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Das perfide System des Peter Friebe

Vor über 11 Jahren drohte uns "Rechtsbeistand, Steuerbevollmächtigter und Mitglied der Rechtsanwaltskammer" Peter Friebe/Düsseldorf, selbsternannter "Vater des bundesweit einmaligen Modells Immobilienhandelsfonds", Schadenersatzansprüche an, weil wir seine Produktwelt kritisierten (vgl. u. a. 'k-mi'-PC 37/03). Eine von Friebe daraufhin losgetretene juristische Schlacht gegen unser Verlagshaus führte vor dem Landgericht wie auch Oberlandesgericht Düsseldorf (Urt. v. 27.07.2005, Az. I-15 U 198/04) zum vernichtenden Eigentor aus Sicht des Initiators, denn 'k-mi' bekam gemäß richterlicher Urteilssprüche bescheinigt, gegenüber dem Initiator Peter Friebe den Verdacht auf Kapitalanlagebetrug äußern zu dürfen! Zu einem Zeitpunkt, als der Meister sich auf den Weg machte, mittels zehn gleich gestrickter Immobilieninvestmentfonds pro Fonds 10 Mio. € Eigenkapital, in Summe 100 Mio. €, über herangezogene Vertriebsgesellschaften einzusammeln. Die seinerzeit angedrohten Schadenersatzansprüche lassen darauf hindeuten, dass es Friebe im Zuge der frühzeitigen 'k-mi'-Warnungen bei Weitem nicht gelang, das erhoffte Anlagekapital einzusammeln. Doch was in seine Fondstöpfe an Geld gewandert ist, verteidigt das Team Friebe bis heute mit allen nur denkbaren Mitteln, die soweit gehen, dass man als Außenstehender den Eindruck gewinnt, hier glaubt ein "Rechtsbeistand" fremdes Kapital wie sein Eigentum in trockene Tücher bringen zu wollen: 

Geplant war ursprünglich, über einen schnellen Erwerb und Verkauf von Immobilien eine Rendite von bis zu 150 % auf das eingesetzte Kapital zu erzielen. Als realistisch sah der Anbieter Preisaufschläge von 50 % und 100 % auf die Anschaffungskosten an, bei einer Umschlagsgeschwindigkeit zwischen ein- bis dreimal jährlich. Als es der Immobilienhandelsfonds Verwaltungsgesellschaft mbH als Geschäftsführerin der Teilfonds unter ihrem Geschäftsführer Hubert Auffenberg nicht gelang, innerhalb der ersten Jahre Bestandsobjekte wie vorgesehen zu verkaufen, entschieden sich die Fondsanleger mehrheitlich zur Liquidation ihrer Anlage, um weiteren Schaden zu vermeiden. Als Liquidatorin fungierte dabei wiederum die erfolglose Immobilienhandelsfonds Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Ergebnis, dass in der Zeit von 2003 bis 2010 lediglich Objekte im Wert von knapp 121.000 € verkauft werden konnten, was einem Anteil von unter 0,7 % des gesamten Immobilienbesitzes der neun Teilfonds entsprach, wie das Landgericht Leipzig in einem Zivilrechtsstreit feststellte (Az. 04 HK O 2434/10). In dem Verfahren klagte die Liquidatorin ohne Erfolg gegen ihre Abwahl als Liquidatorin durch mehrheitlichen Gesellschafterbeschluss der PTA Immobilienhandelsfonds GmbH & Co. KG i. L., was die Truppe um Friebe jedoch nicht daran hinderte, die Assindia Enterprise GmbH zwei Jahre nach der Entscheidung des sächsischen Gerichts am 02.07.2013 als neue Liquidatorin ins Handelsregister eintragen zu lassen, ohne Gesellschafterbeschluss und ohne Information an die Anleger. Der Grund für diese willkürliche Handlung seitens des Friebe-Lagers, wie Rüdiger Krege/Bodelshausen, Anleger des PTA-Fonds, nach umfangreicher Recherche ermittelte, stellt schlicht und einfach eine bodenlose Frechheit dar:

Eigentümer des Objektes 'Nachrichtenkaserne Dresden Übigau' waren drei Teilfonds. Im Grund­buch von Dresden Übigau ist hierauf eine Auflassungsvormerkung zugunsten der Erste Immobilieninvestitionsfonds KG eingetragen. Gesellschafter dieses Vehikels sind u. a. Auffenberg und Friebe. Als Grund liegt dem Vorgang ein Kaufvertrag vom 13.10.2011 zugrunde, also nach dem Zeitpunkt, als das LG Leipzig festgestellt hatte, dass die ursprüngliche Liquidatorin längst abgesetzt war. Der Geschäftsführer Auffenberg verkaufte somit das Objekt zum Preis von 250.000 € an eine Gesellschaft, an der er selbst beteiligt ist. Anlässlich der Aussage auf einer Gesellschafterversammlung zwei Jahre zuvor, soll das Objekt hingegen laut einem Sachverständigen auf einen Verkehrswert von 1,77 Mio. € taxiert worden sein, der Anschaffungswert des Objektes betrug 1,5 Mio. €. Ein grandioser Immobiliendeal des Friebe-Clans, dessen Abwicklung über ein Treuhandkonto von Hubert Auffenberg bei der Sparkasse Paderborn still und heimlich erfolgte. So ging es weiter: Im Jahr 2005 erwarben drei Teilfonds für 475.000 € das Objekt Gaußenstr. 3 in Chemnitz. Als Realisierungswert nannte man dazu das Sümmchen von 560.000 € auf einer Gesellschafterversammlung im Jahr 2009. Für ganze 60.000 €, weniger als 15 % des Erwerbspreises, schlug Ende 2011 Auffenberg im Namen seiner eigenen Erste Immobilienfonds KG bei der Immobilie per Handschlag zwischen seiner linken mit seiner rechten Hand zu. Per Bilanz zum 31.12.2009 weist der PTA-Fonds wenig überraschend einen Buchverlust von knapp 2,2 Mio. € aus. Gleiches Trauerspiel findet sich auch in den 2009er Bilanzen der Schwester-Fonds. In den Bilanzen für das Jahr 2010 findet sich in drei Teilfonds ein inhaltsgleicher Hinweis, der in Kenntnis der Vorgänge an Frechheit kaum noch zu toppen ist: "Durch die von einzelnen Gesellschaftern anderer Bruchteilseigentümer verursachten Streitigkeiten und im Ergebnis dadurch erzwungenen Zwangsvollstreckungen wurde nach außen in den Märkten bekannt, dass eine einheitliche Willensbildung innerhalb der Bruchteilseigentumsgemeinschaft fraglich geworden ist. Dadurch wurde die Erzielung eines maximalen Verkaufserlöses unmöglich gemacht." Die Geschäftsvorgänge der neun selbständigen KG-Fonds laufen über das Treuhandkonto von Auffenberg. Gesellschafter des förmlich vom Himmel gefallenen neuen Liquidators Assindia Enterprise GmbH ist eine auf Malta residierende Financial Engineering Holding Ltd/Valetta. Geschäftsführer dieser Gesellschaft ist Friebe höchstselbst. Der um Schadensbegrenzung kämpfende Krege kommentiert diese Machenschaften: "Die Ereignisse sind mit einer bewussten Kapitalvernichtung gleichzusetzen. Denn der Kardinal-Auftrag an Auffenberg lautete ja, die Immobilien am Markt zu verkaufen und nicht, Besitzverhältnisse auseinanderzudividieren, was der Annullierung der eingesetzten Kapitalien gleichkommt." Im 'k-mi'-PC 37/03 zum Immobilienhandelsfonds Nr. 1 GmbH & Co. KG bemängelten wir u. a. den Umstand: "(…) Da Friebe privat selbst in dem Geschäftsfeld des Beteiligungsunternehmens tätig ist und keine Wettbewerbsbeschränkung besteht, besteht grundsätzlich die Gefahr, dass bei derartigen Konstellationen Eigeninteressen verfolgt werden, so dass auf sich daraus ergebende Interessenkonflikte im Prospekt hinzuweisen ist – was bei dem vorliegenden Angebot nicht geschehen ist (…)"

'k-mi'-Fazit: Mit u. E. angezogener Handbremse verfolgte die Staatsanwaltschaft Leipzig ein Ermittlungsverfahren gegen Auffenberg und Friebe wegen Untreue, Unterschlagung und des versuchten Bankrotts, das von ihr jüngst eingestellt wurde. Gegen diese Verfügung hat Krege inzwischen Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden eingelegt. Weiter ermittelt jedoch die StA gegen die Immobilien-Strippenzieher wegen des Vorwurfs des Kapitalanlagebetrugs. Dieser Straftatvorwurf kommt 'k-mi' hier recht bekannt vor, und das seit inzwischen 11 Jahren!

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