Auf der heutigen Anleihegläubigerversammlung für die 30-Mio.-€-Anleihe 13/18 (ISIN: DE000A1R0YA4) der Rudolf Wöhrl AG wurde Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner (Kanzlei G&P Gloeckner Fuhrmann Nentwich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Nürnberg) zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger gewählt. Der Antrag wurde mit einer Mehrheit von 87,2 % der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte, die 21,7 % des Nominalkapitals der Anleihe ausmachten, angenommen, berichtet die One Square Advisors GmbH.
Unterdessen hat der Vorstand nach Ablauf des dreimonatigen Schutzschirmverfahrens am 30.11.16 beim Amtsgericht Nürnberg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung ab dem 01.12.16 für die Rudolf Wöhrl AG als Obergesellschaft der Gruppe und für deren 100%-Tochtergesellschaft Rudolf Wöhrl, das Haus der Markenkleidung GmbH & Co. KG in Nürnberg, gestellt. Der bisherige Vorstand bleibe im Amt und werde dem Gericht einen vorläufigen Insolvenzplan vorlegen, informiert das einst stolze Familienunternehmen. Bis zum Jahreswechsel soll ein Investor gefunden werden. Die Familie Wöhrl sei zu einer „unternehmerischen Partnerschaft“ und „zu einem weiteren Engagement als Gesellschafter“ der Rudolf Wöhrl AG bereit.
Foto: Rudolf Wöhrl AG