Aktuelles

Wie geht es i. S. Grundsteuer nach dem BVerfG-Spruch weiter?

Der vernichtende Spruch des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. April 2018 (Az. 1BvL 11/14) zur geltenden Grundsteuer-Erhebung und die darin getroffene Feststellung, die Vorschriften der Einheitsbewertung für bebaute Grundstücke seien (in den alten Bundesländern seit dem 1. Januar 2002) nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Absatz 1 Grundgesetz vereinbar, hat den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2019 für eine Neuregelung zu sorgen (vgl. auch 'Bi' 17/2018). Der Abgeordnete Stefan Keuter/AfD hatte unmittelbar nach dem Richterspruch eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag formuliert, die nunmehr seitens der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Christine Lambrecht, für die Bundesregierung beantwortet wurde. Wir fassen die wichtigsten Punkte dieser Antwort vom 24. Mai 2018 zusammen:  ++ "Die Grundsteuer stellt eine zentrale Einkommensquelle der Gemeinden dar"  ++ "Das Aufkommen der Grundsteuer A und B, das bei Wegfall kompensiert werden müsste, betrug im Jahr 2017 insgesamt knapp 14 Mrd. €"  ++ "Um den Wegfall der Grundsteuer in etwa zu kompensieren, müsste der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer um ca. sieben Prozentpunkte auf ca. neun Prozent erhöht werden. Damit wäre zwar in etwa Aufkommensneutralität für die Gemeinden insgesamt gewährleistet, nicht jedoch für jede einzelne Gemeinde, das der Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer aus Schlüsselkomponenten besteht, die das Grundsteueraufkommen der jeweiligen Gemeinden nicht deckungsgleich abbilden"   ++ "Ein Preisindex für Bauland, der sich statistisch für einen zeitlichen Vergleich von Baulandpreisen eignet, liegt der Bundesregierung nur für die Jahre ab 2000 vor. Hiernach ist der durchschnittliche um Strukturänderungen bereinigte Preis für  unbebaute, baureife Grundstücke mit einer Größe von mindestens 100 m² zwischen 2000 und 2016 nominal um 47,5 % gestiegen"  ++ "Der Erfüllungsaufwand der Verwaltung wird wesentlich von der Ausgestaltung einer Neuregelung der Grundsteuer sowie der technischen Unterstützung beeinflusst. Deshalb können keine Angaben zum Aufwand gemacht werden." Soweit die Quintessenz aus der Antwort der Bundesregierung. Das Thema 'Grundsteuer' hat für unsere Leser zwei Dimensionen: Zum einen stellt sich die Frage, ob die Grundsteuer überhaupt fortbestehen soll. Zu dieser Frage hat Finanzrichter Dr. Michael Balke für 'Bi' eine sehr kritische juristische Analyse geschrieben (vgl. Beilage). Zum anderen hält das Thema die Diskussion um die Firmen in Gang, die den Banken und Sparkassen mehr oder weniger reale Boden(-richt-)werte zur Bemessung von Darlehen anbieten. Auch hierzu kann 'Bi' mit neuen Erkenntnissen aufwarten.

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk