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Kann KGAL noch Privatanleger?

Die KGAL GmbH & Co. KG, die in früheren Jahren Eigenkapital bei Geschlossenen Publikumsfonds in dreistelliger Millionenhöhe einwarb, zog sich nach Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches im Jahr 2013 komplett aus diesem Bereich zurück. Jetzt meldet sie sich über ihre Tochtergesellschaft physible GmbH auf dem Markt für private Kapitalanleger zurück. Die Tochtergesellschaft ist Emittentin von Inhaber-Teilschuldverschreibungen (ISIN: DE000A2LQST9) in einem Volumen von 30 Mio. € (vgl. ‘finanztip‘ 42/18). Auch wenn der Prospekt vom 07.09.18 einen Umfang von ca. 200 Seiten hat, stellt sich das Angebot für Anlageinteressenten überwiegend als Black-Box dar.

Alleine bei der Auflistung der „aus der Sicht der Garantin wesentlichen Gesellschaften“ werden 22 verschiedene Gesellschaften mehr oder weniger lediglich mit formellen Angaben aufgelistet, so dass die Zukunftschancen der Gesamtgruppe kaum zu beurteilen sind. Zudem wurde die Gesellschaft der Emittentin erst am 08.03.17 gegründet, so dass noch keine Erfahrungswerte vorliegen und diese im Rumpfgeschäftsjahr 08.03. bis 31.12.17 bei einer Bilanzsumme von exakt 11.737,58 € einen Jahresfehlbetrag von 1.262,42 € erwirtschaftete.

Verwundert die Augen reiben dürften sich interessierte Anleger, wenn sie im Prospekt lesen, dass es für die Emittentin selbst kein Rating gibt, die Schuldverschreibungen jedoch von der Euler Hermes Rating GmbH mit dem Rating BBB bewertet wurden, während von der gleichen Ratingagentur die Garantin mit dem schlechteren Rating BBB- bewertet wurde. Auch wenn somit eine mittlere Kreditqualität und ein moderates Ausfallrisiko besteht, sollten die Risiken, die auf die KGAL-Gruppe im Zusammenhang mit Altlasten wie Österreich-Fonds zukommen können, nicht unterschätzt werden.

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