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Check24: Fungiert Blindpooling der Fonds Finanz als Steigbügel?

Gefühlt vergeht kein Medientag mehr, an dem wir nicht über die Check24-Familie stolpern und berieselt werden, ob Familie Kruger alle anderen Marktangebote mit dem Check24-Vergleich abhängt und somit vermeintlich bares Geld verdient. Der Tusch folgt zugleich über permanente Lacher vom Band, wie man es aus einer primitiven US-Dauerserie her genervt kennt. Laut 'Nielsen'-Ranking 2018 kommt Check24 auf Werbeausgaben von 171 Mio. € in 2018, Tendenz seit Jahren stark ansteigend. Um ein Gefühl für die Werbe-Dimension zu bekommen zum Vergleich: Assekuranz-Marktführer Allianz steckt ca. 24,7 Mio. € jährlich in Werbung oder eine Generali kommt im Vorjahr auf rd. 16 Mio. € (4,4 Mio. €/2017). Klarer Ausgabensieger unter den Versicherern dürfte die Ergo im Vorjahr gewesen sein, die alleine bis Oktober 2018 auf 50,5 Mio. € (22,4 Mio. €/2017) kam. Inzwischen alles Peanuts in Relation zur Werbepower der Check24 Vergleichsportal GmbH/München, die Preisvergleichsportale u. a. in den Segmenten Versicherungen und Finanzen anbietet und erstmals alleine bei KfZ-Versicherungen im Jahr 2015 die Millionen-Abschlussmauer pro Jahr durchbrach. Blicken wir auf das Check24-Geschäftsfeld (check24.de und tarifcheck.de):

Das Vergleichsportal bezeichnet sich in seiner Erstinformation als unabhängiger Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, der sich neben der Sparte KFZ bereits bei Hausrat- und Haft-pflichtversicherung eine starke Marktposition aufgebaut hat. Für die als Versicherungsmakler Agierenden ergibt sich aus § 60 Abs. 1, S. 1 VVG die Verpflichtung, dass ein Versicherungsmakler seinem Rat grundsätzlich eine hinreichende Zahl von Versicherern und von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen zu Grunde legen muss. Derartige Informationspflichten können gerade für Vergleichsportale problematisch sein, weil teilweise wichtige Produktplayer mit einer hohen Marktrelevanz, wie bspw. HUK Coburg bei KfZ-Versicherungen, den Vertriebsweg Vergleichsportal erst gar nicht beliefern. Oftmals liegt die Zurückhaltung von Versicherern, um mit Portalen ins Geschäft zu kommen, an übertrieben hohen Provisionsvorstellungen, die man nicht gewillt ist zu bedienen, oder auch dem Schutz der eigenen Ausschließlichkeit. Jedenfalls muss ein Versicherungsmakler, dem keine hinreichende Produktauswahl zur Verfügung steht, den Versicherungsnehmer vor dessen Vertragserklärung ausdrücklich auf die eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hinweisen (§ 60 Abs. 1, S. 2 VVG). Ein unüberbrückbares Problem für Check24? Möglicherweise nicht, sofern man das Portfolio eines Maklerpools für sich nutzen kann. An der Stelle kommt die Fonds Finanz Maklerservice GmbH ins Spiel, und Recherchen unserer Kollegen vom 'versicherungstip' bringen uns auf brisante Spuren:

Verbraucher, die Check24 online das Mandat erteilen, sie bei einem Versicherungsvertrag zu betreuen, können dieses Mandat erteilen, ohne den Maklerauftrag und die Maklervollmacht gesehen zu haben. Obwohl es technisch kein Problem darstellen sollte, sieht die Menüführung auf der Check24-Homepage nicht vor, dass der Verbraucher zumindest die sensiblen Passagen verpflichtend vor Augen hat, zu welchen Vertretungen er den Vergleichsportal- Konzern eigentlich bevollmächtigt. Völlig dubios wird es dann bei der Check24-Zauberei mit der Kunden-Unterschrift: Mit einer Computer-Schriftart 'Handschrift' fügt Check24 die aus Vor- und Nachnamen des Kunden bestehende 'Unterschrift' unter die Vollmacht ein (vgl. 'vt' 14/19). Das bekommt der Verbraucher aber nur mit, wenn er das Mandat anklickt. Angesichts der technischen Möglichkeiten, bspw. per Maus oder auf einem speziellen Endgerät wie Unterschriften-Pad oder via Smartphone oder Tablet, eine elektronische Unterschrift zu leisten, sollten Versicherer hellhörig werden. Warum 'verzichtet' ausgerechnet der in der Digitalisierung doch so fortschrittlich aufgestellte Vergleichsportal-Konzern auf den Einsatz moderner Technologie? "Die Abgabe der Willenserklärung zur Erteilung der Maklervollmacht erfolgt digital in einem mit den angeschlossenen Versicherungen abgestimmten Prozess", erklärt lapidar Check24-Geschäftsführer Dr. Christoph Rösch auf 'vt'-Anfrage. Doch wir halten das Simulieren einer Unterschrift für unseriös! Möglicherweise sehen das auch viele Versicherer so, denn auf 'vt'-Recherche ergab sich, dass die "Option" der Mandatserteilung, den Verbraucher "bei diesem Vertrag zu betreuen und Details zu diesem Vertrag in" dessen "Namen anzufordern", von den meisten Versicherern "noch nicht unterstützt" wird. Doch könnten Versicherer dank Fonds Finanz an der Nase herumgeführt werden? Im Versicherungsmaklervertrag der check24 ist unter Punkt "6. Einschaltung von Maklerpools" nur die "Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München" als der für den "Makler" Check24 "in Betracht" kommende "Maklerpool" aufgeführt.

++ Akzeptiert etwa Fonds Finanz Vollmachten, bei denen Check24 mit einer Computer- Handschriftart die aus Vor- und Nachnamen des Kunden bestehende 'Unterschrift' unter die Vollmacht einfügt? Wenn ja, warum?  ++ Informiert Fonds Finanz, wenn Check24 den Maklerpool zur Begründung, Änderung oder Kündigung eines Versicherungsvertrages nutzt, den jeweiligen Versicherer über das Zustandekommen der 'Unterschrift' unter der Vollmacht? Wenn nein, warum nicht? Diese Fragen blieben von Fonds Finanz-Chef Norbert Porazik unbeantwortet. Einerseits müssten die Versicherer ein gesteigertes Interesse daran haben zu erfahren, über welchen 'Makler' der Abschluss getätigt wurde. Denn will man eigentlich auf keinen Fall mit Check24 zusammenarbeiten und bekommt dennoch über Blindpooling via Fonds Finanz die check24-Abschlüsse ins Haus getragen, so wird der Kontrollapparat der Versicherungswirtschaft ad absurdum geführt. Aber auch für einen unmittelbar gar nicht involvierten Versicherungsmakler kann eine höchst unangenehme wie auch geschäftsschädigende Situation  eintreten:

Denn Check24-Kunden wissen meist gar nicht, was sie so alles bei der Online-Krake angeklickt haben. Neben der Preisgabe der vollständigen Bank-Zugangsdaten erfolgt auch recht geschwind die Einwilligung zur automatischen Vertragsprüfung von Verträgen zu DSL, Handy, Gas, Strom oder Versicherungen: "Zusätzlich wird individuell für Sie geprüft, bei welchen Verträgen Sie möglicherweise zu viel bezahlen und Geld sparen können", verspricht Check24. Das Ziel lautet dann wohl: Bestandsübertragungen, Kündigung bestehender und Abschluss neuer Versicherungsverträge! Im Online-Procedere kommt der Schritt für den Verbraucher recht unscheinbar daher: "Mit Klick auf 'Vertragsdetails anfordern' gebe ich Check24 das Mandat, mich bei diesem Vertrag zu betreuen…" Doch einen Maklerauftrag bekommt hier keiner zu Gesicht. Dafür hätte man zuvor auf 'Mandat' klicken müssen, um den 'Versicherungsmaklervertrag' zu lesen und besser informiert worden zu sein über die Konsequenz der Online-Schritte. Sobald nun ein Versicherungsvertrag in den Bestand der Check24 überführt wird, verliert der bisherige Versicherungsmakler diesen Vertrag und womöglich die Bestandscourtage, obwohl das gar nicht Absicht des Versicherungsnehmers war.

Kommen wir nochmals auf das intransparente Blindpooling der Fonds Finanz zurück: Obwohl es die – von einigen Maklerpools schon seit vielen Jahren genutzten – technischen Voraussetzungen gibt, Vermittlern bei Versicherern eine eigene Untervermittlernummer zuteilen zu lassen, womit dann der Vermittler als persönlicher Ansprechpartner für den Kunden in Police oder Schriftverkehr benannt wird und jeder Versicherer erkennt, von welchem Vermittler er das Geschäft vermittelt bekommt, betreibt Fonds Finanz weiterhin Blindpooling. Die Versicherer erkennen so nicht, wer der Vermittler ist. Droht damit ein Geschäftsmodell, durch das via Fonds Finanz Verträge von Vermittlern in den Check24-Bestand überführt werden, womöglich auch bei Versicherern, die die bedenkliche Unterschriftengenerierung unter Maklervollmachten des Vergleichsportal-Konzerns nicht unterstützen?

  'k-mi'-Fazit: Check24 generiert Fake-Kundenunterschriften und bedient sich der Fonds Finanz als Maklerpool, um möglicherweise über diesen Kanal auch mit Versicherern ins Geschäft zu kommen, die eine Geschäftsverbindung mit dem Internetportal ablehnen. Jeder Versicherungsmakler läuft obendrein Gefahr, dass die von ihm vermittelten Verträge ihm abspenstig gemacht werden, sobald einer seiner Kunden unvorsichtig bei Check24 ein Häkchen setzt, ohne damit die ausdrückliche Absicht zu verfolgen, dass auf diese Weise im Hintergrund eine Umdeckungsaktion in Gang gesetzt wird. Für uns sind dies Vorgänge eines den Werbemarkt  beherrschenden Unternehmens wie bei 'Nepper, Schlepper, Bauernfänger'! Was halten Sie von diesen Vorgängen? Ihre Beobachtungen können Sie gerne vertraulich an 'k-mi' weiterleiten.

 

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