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Achtung, Frist läuft ab! – Inhaber von effektiven Stücken (’Tafeln’, ’Tafelpapiere’) sollten noch vor Jahresende handeln – Besser jetzt noch schnell zum Bankschließfach!


Alarm für stille Fondssparer:
Wer noch effektive (physische) Stücke von Fonds (Stichwort: 'Tafelpapiere') im Tresor oder im Bankschließfach liegen hat, sollte diese noch bis zum Jahresende in ein Wertpapierdepot einliefern. Kraftlos werden Inhaberanteile von Fonds, die sich mit Ablauf des 31.12.16 nicht in Sammelverwahrung bei einer Bank befinden. Das bedeutet, dass mit dem Wertpapier verbundene Rechte, wie der Verkauf der Anteile, der Erhalt von Ausschüttungen oder eventuelle Stimmrechte, entfallen. Wer zu spät ist, besitzt zwar noch ein Legitimationspapier für eine Depotgutschrift gegenüber der Verwahrstelle des Fonds, bleibt also Inhaber des Anteils, hat aber kein verkehrsfähiges Wertpapier mehr.

Zwang zur Einlieferung von effektiven Stücken

Hintergrund ist der § 358 des Kapitalanlagegesetzbuchs. Unter „Sonstige Übergangsschriften“ finden sich dort weit reichende Bestimmungen. Der regelrechte Zwang zur Einlieferung von effektiven Stücken geht auf das FATCA-Abkommen zwischen Deutschland und den USA zurück. Das Abkommen aus dem Mai 2013 regelt den automatischen Austausch steuerlich relevanter Daten, die von Finanzinstituten gesammelt werden. Ziel des Abkommens ist es, die Steuerehrlichkeit zu erhöhen. Folge der Regelungen ist auch, dass Anleger ab dem 02.01.17 von der Bank kein Bargeld mehr für effektive Stücke bekommen. Ab 2017 dürfen Fonds Gewinne nur noch auf Konten auszahlen. Dasselbe gilt für Auszahlungen bei Rückgaben von Fonds-Anteilen. Es wird also jetzt dringend, physische Anteilscheine aus Safes und Schließfächern zu nehmen und sie für die Einbuchung in Wertpapierdepots bei Banken einzureichen. Ein weiterer Grund für die Einlieferung von effektiven Stücken vor Neujahr ist, dass es aus steuerlicher Sicht zu Problemen kommen kann – Stichwort: Kapitalertragssteuer. Besser noch vor Weihnachten schnell handeln!

Foto: Elliott Brown/flickr

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