k-mi – Aktuelle Themen

Auch GDV und Bundesverband Finanzplaner gegen BaFin-Aufsicht

In der vergangenen Woche haben wir Ihnen sieben Verbandsstellungnahmen dokumentiert, von denen sechs (bis auf den vzbv) den Referentenentwurf des BMF, mit dem die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die BaFin übertragen werden soll, strikt ablehnen (vgl. 'k-mi' 03/20). Inzwischen liegen uns zwei weitere Stellungnahmen vor:

++ Der GDV sieht die Aufsichts-Übertragung kritisch: "Das Gesetz soll die Qualität und Effektivität der Aufsicht verbessern." Es sei allerdings fraglich, ob dieses Ziel mit dem vorliegenden Referentenentwurf erreicht werden könne: "Auch wenn das Vorhaben, die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin zu übertragen, im Koalitionsvertrag verankert ist, bietet es sich an, noch einmal zu überlegen, ob es nicht eine bessere Lösung gibt", rät der GDV zu bedenken: "Zu erwägen wäre die ausschließliche Übertragung der Aufsicht auf die Industrie- und Handelskammern (IHKs)." Ebenso wie für 'k-mi' ist für den GDV die konkrete Ausgestaltung der Rechtsfigur der Vertriebsgesellschaft unverhältnismäßig: "Eine Anbindung von Handelsvertretern mit eigener Erlaubnis rechtfertigt keine weitergehenden Pflichten für den Prinzipal. Hingegen kann die Anbindung von – erlaubnisfreien – vertraglich gebundenen Dienstleistern zu einem Verlust an Verbraucherschutz im Vergleich zum Status quo führen."Auch die "Einführung einer jährlichen Selbsterklärung gegenüber der heutigen Pflicht zur Abgabe von jährlichen Prüfberichten wird die Qualität und Effektivität der Aufsicht voraussichtlich nicht steigern", so der Verband der Versicherer, da Vermittler aufgrund der großen Schnittmenge von § 34f und § 34d GewO von dem Entwurf ebenfalls massiv negativ betroffen sind

++ Der Bundesverband FinanzPlaner/BFP weist die Behauptung der Verbraucherschützer energisch zurück, die "IHKn hätten kein Produkt-Know-how", um Fehlberatungen zu unterbinden: "Seit mittlerweile über acht Jahren bauen die IHKn die Fachkompetenz im Bereich der Registrierung und des anwendbaren Aufsichtsrechts für Finanzanlagenvermittler, Versicherungsvermittler und Immobiliardarlehensvermittler auf, so dass hier und heute die Kompetenz und die Ressourcen vorhanden sind, um auch die wachsende Komplexität in diesem Bereich zu gewährleisten (...) Gerade die BaFin zieht sich grundsätzlich auf rein formalistische Prüfungen zurück und winkt die schlimmsten Produktangebote durch, die zu enormen Verbraucherskandalen mit Vernichtung der angesparten Altersvorsorge geführt (...)" haben.

'k-mi'-Fazit: Mit der Ablehnung in unserer Stellungnahme stehen wir nicht alleine – nach den uns bislang vorliegenden Rückmeldungen steht es 8:1 – acht Verbände und angesehene 'Player', wie der DIHK oder der GDV, lehnen die Groko-Pläne zu einer BaFin-Aufsicht für § 34f GewO klar ab. Nur der vzbv will das Gesetz möglichst schnell und ohne viel Federlesens durchpeitschen. In Kürze will das BMF alle Stellungnahmen auf seiner Internetseite veröffentlichen. Dann zeigt sich das ganze Bild der bislang verheerenden Resonanz auf den Entwurf.  

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