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Fondsstandortgesetz: KAGB und Prospekte sollen grün werden!

Vor wenigen Tagen hat das BMF einen Referentenentwurf für ein Fondsstandortgesetz/FoG vorgelegt:  ++ Darin finden sich u. a. Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) zur Entbürokratisierung und zur Digitalisierung der Aufsicht durch Abschaffung zahlreicher Schriftformerfordernisse  ++ Die Angebotspalette der Fondsanbieter wird ausgeweitet: Es werden offene Infrastruktur-Investmentvermögen und geschlossene Master-Feeder-Konstruktionen eingeführt. Für geschlossene Spezial-AIF wird die Möglichkeit zum sog. 'Pre-Marketing' und zur Nutzung der Rechtsform des Sondervermögens geschaffen  ++ Es wird auch für Publikums-AIF eine Verwahrstellenprüfungspflicht implementiert. Bislang sah das KAGB nur eine Prüfungspflicht von Verwahrstellen von Investmentfonds vor ++ Die Fristen zur Offenlegung des Jahresberichtes werden an HGB-Änderungen angepasst  

++ Insbesondere soll jedoch im Rahmen des 'Sustainable-Finance-Aktionsplans' der EU-Kommission das KAGB an die sog. Taxonomie- und Offenlegungsverordnung angepasst werden (vgl. 'k-mi' 24, 26, 35/20). Ziel ist es dabei, so der Referentenentwurf, "die Anforderungen an die Vermarktung von Finanzprodukten oder Unternehmensanleihen als ökologisch nachhaltige Investitionen, die die Finanzmarktteilnehmer oder Emittenten erfüllen müssen, zu harmonisieren. Damit soll das Anlegervertrauen und das Bewusstsein für die Umweltauswirkungen dieser Finanzprodukte oder Unternehmensanleihen gestärkt, die Sichtbarkeit erhöht und Bedenken in Bezug auf 'Greenwashing' ausgeräumt werden". Im Prospekt eines Publikums-AIF ist daher künftig "auch Transparenz über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken, über nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf den Fonds, über die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und nachhaltige Investitionen herzustellen". Zudem ist "Transparenz dahingehend sicherzustellen, ob, wie und in welchem Umfang die einem Finanzprodukt zugrundeliegenden Investitionen solche in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten sind".

'k-mi'-Fazit: Auch wenn die genannten Nachhaltigkeitskriterien bislang weitgehend unbestimmt und schwammig sind, und nachteilige Auswirkungen auf Bestandsinvestitionen kaum absehbar sind (vgl. 'k-mi' 35/20), sollten Sie sich schon allmählich mit den neuen Anforderungen vertraut machen. Zum einen bieten 'nachhaltig' orientierte Fonds erhebliche bzw. neue Umsatzchancen, zum anderen erwachsen daraus aber auch eine ganz neue Kategorie von Prospekt- und Plausibilitätsprüfungspflichten! 'k-mi' unterstützt Sie hierbei nach Kräften, da wir schon eine lange Liste von vermeintlich ökologischen und rentablen Anlagen entlarven konnten (Prokon, German Pellets, Solar Millennium, Prime Forestry, UDI etc.). Ob ein Prospekt 'grün' oder nur 'grün lackiert' ist, wird künftig noch größerer und regelmäßiger Bestandteil unserer 'k-mi'-Analysen sein, um Ihre Arbeit in der Praxis zu erleichtern!

Als Abonnent finden Sie hier den BMF Referentenentwurf als PDF im Service-Bereich.

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