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ESG-Fondsnamen: ESMA beharrt auf Rückwirkungs-Schnaps­idee

Weniger komplexe Regulierung? Schön wär's, aber Pustekuchen: Am 14.05. forderte BaFin-Chef Mark Branson noch, "die Komplexität unserer Regulierung zu reduzieren". Am selben Tag wiehert aber wieder ohrenbetäubend der Paragraphen-Schimmel in Brüssel: Denn die ESMA legt nun die finalen Leitlinien für nachhaltige Fondsnamen vor (Final report – Guidelines on Funds' names using ESG or sustainability-related terms) und zieht die volle Rückwirkung für geschlossene Altfonds durch, trotz der massiven Kritik in der Konsultation an einer solchen Rückwirkung, die sie vollkommen ignoriert. In der vorangegangenen Konsultation im November hatte die ESMA nämlich extra danach gefragt (übersetzt): "Sollten die Bestimmungen zur ESG-Namensgebung auf geschlossene Fonds ausgedehnt werden, die ihre Zeichnungsfrist vor dem Datum der Anwendung der Leitlinien beendet haben?" Die ESMA sagt selbst aktuell, dass die meisten Stakeholder dies für eine Schnapsidee halten: "Die Mehrheit der Befragten vertrat die Auffassung, dass die Bestimmungen über die Namensgebung nicht auf geschlossene Fonds ausgedehnt werden sollten." Was macht nun die ESMA? Sie ignoriert das Ergebnis der Konsultation und will nun offenbar auch geschlossene Altfonds dem neuen ESG-Fondsnamen-Regime unterwerfen: "Die ESMA nimmt die eingegangenen Rückmeldungen zur Kenntnis und ist der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Anforderungen unterschiedslos für offene und geschlossene Fonds gelten sollten. Die ESMA ist der Ansicht, dass es sinnvoll wäre, sicherzustellen, dass der Name des Fonds mit den zugrunde liegenden Anlagen übereinstimmt, auch für die Anleger eines geschlossenen Fonds (einschließlich der bestehenden Anleger)."

'k-mi'-Fazit: Die ESMA weiß, dass eine solche Rückwirkung eine Schnapsidee ist, macht es aber trotzdem: Geschlossene Altfonds können schließlich keine Neu-Anleger mehr aufnehmen. Trotzdem droht nun die volle Anwendung der Leitlinien, was für die betroffenen Investoren und Fonds wohl vor allem Rechtsunsicherheit, Kosten und Renditeminderung bedeutet, ohne den geringsten Nutzen für Anlegerschutz und Greenwashing-Bekämpfung! Bis zur Reduzierung der Komplexität von Regulierung, die der BaFin-Chef aktuell forderte, ist es also noch weit hin –  wenn man sich diesem Ziel überhaupt annähert.

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