Aktuelles

Wie sich Sport und Hobby auf die Annahme eines BU-Antrags auswirken können

Beim Abschluss einer BU-Versicherung gilt es, viele Fragen und diese alle wahrheitsgemäß zu beantworten. Neben Fragen zur beruflichen Tätigkeit und der Gesundheit betreffen diese aber auch Hobbys und ausgeübte Sportarten.

Der BU-Experte Matthias Helberg, Inhaber der Matthias Helberg Versicherungsmakler e. K./Osnabrück, hat sich ausführlich mit der Annahmepolitik der BU-Versicherer mit Blick auf sportliche Freizeitrisiken, also Sport als Freizeitbeschäftigung und nicht als berufliche Tätigkeit, beschäftigt und eine hilfreiche Übersicht für den schnellen Durchblick erstellt.

Das Ergebnis ist u. a. eine in 14 Kategorien unterteilte Liste mit über 300 Sportarten und wie diese sich auf die Annahme eines BU-Antrages auswirken können. Dabei liegt die Betonung auf ‚können‘. Denn die grobe Einschätzung, ob eine ‚Normalannahme‘ mit dem kalkulierten Beitrag erfolgt, weil die konkrete Sportart kein erhöhtes Risiko darstellt, oder ob mit einem kleinen, mittleren oder hohen ‚Risikozuschlag‘ zu rechnen ist oder sogar ein ‚Risikoausschluss‘ bis hin zu ‚Antragsablehnung‘ drohen könnte, hängt von individuellen Faktoren und unterschiedlichen Bewertungen der Versicherer ab.

Wie bei Gesundheitsangaben bewerten die unterschiedlichen Versicherer auch das Risiko einer bestimmten Sportart durchaus unterschiedlich. „Manchmal benötigen Versicherer für die Einschätzung weitere Angaben, und bei einigen Sportarten ist auch die Trainingsintensivität ausschlaggebend“, weiß BU-Experte Helberg aus der Praxis zu berichten.

Auch wenn die Angaben zu den Sportarten daher unverbindlich sind, liefert die Liste eine schnelle Einschätzung, wohin die Reise gehen könnte. Aber wie bei einer gesundheitlichen Beeinträchtigung gilt: Manchmal gibt es doch einen Versicherer, der eine günstigere Entscheidung trifft als die meisten anderen BU-Anbieter. Beleuchten wir einige Details zu den Sportarten:

++ Während die meisten Ball-Sportarten, so auch Fußball, meistens normal versichert werden, muss bspw. bei American Football und Rugby mit einem mittleren Risikozuschlag (RZ) gerechnet werde.

++ Zu Berg- und Kletter-Sportarten fasst Helberg zusammen: „Beim Berg-Sport können einige Sportarten normal versichert werden. Andere führen zu Risikozuschlägen, einige können zu Ablehnungen führen.“ So ist Bergwandern wie auch Indoor-Klettern unproblematisch, während Eisklettern einen mittleren RZ und Expeditions-Bergsteigen eine Ablehnung nach sich ziehen kann. 

++ Nahezu alle Fitness- und Tanzsportarten, von Aerobic bis Tae Bo und Tanzen, gelten für die BU-Annahme als unkritisch. „Die große Ausnahme ist Body Building“, sagt der BU-Experte. Bei Body Building erfolgt die Einstufung individuell und kann auch zur Ablehnung führen.

++ Ein ganz anderes Bild zeigt sich beim Flugsport. Der führt fast immer zu einem mittleren (wie bei Hubschrauber), oft auch zu einem hohen RZ (u. a. Gleitschirm und Fallschirmspringen). „Aber Ballonfahren kann zur Normalannahme führen“, lautet die Praxiserfahrung des Versicherungsmaklers  ++ Auch Fun- und Ex­tremsportarten sind bei BU-Versicherern nicht sehr beliebt. Helberg fasst die grobe Richtschnur so zusammen: „Je ‚verrückter‘ der Extremsport, desto eher lehnen Versicherer eine BU komplett ab. Manche Funsportarten können mit einem Zuschlag oder sogar normal versichert werden.“ 

++ Die umfassendste Liste mit über 100 Nennungen betrifft Kampfsportarten. Viele der Kampfsportarten haben keinen Einfluss auf die Annahme eines BU-Antrages und werden normal versichert – allerdings nicht, wenn diese wettkampfmäßig betrieben wird. „Die Teilnahme an Wettkämpfen im Kampfsport führt fast immer zu einem Zuschlag, manchmal auch zur Ablehnung“, so der BU-Experte. 

++ Wer gerne Motorradsport betreibt, hat bei der BU oft schlechte Karten. Während bei vielen Anbietern Motorradfahren im Straßenverkehr zur Normalannahme führt, „führt Motorradsport bei der BU sehr oft zur Ablehnung“, informiert Helberg. Oder im ‚günstigen‘ Fall zu einem mittleren RZ.

++ Bei Motorsportarten sieht es kaum anders aus, meist erfolgt eine Ablehnung. „Das gilt im Prinzip nahezu immer, wenn Rennen gefahren werden“, fasst der Versicherungsmakler zusammen. Eine der wenigen Ausnahmen sind Rennteilnahmen an Oldtimer-Gleichmäßigkeitswettbewerben. Wer diesem ‚Rennsport‘ frönt, muss bei einem BU-Antrag keinen RZ befürchten.

++ Beim Radsport kann oft eine Normalannahme resultieren, je nach konkreter Radsportart und Wettbewerbscharakter aber auch ein RZ. 

++ Beim Reitsport, insbesondere beim Pferdesport allgemein oder beim Dressurreiten, ist eine normale Versicherbarkeit gegeben. Aber auch ein RZ ist möglich wie bspw. beim Trabrennen oder gar Ablehnung wie bspw. beim Rodeo-Reiten. 

++ Auch beim Wassersport ist von der Normalannahme (wie bspw. Segeln und Surfen) bis zur Ablehnung alles möglich. „Vieles hängt davon ab, in welcher Region und über welche Distanzen dies ausgeübt wird“, stellte BU-Experte Helberg fest. 

++ Während Schnorcheln nicht zu Annahmeerschwernissen führt, können bestimmte Tauchsportarten sogar zu einer Ablehnung des BU-Antrages führen. „Tauchen bis 40 Meter Tiefe kann oftmals normal versichert werden. Bei Alleintauchgängen und allem über 60 Meter Tiefe wird Versicherungsschutz schwierig“, lautet Helbergs Faustformel. 

++ Übliche Freizeit-Wintersportarten sind unproblematisch. Wer Skispringen als Hobby hat, muss allerdings mit einem hohen RZ rechnen, wer Skeleton fährt, gar mit einer Ablehnung.

‚vt‘-Fazit: Die ausführliche Liste mit über 300 Sportarten finden Sie auf der Helberg-Homepage (Helberg BU Freizeitsport). Auch wenn die Angaben nicht verbindlich sein können, liefert Sie schnell einen Anhaltspunkt, womit Ihr Kunde rechnen muss. Das kann insbesondere sehr hilfreich sein, wenn es sich um eine eher exotische Sportart handelt. Bei Zweifel dürfte eine anonymisierte Risikovoranfrage Klarheit bringen.

Dieser Beitrag ist frei lesbar. Wenn Sie den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem ‚versicherungstip‘-Chefredakteur nutzen, umfassend und zeitnah informiert und vollen Zugriff auf alle Print- und Digital-Leistungen von ‚versicherungstip‘ haben möchten: Sichern Sie sich umgehend die volle Leistungspalette  mit einem

'versicherungstip'-Abonnement.

Damit erhalten Sie

• wöchentlich die 'versicherungstip'-Ausgabe per Post

• dazu Spezial-Beilagen aus den Bereichen Beratung, Recht und Steuern

• vollen digitalen Zugriff auf alle Berichte in versicherungstip ab dem Erscheinungstag

• vollen digitalen Zugriff auf alle Service-Unterlagen (Urteile, Verordnungen, Gesetzentwürfe, Anwendungschreiben etc.)

• vollen digitalen Zugriff auf unsere Volltext-Suche in allen 'vt'-Veröffentlichungen seit 2002 für Ihre Recherche und

•  Sie können den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem Chefredakteur nutzen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum 'versicherungstip' und zur Leistungspalette.

 

 

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk