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Wenn die Lautstärke groß und das Fachwissen gering ist

Mit der Überschrift „Sparmodell im Visier der BaFin“ berichtet die ‚Stuttgarter Zeitung’ (,StZ‘) am 07.09.2018 über das Vorgehen der BaFin im Falle der gonetto GmbH (vgl. ‚vt’ 34/18). Unter Verbraucherschützern würden die Meinungen zum Provisionsabgabeverbot auseinander gehen, schreibt die ,StZ‘ und verweist auf den Bund der Versicherten (BdV). Der halte es für einen sinnvollen Schutz vor Lockangeboten, zulässig sei eine Erstattung der Provisionen nur, wenn ein Vertrag durch einen Honorarberater abgeschlossen werde. Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gäbe allerdings zu bedenken, dass diese Regelung nur für Versicherungsberater gilt. „Für die Erlangung dieses Titels gelten strengere Voraussetzungen als für Versicherungsvertreter, -vermittler oder -makler“, schreibt die ,StZ‘. Deshalb fänden sich im Vermittlerregister des Deutschen Industrie- und Handelskammertags nur 340 Versicherungsberater.

„Wir fänden es gut, wenn der Markt geöffnet würde für mehr Angebote, wo über Provisionen verhandelt werden und damit auf Honorarbasis beraten werden kann“, zitiert die ,StZ‘ Mohn. Wer dieses gewerberechtliche ‚Wissen’ zu Zulassungsvoraussetzungen verbreitet, liegt schlichtweg falsch! Dazu genügt ein Blick in die Gewerbeordnung. So ist gemäß § 34d Abs. 5 GewO „eine Erlaubnis nach den Absätzen 1 und 2 zu versagen, wenn“ die dann dort aufgeführten Voraussetzungen nicht gegeben sind. Da Absatz 1 u. a. Versicherungsmakler und Absatz 2 Versicherungsberater nennt, sind die Zulassungsvoraussetzungen eben identisch. Damit ist auch die Schlussfolgerung, aufgrund höherer Anforderungen gäbe es nur 340 Versicherungsberater, Unsinn.

‚vt’-Fazit: Der Hauptgrund für die sehr niedrige Versicherungsberater-Anzahl ist die geringe Nachfrage der Verbraucher nach Beratung und Vermittlung gegen Honorar bzw. deren Zahlungsbereitschaft. Wären Nachfrage und Zahlungsbereitschaft angemessen groß, dann wäre die Versicherungsberatung in der breiten Fläche ein einträgliches Geschäftsmodell und binnen Monaten würde die Zahl der zugelassenen Versicherungsberater in die Höhe schnellen. An den Zugangshürden liegt es jedenfalls nicht. Wer diese Zusammenhänge negiert und Verbrauchern mit der Honorarberatung zwangsbeglücken will, der bevormundet den Verbraucher.

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