Wahlprüfsteine IES

Immobilienmarkt, Energie und Steuern

Werden Sie sich auf Bundes- und/oder Landesebene für Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer zugunsten von Immobilienkäufern einsetzen (Freibeträge, Tarifsenkung etc.)?

Wir fordern eine neue Wohngemeinnützigkeit und damit einhergehend eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer, wenn dadurch sozialer Wohnraum geschaffen wird.

CDU und CSU wollen jungen Familien beim Erwerb von Wohneigentum mehr helfen als bisher. Dies soll für Bestandsbauten und Neubauten gleichermaßen gelten. Damit der Traum vom eigenen Heim stärker in Reichweite rückt, wollen wir unter anderem Freibeträge für Erwachsene und Kinder bei der Grunderwerbsteuer einführen. Die Zuständigkeit der Bundesländer bleibt gewahrt. Dies soll für den erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums gelten.

Wir Freie Demokraten wollen eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger beim Erwerb von Wohneigentum. Deswegen wollen wir bei der Grunderwerbsteuer einen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro für natürliche Personen einführen. Denn die Steuertreiberei der Bundesländer macht es Familien aus der Mittelschicht fast unmöglich, Wohneigentum zu erwerben. Der Freibetrag soll für den Erwerb von Wohnimmobilien durch natürliche Personen gelten. Erst darüber kommt es zur Entstehung der Steuer. Dies ist notwendig, weil seit 2006 die Grunderwerbsteuerlast deutlich gestiegen ist, was vielen den Erwerb der eigenen Immobilie erschwert. Einige Bundesländer haben seitdem ihren Grunderwerbsteuersatz sogar fast verdoppelt: von dreieinhalb auf sechseinhalb Prozent. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro fallen dort dann fast 20.000 Euro zusätzlich für die Grunderwerbsteuer an. Mit dem vorgeschlagenen Freibetrag würde die Grunderwerbsteuer in diesem Fall auf null sinken, also gar nicht anfallen. Dadurch wollen wir es den Menschen erleichtern, ihren Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung zu verwirklichen und zugleich für das Alter vorzusorgen. Denn wer im Alter keine Miete zahlt, hat mehr Freiräume.

DIE LINKE setzt sich vorrangig dafür ein, dass Share Deals als Umgehungsmöglichkeit für die Grunderwerbsteuer unterbunden werden. Diese Subventionierung von Immobilienspekulation und Großinvestorinnen bzw. -investoren ist umgehend zu beenden, damit die Steuerlast nicht weiter auf einfache WohneigentümerInnen verschoben wird. Durch die Eindämmung der Steuerumgehung durch Share Deals würde den Bundesländern auch Spielräume eröffnet, um ihren jeweiligen Steuersatz senken zu können.

Die Grunderwerbsteuer ist Sache der Länder in deren eigener Entscheidung. Deshalb erhielten sie im Jahr 2006 die Befugnis, den Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen.

Sprechen Sie sich für die Einführung einer Vermögensteuer aus?

Von den Vermögendsten in unserer Gesellschaft erwarten wir, dass sie etwas mehr als bisher zum Gemeinwohl beitragen, z.B. um unsere Infrastruktur zu erhalten. Wir wollen deshalb eine verfassungsfeste, ergiebige und umsetzbare Vermögensteuer für Superreiche. Selbstverständlich legen wir dabei besonderen Wert auf den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Innovationskraft von Unternehmen.

CDU und CSU schließen die Wiedereinführung der Vermögensteuer aus.

Nein. Wir Freie Demokraten lehnen die Wiedereinführung der Vermögensteuer ab.

Ja. Wir wollen, dass Vermögen ab einer Million Euro mit fünf Prozent besteuert werden. Die erste Million ist davon freigestellt. Betriebsnotwendiges Vermögen kann bis fünf Millionen freigestellt werden. Wir stellen sicher, dass Privatvermögen nicht in Betriebsvermögen "versteckt" wird und dass Betriebsvermögen in ausländischem Eigentum ebenso besteuert wird wie inländische Eigentümer.

Die Wiedererhebung der Vermögensteuer ist nicht Gegenstand des Regierungsprogramms der SPD.

Sprechen Sie sich für die Einführung einer Finanztransaktionsteuer aus?

Ja, einerseits hat die FTT eine wichtige Lenkungswirkung und hilft z.B. bei der Eindämmung des Hochfrequenzhandels. Andererseits würden Finanzumsätze, so wie die Umsätze aller Branchen, an der Finanzierung öffentliche Aufgaben beteiligt. An der Umsetzung müssen sich möglichst viele Länder beteiligen.

Unser Ziel bleibt, im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit mit anderen EU-Staaten eine Finanztransaktionssteuer einzuführen. Bei der Umsetzung werden wir darauf achten, dass Wettbewerbsverzerrungen vermieden und die Interessen des Finanzplatzes Deutschland gewahrt bleiben. Nur als starker und wettbewerbsfähiger Finanzplatz kann Deutschland auch weiterhin aktiv die Regulierung der internationalen Finanzmärkte mitgestalten.

Nein. Wir Freie Demokraten lehnen die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ab.

Die angemessene Regulierung der Finanzmärkte ist uns Freien Demokraten ein wichtiges Anliegen. Eine national isolierte Finanztransaktionssteuer lässt sich jedoch durch Geschäftsverlagerungen in Zeiten der Digitalisierung in Sekundenbruchteilen umgehen. Daher macht ein nationaler Alleingang hier schlicht keinen Sinn.

Ja. Mit einer Finanztransaktionsteuer dämmen wir die Spekulationen auf den Finanzmärkten ein. Bei jeder Finanztransaktion soll ein Steuersatz von 0,1 Prozent fällig werden.

Die SPD setzt sich für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer mit breiter Bemessungsgrundlage und niedrigem Steuersatz ein. Dadurch wird der Finanzsektor in stärkerem Maße an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligt und unerwünschte Finanztransaktionen, wie der Hochfrequenzhandel, wird unattraktiver gemacht.

Soll die Abgeltungsteuer beibehalten werden oder durch ein anderes Besteuerungssystem ersetzt werden?

Einkommen aus Arbeit wird bei uns häufig höher besteuert als Einkommen aus Vermögen. Während sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem Staat gegenüber gläsern machen müssen, wird Kapitaleinkommen per Abgeltungsteuer anonym versteuert. Das wollen wir ändern und die Abgeltungsteuer abschaffen. Wir wollen die Einkünfte aus Kapitalvermögen wieder veranlagen. Dividenden unterliegen dann wieder dem Halb- bzw. dem Teileinkünfteverfahren.

Wenn international ein funktionierender Informationsaustausch der Finanzbehörden besteht, soll die pauschale Abgeltungsteuer durch die individuelle Besteuerung ersetzt werden. Soweit Kapitalerträge schon steuerlich vorbelastet sind, soll dies beim Anleger nicht zu Nachteilen führen.

Wenn der umfassende automatische Informationsaustausch zwischen den Staaten in den Jahren nach 2018 eingeführt ist und dann auch tatsächlich funktionieren sollte, ist eine steuerliche Sonderbehandlung von Zinseinkünften politisch und verfassungsrechtlich problematisch. Dann wollen wir in ein faires Besteuerungskonzept für Kapitaleinkünfte übergehen, in dem Zins- und Dividendeneinkünfte gleichbehandelt werden und das die private Alters- und Vermögensvorsorge stärkt. Dazu wollen wir Freie Demokraten die Abgeltungsteuer abschaffen. Für ausgeschüttete Unternehmensgewinne (Dividenden) wollen wir ein Teileinkünfteverfahren schaffen, das die steuerliche Vorbelastung der Gewinne auf der Unternehmensebene angemessen berücksichtigt. Eine Spekulationsfrist von einem Jahr für private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren wollen wir wiedereinführen.

Einkommen aus Kapitalerträgen sollen nicht weiter bevorzugt werden, sondern nach denselben Sätzen versteuert werden wie alle Einkommen. Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent werden wir abschaffen, Einschränkungen der Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen sowie den Sparerpauschbetrag allerdings beibehalten.

Private Kapitaleinkünfte sollen künftig wieder dem progressiven Einkommensteuertarif unterworfen werden. Dies stellt eine Gleichbehandlung mit anderen Einkunftsarten, etwa mit Einkünften aus unselbständiger Arbeit, sicher. Die Vorbelastung von Dividenden auf der Unternehmensebene werden wir durch die Einführung eines Teileinkünfteverfahrens bei den Anteilseignern berücksichtigen.

Wie soll nach Ihren Vorstellungen die sog. Mietpreisbremse fortentwickelt bzw. modifiziert werden?

Wir wollen die Mietpreisbremse überarbeiten, um die Neumieten wirksam zu bremsen. Ausnahmen wie für umfassende Modernisierungen und höhere Vormieten wollen wir abschaffen und die Rügepflicht des Mieters mit einer Auskunftspflicht des Vermieters ersetzen. Überhöhte Mieten muss der Vermieter dann vollständig zurückzahlen, statt erst ab der Rüge. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass sie insgesamt 10 Jahre gilt statt 5. Fragwürdige Kriterien zur Definition von Wohnraummangelgebieten schaffen wir ab.

Langfristig hilft gegen steigende Mietpreise nur der Bau neuer Wohnungen. In dieser Wahlperiode haben wir bereits dafür gesorgt, dass 1 Million neue Wohnungen gebaut wurden. In der kommenden Wahlperiode streben wir den Bau von 1,5 Millionen neuen Wohnungen an. Wir brauchen Investitionen in Neubau, altersgerechten Umbau und energetische Sanierung. Deshalb lehnen CDU und CSU alle Maßnahmen ab, die den Bau von neuen Wohnungen oder Sanierungen behindern würden. Das Bundesgesetz ist befristet. Vor einer Verlängerung werden wir intensiv prüfen, wie sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt darstellt und ob weitere Maßnahmen getroffen werden müssen.

Wir Freie Demokraten wollen die sogenannte Mietpreisbremse abschaffen. Denn sie ist tatsächlich eine Wohnraumbremse, weil sie Investitionen in mehr Wohnraum verhindert. Gerade Privatpersonen überlegen sich im Moment genau, ob sich Investitionen noch lohnen. Dabei stellen sie laut der Gebäude- und Wohnungszählung 2011 etwa zwei Drittel der Mietwohnungen bereit und wollen gewöhnlich auch keine horrenden Renditen erwirtschaften. Wenn sich die Vermietenden aus dem Markt zurückziehen, verknappt das Wohnungsangebot weiter. Die Chancen auf bezahlbaren Wohnraum werden dadurch nicht besser.

Die sogenannte Mietpreisbremse der großen Koalition ist schlecht gemacht und hat sich als völlig unwirksam erwiesen. Eine Mietpreisbremse, die wirkt, muss flächendeckend, unbefristet und ohne Ausnahmen gelten. Darüber hinaus müssen Vermieterinnen und Vermieter dazu verpflichtet werden, den Mieterinnen und Mietern die Höhe der Vormiete sowie alle anderen für die Mietpreisbremse relevanten Informationen offenzulegen. Die gesetzliche Mietpreisbremse zu umgehen ist Betrug und muss auch so geahndet werden. Zu viel gezahlte Miete muss vollständig und rückwirkend ab Mietbeginn erstattet werden. Vermieterinnen und Vermieter mit einer sozialen Preisgestaltung müssen eine wirksame Mietpreisbremse nicht fürchten.

Die Mietpreisbremse, die auf Initiative der SPD-Fraktion von der Koalition umgesetzt wurde, soll dazu beitragen, das Ansteigen von Mieten zu begrenzen, damit Wohnraum bezahlbar bleibt. Deshalb regelt die Mietpreisbremse, dass die Mieten von Bestandswohnungen bei Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Die Länder haben festgelegt, für welche Gebiete die Mietpreisbremse gilt. Die ersten Urteile gegen Vermieter liegen vor.

Allerdings hat sich gezeigt, dass die Mietpreisbremse nicht überall die Erfolge erzielt, die damit beabsichtigt waren. Deshalb sind Verschärfungen notwendig:

Mieterinnen und Mieter müssen Kenntnis über die Höhe der Vormiete haben, um zu beurteilen, ob die aufgerufenen Mieten zulässig sind oder ob sie die durch die Mietpreisbremse vorgegebenen Grenzen überschreiten. Nur dann können sie gegen überhöhte Mieten vorgehen. Eine doppelte Hürde stellt die Regelung dar, dass Rückzahlungsansprüche für erhöhte Mietzinszahlungen nur für den Zeitraum ab Geltendmachung zulässig sind.

Diese Forderungen hat die SPD-Bundestagsfraktion im Gesetzgebungsverfahren aufgestellt und hat auch nach Verabschiedung des Gesetzes in der Koalition mehrfach darauf gedrungen, die Mietpreisbremse an zwei Stellen nachzubessern. Leider hat sich die CDU/CSU-Fraktion gegen diese Verschärfung der Mietpreisbremse gestellt und damit Verbesserungen für Mieter verhindert.

Wir werden uns weiter für folgende Änderungen einsetzen:

  • Vermieter müssen zur Offenlegung der Vormiete verpflichtet werden. Damit würde Transparenz hergestellt und die Umgehung der Mietpreisbremse könnte unterbunden werden.

  • Bei zuviel geforderter Miete sollte der Rückzahlungsanspruch der Mieterinnen und Mieter ab Vertragsschluss rückwirkend für drei Jahre gelten.

Soll der Ausbau von Erneuerbaren Energien künftig weiter staatlich gefördert werden oder sollen diese sich stärker im Wettbewerb behaupten? Welche Fördermaßnahmen sollen konkret ausgebaut oder abgeschafft werden?

Ja, wo dies erforderlich ist. Die Obergrenze für den Ausbau erneuerbarer Energien soll entfallen und die Ausschreibungsmengen so erhöht werden, dass Deutschland seine Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen erfüllt. Zugleich streichen wir die EEG-Umlage für Eigenstrom aus erneuerbaren Energien ("Sonnensteuer") und weiten Mieterstrommodelle auf Quartiere und Gewerbebetrieben aus, damit der Solarstrommarkt auch außerhalb der konventionellen EEG-Förderung wächst.

Der Umbau der Energieversorgung auf erneuerbare Energien ist in dieser Legislaturperiode erheblich vorangekommen. Wir haben einen verbindlichen Ausbaupfad geschaffen, der allen Beteiligten Planungssicherheit gibt. Durch die marktwirtschaftliche Umgestaltung des Fördersystems sind die Ausbaukosten für Wind auf hoher See, Wind an Land und für Photovoltaik-Anlagen drastisch gesunken. Die EEG-Umlage haben wir stabilisiert, energieintensive Unternehmen entlastet, den Strommarkt neu geordnet und die Voraussetzungen für den Ausbau der großen Übertragungsnetze bis 2023 geschaffen.

Strom muss langfristig für alle Unternehmen und Betriebe sowie privaten Verbraucher bezahlbar bleiben. Dafür setzen CDU und CSU die marktwirtschaftliche Heranführung und Systemintegration der erneuerbaren Stromerzeugung konsequent fort.

Wir Freie Demokraten lehnen eine planwirtschaftliche Umsetzung der Energiewende durch die Bundesregierung ab. Denn wir sehen in staatlicher Investitionslenkung keine geeignete Klimaschutzstrategie. Auch die Digitalisierung im Energiemarkt muss mit marktwirtschaftlichen Prinzipien statt staatlichem Zwang vorangetrieben werden.

Wir setzen uns für einen vielfältigen Energiemix ein und stehen neuen Technologien dabei offen gegenüber, auch wenn auf fossile Energieträger kurz- und mittelfristig nicht verzichtet werden kann. Erneuerbare Energien sind für uns ein wichtiges Element im Energiemix der Zukunft. Sie haben auf dem deutschen Strommarkt bereits einen Anteil von rund 30 Prozent. Damit ist das Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die Markteinführung erneuerbarer Energien zu erreichen, längst umgesetzt. Viele Bestandsanlagen und Neubauprojekte können an geeigneten Standorten heute ohne Subventionen wirtschaftlich betrieben werden. Auch für die erneuerbaren Energieträger müssen in Zukunft die Regeln des Marktes mit allen Chancen und Risiken gelten. Denn nachhaltige und subventionsfreie Geschäftsmodelle lassen sich nur im technologieneutralen Wettbewerb unter marktwirtschaftlichen Bedingungen durchsetzen. Deshalb sollen künftig nicht Gesetze und durch die Politik festgelegte Ausbauziele darüber entscheiden, mit welchem Energieträger und welcher Technologie zur Energieversorgung beigetragen wird. Anstelle von weit in eine ungewisse Zukunft geplanter Ausbauziele für erneuerbare Energieträger soll das Auswahlverfahren des Marktes die Leitplanken der Investitionen in Netz und Kraftwerkskapazitäten setzen. Das Tempo beim Zubau der erneuerbaren Energien muss mit dem Ausbaustand der Übertragungsnetze, der Power-to-X Technologie und Verteilnetze in einem zusammenwachsenden europäischen Energiebinnenmarkt sowie der Entwicklung von Speicher- und Steuerungstechniken zusammenpassen. Deshalb wollen wir das Dauersubventionssystem des EEG mit Einspeisevorrang und -vergütung beenden. Anlagen mit Förderzusage genießen Bestandschutz.

Wir wollen Versorgungssicherheit im Wettbewerb erreichen und sind gegen staatliche Interventionen zur Bereitstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten. Wir wollen keine staatlich bestimmte Kapazitäts- und Klimareserve, mit der lediglich die Symptome der verfehlten Energiewende kuriert werden. Wir treten dafür ein, dass die erneuerbaren Energieträger zukünftig Systemverantwortung übernehmen und selbst für die Sicherheit ihres Stromangebots sorgen. In offenen Leistungsmärkten sollen alle Stromanbieter die dem Verbraucher zugesagte Leistung unter allen Bedingungen durch Versorgungsgarantien absichern müssen. So wird marktwirtschaftlich effizient die erforderliche Leistung bereitgestellt. Durch eine Handelbarkeit der Versorgungsgarantien wollen wir auch kleinen Anbietern die Gewährleistung der Versorgungsgarantie ermöglichen. Ein planwirtschaftlicher Kapazitätsmarkt erübrigt sich dadurch.

Wir Freie Demokraten wollen mit dem Emissionshandel als zentralem Steuerungsinstrument im Klimaschutz die Innovationskraft der Märkte nutzen, zunächst in der EU, so schnell wie möglich weltweit.

DIE LINKE will die staatliche Förderung für erneuerbare Energien und für mehr Energieeffizienz ausbauen und neu ausrichten.

Wir wollen die Stromsteuer abschaffen. Zudem können wir uns eine CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe vorstellen, wenn das Aufkommen dieser Steuer nach Schweizer Vorbild vollständig an die Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt wird. Ferner wollen wir die EEG-Umlage durch zwei Maßnahmen absenken: Zum einen sollen künftig nur jene Firmen (und lediglich im angemessenen Umfang) in den Genuss einer verminderten EEG-Umlage kommen, die tatsächlich mit einem relevanten Umfang ihrer energieintensiv hergestellten Produkte im internationalen Wettbewerb stehen. Das sind weit weniger, als heute nutznießen. Vergleichbares fordern wir für die Industrie-Privilegien bei Netzentgelten, Stromsteuer oder Konzessionsabgaben. Diese Maßnahmen würden die EEG-Umlage bzw. den Strompreis für die restlichen Stromkunden mindern. Zum anderen befürworten wir, jenen Teil der Zahlungsverpflichtungen an die Ökostrombetreiber, welcher aus den hohen Anfangskosten der Energiewende (Technologieentwicklung) resultiert, aus einem separaten Fonds zu bedienen. Dies schlug die LINKE bereits 2014 vor und würde die EEG-Umlage für alle Stromkunden zusätzlich senken. Eine Fonds-Lösung könnte sowohl über Kredite als auch aus Steuermitteln finanziert werden. Ein Vorschlag zu letzterem liegt von der Verbraucherzentrale Bundesverband vor. DIE LINKE würde eine steuerliche Gegenfinanzierung begrüßen.

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) haben wir die Weichen für eine Marktintegration der Erneuerbaren Energien gestellt. Über die Direktvermarktung und die Ermittlung der Förderhöhe über Ausschreibungen haben wir weitere Schritte zu einer Marktintegration verabschiedet. Aufgrund der Volatilität der Einspeisung von Erneuerbaren Energien gehen wir davon aus, dass eine Einspeisevergütung, wenn auch in abnehmendem Umfang, weiterhin gewährt wird. Die Überprüfung weiterer Fördertatbestände erfolgt im Gesamtkontext, u. a. auf der Grundlage des Monitoring-Berichtes.

Auf dieser Seite finden Sie die Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine des kapital-markt intern-Verlages, geordnet nach dem Themenbereichen Finanzdienstleistungen, Banken und Versicherungen und unseren Fragen.

Wir haben alle Parteien angefragt, die eine realistische Chance haben, in den Bundestag einzuziehen (die AFD wurde von uns angefragt, hat aber nicht geantwortet).

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