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BWF: 'k-mi'-Enthüllungen münden in hohen Haftstrafen

Im Falschgold-Skandal der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF), bei dem in einem angeblichen Berliner Hochsicherheitstresor statt Goldbarren überwiegend asiatische Dummys lagerten, hat das LG Berlin die Strippenzieher zu hohen Haftstrafen verurteilt:  ++ Der wegen Betruges vorbestrafte und im Hintergrund agierende Kopf der Truppe, Gerald Saik, wurde wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt  ++ dessen Ehefrau erhielt fünf Jahre und fünf Monate Haftstrafe und  ++ Detlef Braumann, 1. Vorsitzender der Stiftung, sowie Steuerberater Oliver Over, der als Vertretungsberechtiger des Stiftungsträgers fungierte, wurden jeweils mit fünf Jahren Freiheitsstrafe belangt. Die BWF-Stiftung suggerierte gegenüber ihren rund 900 Vermittlern und 6.000 geschädigten Anlegern, die etwa 48 Mio. € verloren haben, einen Goldhandel, den es wie von 'k-mi' frühzeitig kritisiert wurde (vgl. u. a. 'k-mi' 09/14 "BWF-Gold: Rückflüsse aus dem Berliner Wundersafe!") nie gab. Massiv rechtlich in die Waagschale warf sich in dem Fall der fragwürdige Berliner Anlegerschutzanwalt Dr. Thomas Schulte. Dieser behauptete in einem Fax an das "Informationsblättchen" (gemeint ist damit unser Verlagshaus) mit Datum vom 17.10.2011: "Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mehrfach schriftlich bestätigt, dass für Handelsgeschäfte im Edelmetallbereich in der von der BWF betriebenen Art das Kreditwesengesetz oder andere Spezialnormen nicht zur Anwendung kommen und so seine Zuständigkeit verneint (…)." Diese Rechtsmeinung erwies sich als falsch, und auch der erweckte Anschein, er habe dieses Fax unserer Redaktion geschickt. Tatsächlich kam dieses Schreiben niemals bei uns an, vielmehr dürfte das an uns gerichtete Schreiben rege Verbreitung innerhalb der Vertriebstruppen gefunden haben. Die BaFin distanzierte sich später gegenüber 'k-mi' zu der nie von ihr getätigten Aussage in Bezug auf die von Dr. Schulte beschriebenen Handelsgeschäfte im Edelmetallgeschäft, und wir konnten im Gegenzug der Behörde wichtige Auskünfte zur BWF erteilen. In Summe führten diese Aufklärungsarbeiten mit zu den nun ausgesprochenen Haftstrafen. Die BWF-Urteile sind noch nicht rechtskräftig.  'k-mi'-Fazit: Die Drahtzieher des BWF  sitzen wegen Goldbetruges in Haft, und die Anlageberater werden von ihren Anlegern in Regress genommen. Gerecht mag dies nicht sein, aber zumindest kann hier keiner sagen, er sei nicht gewarnt gewesen. 'k-mi' hat nicht nur in vielfacher Berichterstattung das BWF-System entlarvt, sondern auch auf die Risiken für die Vermittler hingewiesen. Denn bei einem Verstoß gegen ein Einlagengeschäft im Sinne des KWG handelt man einem Schutzgesetz zuwider. Bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung haftet ein Unternehmensverantwortlicher wie auch ein Vermittler laut Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 21.04.2005, Az.: III ZR 238/03, und 15.05.2012; Az.: IV ZR 166/11) mit seinem gesamten Privatvermögen (vgl. 'k-mi' 11/15).

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