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Baloise: Entpuppt sich 'Fondsdiplom DWS' als gefährliche Bombe?

Mit Pressemeldung vom 9. Mai brüstet sich die Bâloise mit der Ankündigung "Bâloise qualifiziert Vertrieb mit DWS Fondsdiplom" und kündigt an, "konsequent weiter auf Kompetenz in Investment und fondsgebundener Altersvorsorge" zu setzen. Die Vertriebseinheiten Financial Services und Bâloise Vertriebsservice AG bieten 34d- und 34f-Vermittlern eine IDD-konforme online-Qualifizierung in Kooperation mit der DWS an: "Wir freuen uns sehr, das DWS Fondsdiplom by Bâloise in Kooperation mit der DWS anbieten zu können. Ich bin mir sicher, dass wir damit nicht nur vorhandene Kenntnisse vertiefen, sondern auch wertvolle Argumente für die fondsgebundene Altersvorsorge vermitteln können“, kündigt Maren Mayer, GF Financial Services, an. Was hier ein Berater genau zu erwarten hat, fragten wir den Versicherer. Thomas Klein, Leiter Marketing & Kommunikation, teilt uns mit: "Wir freuen uns daher sehr, dass wir in Kooperation mit DWS eine weitere Qualifizierungsmaßnahme anbieten können. Das Fondsdiplom vermittelt auf leichte und verständliche Weise Grundkenntnisse und Praxistipps zum Thema Investmentfonds.“ Diese Erklärung irritiert uns nun gewaltig, denn:

Einerseits scheint es sich bei diesem "DWS Fondsdiplom powered by Bâloise“ nur um eine bloße 'online Qualifizierung' zu handeln, andererseits werden hier auf "leichte und verständliche Weise Grundkenntnisse und Praxistipps“ vermittelt. Doch was hat das nun mit einem Diplom zu tun? Denn schließlich handelt es sich bei dem Titel Diplom um einen akademischen Grad, der nach einer Abschlussprüfung an deutschen Universitäten bzw. Fachhochschulen in naturwissenschaftlichen, technischen, sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen verliehen wird. Ob Bâloise jedoch den angebotenen Qualifizierungsweg in Kooperation mit einer Hochschule durchführt, erscheint uns mangels näherer Angaben als fraglich. Dem spricht auch entgegen, dass der Versicherer sein 'Fondsdiplom DWS' als leichte Qualifizierungsmaßnahme bezeichnet. Bis Redaktionsschluss liegt uns seitens Bâloise noch keine Antwort auf unsere nachgereichten Fragen bzgl. der Rechtmäßigkeit des verwendeten Titels 'Fondsdiplom' vor. Die Klärung dieser Frage ist aber für jeden Berater, der sich dieser Qualifizierung unterzieht, von höchster Bedeutung. Denn jeder Vertriebspartner, dem ein 'Fondsdiplom DWS' verliehen wird, muss Gewissheit haben, dass er sich bei Verwendung dieses Titels im Geschäftsverkehr nicht strafbar macht aufgrund von Verwechslungsgefahr mit geschützten akademischen Graden. Das käme für Bâloise und auch für DWS einer peinlichen Vollkatas­trophe gleich, schließlich müsste sich der Versicherer und die Fondsgesellschaft dann auch dem Vorwurf einer Anstiftung zu einer solchen Tat stellen?

'k-mi'-Fazit: Bis zur Klärung aller Fragen seitens der Baloise können wir jeden Vermittler nur davor warnen, die Auszeichnung zum 'Fondsdiplom DWS powered by Bâloise' in irgendeiner Form im Geschäftsverkehr zu verwenden, um sich in keine strafrechtlichen Fallen zu begeben. Doch hierbei handelt es sich nicht um die einzigen ungewöhnlichen Vertriebsungereimtheiten, die wir bei unseren Recherchen zur Bâloise feststellen. In Kürze mehr zu den Absatzmethoden dieses Anbieters.

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