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edira: BaFin-Warnung vor Promotum Finanzservice

In 'k-mi' 04/21 warnten wir vor der tief grauen Produktwelt der edira Holding GmbH/Nürnberg, bei der es den Anschein hat, als ob hier an gleicher Ort und Stelle in der Breslauer Str. 396 über edira-GF und Ex-Shedlin-Vorstand bzw. -Aufsichtsrat Rechtsanwalt Ralf Landwehr die dubiosen Pfade der insolventen Shedlin Capital AG ihre Fortsetzung finden: "(…) Lassen Sie sich auch die regulatorischen Rahmenbedingungen der edira-Investments erklären, damit es kein böses Erwachen bei einer evtl. BaFin-Prüfung gibt! Wir können derzeit mangels Auskunftsbereitschaft des Anbieters nur den Rat geben: Finger weg von diesen nicht regulierten edira-Angeboten!", so endete unser Fazit im Januar zur edira-Berichterstattung.

Dort führten wir auch die vertriebliche Verquickung von Peter Stricker, Geschäftsführer der promotum finanzservice gmbh, mit dem Management der edira- bzw. zuvor Shedlin-Gruppe aus. Bekanntlich agierte promotum einst auch als Vertriebskoordinator für Shedlin. Ende Januar antwortete uns Stricker auf einen Fragenkatalog zu edira. Sein Schreiben schloss Stricker zwar recht unverbindlich, dennoch bezeichnend mit den Worten ab: "(…) Die von Ihnen gestellten Fragen sind sicher berechtigt. Wir haben uns eingehend mit den Personen und den Projekten der edira Gruppe auseinandergesetzt und stehen in regelmäßigem Kontakt. Es erscheint uns sinnvoll, dass Sie sich direkt an die Verantwortlichen von edira wenden, insbesondere, wenn es sich um Interna handelt." Natürlich befragten wir parallel auch edira-Boss Landwehr, doch dieser setzte uns gegenüber auf die Karte 'wortlos den Sturm aussitzen'. Weniger stumm blieb die BaFin, der unsere Berichterstattung nicht verborgen geblieben ist und deren nun publik gemachte Warnung vom 16.04.2021 es in sich hat:

"Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Promotum Finanzservice GmbH in Deutschland Vermögensanlagen in Form von Nachrangdarlehen an der edira Projekt 6 GmbH & Co. KG sowie an der edira Projekt 7 GmbH & Co. KG öffentlich anbietet. Entgegen § 6 Vermögensanlagegesetz wurden hierfür keine Verkaufsprospekte veröffentlicht. In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospektes öffentlich angeboten werden (…)" Beim Nachrangdarlehen edira Projekt 7 bspw. verspricht der Anbieter einen Festzins von 8 % p. a., der über Immobilien-Projekt-entwicklungen im Großraum München erzielt werden soll. Hierzu oder zu anderen Verkaufsangeboten finden wir allerdings heute nichts mehr auf der edira-Homepage. Mag sein, dass es dem Anbieter im Zuge der BaFin-Ermittlungen inzwischen zu heiß geworden ist, mit Nachrangdarlehen auf Kundenfang zu gehen. Als edira-Partner ist allerdings immer noch auf deren Homepage die promotum finanzservice gmbh aufgelistet. Deshalb befragten wir erneut u. a. Stricker, ob man vertriebsseitige Konsequenzen gegenüber edira aufgrund der BaFin-Warnung zieht und mit welcher Prospektprüfungskompetenz man Finanzprodukte auswählt. Eine Antwort blieb bis Redaktionsschluss aus. Auch auf die Frage, wie gegenüber promotum-Kunden, die ihre gezeichnete edira-Anlage jetzt rückabwickeln möchten, verfahren wird. Probleme, die man als Vertrieb besser nicht haben will, die aber gelöst werden müssen, wenn man sich zuvor in derartige Deals selbst verschuldet verstrickt.

'k-mi'-Fazit: Ob der edira-Spuk aus Nürnberg mit Produkten der Kategorie 'Grauer Kapitalmarkt' ein- gestellt ist oder mit neuen Versuchen (auch) über die Vertriebslok Promotum seine Fortsetzung findet, beobachten wir für Sie weiter. Im Sinne des Marktes kann es jedenfalls nicht sein, wenn nochmals Anlagekapital wie bei Shedlin verpuffen würde. Damals waren es über 150 Mio. €!

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