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Banken bekommen Taping-Pause wegen Corona – aber was ist mit Finanzanlagenvermittlern?

Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater stehen momentan beim sog. 'Taping' zwi-
schen Baum und Borke: Vor wenigen Tagen haben BaFin und ESMA für Banken – zwar mit erhobenem Zeigefinger – die Pflicht zum Taping faktisch bis auf weiteres ausgesetzt. Die BaFin werde "Verstöße gegen die im Zusammenhang mit Kunden bestehenden Pflichten, wie beispielsweise das elektronische Aufzeichnen von Telefongesprächen nach § 83 Absatz 3 WpHG oder die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Geeignetheitserklärung und Ex-ante-Kosteninformation, nicht verfolgen", sofern gewisse Ersatzmaßnahmen eingeleitet werden, wobei solche Maßnahmen eher schwammig umrissen werden. Was ist aber mit den Finanzanlagenvermittlern? Für diese greift ab 01.08.2020 durch das Inkrafttreten der neuen FinVermV ebenfalls die Tapingpflicht gemäß des neuen § 18a FinVermV. Dass Finanzanlagenvermittler diese Aufzeichnungspflichten überhaupt erfüllen müssen – obwohl sie keine Kundenaufträge ausführen oder Gelder annehmen dürfen – ist ebenso sinnlos wie teuer. Darauf weist Elgin Gorissen-van Hoek, Honorar-Finanzanlagenberaterin und stv. Vorsitzende des Bundesverbandes Finanz-Planer e.V./BFP, in nebenstehendem Kommentar hin : Gerade jetzt in Zeiten ohnehin extremer Liquiditätsbelastungen für Finanzdienstleister sollen diese ausgerechnet nun eine technische Infrastruktur aufbauen, die momentan überflüssig wie ein Kropf ist. 'k-mi' wird sich mit Elgin Gorissen-van Hoek und weiteren Branchenakteuren dafür einsetzen, dass hier eine sinnvolle Lösung gefunden wird!

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