanzlei WallnerWeiß und Dr. Malte Köster/WILLMERKÖSTER am 20.04.2022 mitteilten. Die vorläufigen Insolvenzverwalter forcieren das Tempo und haben mit der Umsetzung des Investorenprozesses erneut die M&A-Beratung Rothschild beauftragt. Zudem hat Weiß alle der mehr als 3.000 Anleger angeschrieben, die als Direktinvestoren die Leuchten erworben haben, welche anschließend an die Deutsche Lichtmiete-Kunden vermietet wurden. Für die drei als Vermögensanlagen konzipierte Deutsche Lichtmiete (2. bzw. 3.) Direkt-Investitionsgesellschaft mbH wurden jeweils entsprechende Pflichtveröffentlichungen nach § 11a Abs. 1 VermAnlG auf der BaFin-Seite zum Verbraucherschutz hinterlegt.

Ziel ist es, dass sich die Anleger der Direktinvestments an der von den Insolvenzverwaltern angeschobenen "Verwertung der LED-Industrieprodukte im Rahmen des initiierten Investorenprozesses beteiligen". Weiter heißt in der Pflichtveröffentlichung: "Ob die Anleger insolvenzbeständig Volleigentum an den LED-Industrieprodukten erworben haben, ist fraglich. Sollten sie Eigentümer sein, bestünde ein Aussonderungsrecht (§ 47 InsO) an den LED-Industrieprodukten. Die Anleger müssten sich dann selbst in den Besitz der jeweiligen LED-Industrieprodukte bringen, deren genaue Belegenheitsorte bislang nicht im Einzelnen ermittelt werden konnten, und diese selbst verwerten. Der inzwischen eingeleitete strukturierte Investorenprozess ist im Interesse aller Beteiligten. Durch diesen wird die bestmögliche Verwertung der Vermögensgegenstände der verschiedenen Gesellschaften der Deutsche Lichtmiete Gruppe ermöglicht." Einfacher dürfte u. E. in jedem Fall der Verkaufsprozess werden.

Entscheidende Frage für die Direktinvestoren ist, zu welchem Preis die abgesonderten LED-Lampen zu veräußern wären bzw. im Gegenzug wie hoch die Quote für die überlassenen Lampen ist. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwalter ist es, bereits im Mai 2022 einen Kaufvertrag mit einem Investor zu schließen. Bei den Anleihegläubigern der Deutsche Lichtmieter EnergieEffizienzAnleihe 2022 (ISIN: DE000A2G9JL5) läuft vom 20.04. bis 25.04.22 die Abstimmung u. a. über die Bestellung von Gustav Meyer zu Schwabedissen (mzs Rechtsanwälte/Düsseldorf) als gemeinsamer Vertreter aller Anleihegläubiger dieser Emission. Ein Musterformular sowie Infos zu den Abstimmungspunkten finden Sie unter https://invest.lichtmiete.de/archiv/unternehmensanleihe. Ob all diese Maßnahmen noch irgendwie greifen und bspw. die Anleger in den Direktinvestments ihre Eigentumsrechte und den Wert der Lampen prüfen können, ist bei dem von den vorläufigen Insolvenzverwaltern vorgegebenen Tempo fraglich.

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