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Bundesregierung bestätigt: §34fler haben weiße Weste!

Die neue GroKo plant laut Koalitionsvertrag die "schrittweise" Übertragung der "Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermitter" auf die BaFin (vgl. 'k-mi' 06/18). Was überhaupt hinter dieser Ankündigung steckt und welche Argumente für diese u. E. 'sachgrundlose Abschaffung' des § 34f GewO sprechen könnten, ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage im Bundestag durch die FDP-Abgeordneten Frank Schäffler und Dr. Florian Toncar (vgl. 'k-mi' 09/18). Nun liegt mittlerweile die Antwort der zu diesem Zeitpunkt noch "geschäftsführenden Bundesregierung" durch das BMWi vom 07.03.2018 vor. Auf die Frage der FDP-Abgeordneten, warum die Bundesregierung "nicht bei Ihrer Position von 2017 bleibt, dass sie nicht beabsichtigt die Aufsichtszuständigkeit für Finanzanlagenvermittler zu ändern" und welche neuen Erkenntnisse eine Gesetzesänderung begründen, weicht die Regierung mit dem Hinweis aus, dass sie die entsprechende Aussage im Koalitionsvertrag zur Kenntnis genommen habe, aber ansonsten nur "geschäftsführend" sei.

Zielführender ist da schon die Antwort auf die Frage, wie viele Schadensfälle durch Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO 2017 angezeigt wurden und wie groß das Schadensvolumen war? Antwort: "Der geschäftsführenden Bundesregierung liegen keine Informationen über Schadensfälle vor, die durch Finanzanlagenvermittler verursacht wurden." Gegenüber 'k-mi' kommentiert der FDP-Finanzexperte MdB Frank Schäffler die Antwort der Bundesregierung wie folgt: "Die Bundesregierung kennt keine Schadensfälle bei Finanzanlagevermittlern, will aber dennoch die 80.000 Vermittler unter die BaFin-Aufsicht stellen. Das passt nicht zusammen. Der im Koalitionsvertrag beschriebene Weg gefährdet die Existenz vieler Vermittler, die sich nichts zuschulden kommen lassen haben, aber dann durch die hohen Gebühren der BaFin vom Markt gedrängt werden. Diese Marktbereinigung ist wohl das Ziel von CDU/CSU und SPD."

'k-mi'-Fazit: Der Aussage von MdB Schäffler ist voll zuzustimmen! Daran ändert auch der Fall P&R nichts! Bei P&R bleibt erst einmal abzuwarten, ob überhaupt Beratungsfehler im großen Stil festgestellt werden. Dass P&R einen Anteil von 35 % Direktvertrieb hat, spricht zudem (wie schon bei Prokon) gegen die These von Verbraucherschützern, dass Anleger sog. 'Graumarktprodukte' von sich aus nie zeichnen würden. Sollte aber doch beim P&R-Vertrieb ein möglicher Serien-Beratungsschaden festgestellt werden, ist dies ein weiteres Argument gegen eine BaFin-Aufsicht: Schließlich hat P&R einen Bankvertriebs-Anteil von mindestens 25 % gehabt. Der Fall P&R ist damit eben kein schlüssiger Grund, sondern allenfalls ein Vorwand, Finanzanlagenvermittler einer anderen Aufsicht zu unterstellen.  

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