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Gesetzentwurf zur Förderung der privaten Altersvorsorge ist da!

Nun ist er (endlich) da, der Referentenentwurf des BMF für ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz). Über die Eckdaten des Gesetzesvorhabens vor allem aus der Feder der FDP, mit dem u. a. die 'Riester-Rente' reformiert bzw. revolutioniert werden soll, hatten wir Sie bereits in 'k-mi' 37/24 informiert. Nun liegen mit dem 113seitigen Entwurf zudem auch die Details der sog. Positiv-Liste der förderfähigen Produkt-Kategorien für das Altersvorsorgedepot vor. Demnach sind dort zulässig: ++ Investmentfonds, die gemäß PRIIPs höchstens in Risikoklasse 5 eingestuft sind ++ Offene Publikums-AIF in Form gemischter Investmentvermögen (max. Risikoklasse 5) ++ EU-Staatsanleihen sowie Schuldverschreibungen öffentlicher Körperschaften ++ Aktieneinzeltitel, die an einer deutschen Börse (oder in der EU/EWR) zum organisierten Markt zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen sind.

Diese 'offene Architektur' begrüßen wir natürlich. So heißt es im Entwurf, dass für gemischte Investmentvermögen nach den §§ 218 und 219 KAGB grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie für Investmentfonds gelten, sie können aber "in ein erweitertes Spektrum an Finanzanlagen investieren", also grds. auch in Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen, Kryptowerte, und können auch Immobilien verwalten, die vor 2013 im Bestand waren. MdB Anja Schulz, zuständige Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion für Altersvorsorge und Kapitalmärkte, erklärt dazu gegenüber 'k-mi': "Mit der gestarteten Ressortabstimmung zum pAV-Reformgesetz wollen wir den langfristigen  Vermögensaufbau fördern und die Aktienkultur stärken. Der Staat bietet den Bürgern endlich ein neues Werkzeug für den Vermögensaufbau. Mit einem geförderten Altersvorsorgedepot wird die private Altersvorsorge neu aufgestellt – eine Option für alle, um sich finanziell unabhängig zu machen. Ob Aktien, Fonds oder ETFs – künftig haben die Menschen die Freiheit, ihre Anlageform selbst zu wählen. Der Staat unterstützt dies durch klare Anreize: 20 Cent für jeden gesparten Euro auf bis zu 3.000 € jährlich. Ab 2030 können sogar bis zu 3.500 € steuerlich geltend gemacht werden." Durch flexiblere Garantien bei Versicherungsprodukten und eine unabhängige Vergleichsplattform, so Schulz weiter, "stärken wir nicht nur den Wettbewerb am Kapitalmarkt, sondern befähigen die Menschen, ihre finanzielle Zukunft selbst in die Hand zu nehmen."

'k-mi'-Fazit: Nun kommt es (wie immer) auf das Kleingedruckte an. Also z. B. ob Selbständige förderberechtigt sind und ob gegenüber der Riester-Rente wirklich bürokratischer Ballast abgeworfen werden kann. Mit seiner Produkt-Liberalität bleibt der Entwurf allerdings noch auf halber Strecke stehen, da perspektivisch auch vollregulierte geschlossene Publikums-AIF und ELTIF, die künftig als geschlossene Sondervermögen aufgelegt werden können (vgl. 'k-mi' 32/24), nicht per se außen vor bleiben sollten. Mehr dazu in Kürze!

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