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Fondsnamen: Wie die EU Nachhaltigkeit zu Tode verwaltet!

Die EU hat die Bedeutung der sog. "alternative asset industry" mittlerweile erkannt. Die Branche der alternativen Anlagen hat Ende 2022 einen Nettoinventarwert (NAV) von über 6,8 Billionen € erreicht. Auf Privatanleger entfällt dabei ein signifikanter Anteil von knapp 1 Billion € bzw. 14 %! Nach dem Willen der EU soll dieser Sektor weiter wachsen: Dem Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments liegt aktuell eine Überarbeitung der OGAW- und der AIFM-Richtlinien vor. U. a. soll – wie schon bei ELTIF – die Kreditvergabe durch AIF erleichtert werden. Es ist also nicht alles schlecht, was 'aus Brüssel' kommt. Gerade für die sog. Nachhaltigkeitstransformation werden AIF gebraucht, da nicht wenige Anleger z. B. durch die spektakuläre Talfahrt des beliebten ETF iShares Global Clean Energy, der in 2023 ca. 1/3 seines Wertes einbüßte, in Sachen Nachhaltigkeit verunsichert sind – von sonstigen beliebigen Öko-Themenfonds ganz zu schweigen. Es bleibt zu hoffen, dass die EU bei der Überarbeitung der AIFM-Richtlinie daher nicht dieselben Fehler macht wie bei ihrer SFDR, der Sustainable Finance Disclosure Regulation. Bei dieser Dauerbaustelle hat wohl jeder Anleger inzwischen den Durchblick und die Lust verloren, und Vertrieb und Produktanbieter müssen sich kostenintensiv und haftungserhöhend an permanent ändernde Vorgaben anpassen. Nun versucht man sogar, den Inhalt und die Verpackung von nachhaltigen Geldanlagen parallel zu regulieren: Die ESMA hat aktuell einen Entwurf für Leitlinien zu nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen in Fondsnamen vorgelegt: Nachhaltigkeitsbezogene Begriffe in den Namen der Fonds sollten nach folgendem Muster verwendet werden: Der Fonds sollte (1) den Mindestanteil von 80 % an Anlagen verwenden, die den Nachhaltigkeitsmerkmalen oder -zielen entsprechen, (2) die Ausschlusskriterien der Pariser Benchmark (PAB) anwenden und (3) sinnvoll in nachhaltige Anlagen gemäß der Definition in Artikel 2 Absatz 17 der SFDR investieren, um die Erwartungen der Anleger aufgrund des Fondsnamens zu erfüllen. Alles klar? Zu allem Überfluss hat die ESMA beschlossen, die Verabschiedung der Leitlinien zu verschieben, bis die überarbeiteten OGAW- und der AIFM-Richtlinien in Kraft treten.

'k-mi'-Fazit: Nicht nur beim Thema Nachhaltigkeit gilt u. E. das Motto 'Der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach!'. Bei der AIFM-Richtlinie und ihrer Umsetzung u. a. durch intensive Beratungen im Bundestags-Finanzausschuss ist dies vor 10 Jahren noch gelungen (vgl. 'k-mi' 30/23). Bei ihrer Nachhaltigkeits-Regulierung hat sich die EU jedoch inzwischen in einer Komplexitätsspirale verfangen, die derzeit den Absatz nachhaltiger Produkte eher behindert als befördert. Ausgang bzw. Happy End ungewiss!

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