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HELENA: Verstoß gegen Vorlageersuchen gegenüber BaFin

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 14.12.2023 gegen die Helena Verwaltungsgesellschaft mbH ein Auskunfts- und Vorlageersuchen erlassen. Helena ist gegenüber der BaFin der ihr nach § 19 Abs. 1, S. 1 VermAnlG obliegenden Pflicht, die angeforderten Auskünfte zu übersenden bzw. die ersuchten Informationen zu übermitteln, nicht nachgekommen, womit das Auskunfts- und Vorlageersuchen bestandskräftig ist.

Doch warum scheint dieser Anbieter kein Interesse an Transparenz zu haben? Als Geschäftsfeld gibt RAW Energy auf der eigenen Homepage an, Ölunternehmen "vom Herzen von Texas in die Welt" zu sein und über die Tochtergesellschaft Black Gold Operating Company, LLC den eigenen Kunden gegenüber "verantwortungsvolle Energielösungen zu liefern". Um diese Ankündigungen besser einordnen zu können, schauen wir auf die hinter Helena agierenden Strategen. Als Gründer und CEO der Gesellschaft wird Bruce Webb ausgewiesen. Ein sehr umtriebiger Öl-Manager, der auch Präsident der Helena Energy LLC ist, vor der 'k-mi' schon eindringlich warnte ("HELENA: Achtung – Kay Rieck trommelt neues Anlegergeld ein!“, vgl. 'k-mi' 11/21). Wir blicken zurück:

Über die in Alaska (USA) als ausländische Wirtschaftsgesellschaft eingetragene Alecto Limited steuert(e) Rieck nicht nur die Energy Capital Invest (ECI) und Deutsche Oel & Gas AG (DOGAG), die Anlegergelder in dreistelliger Millionen-Höhe verbrannten, sondern auch die HELENA ENERGY, LLC in Anchorage, Alaska. Diese soll über Förder- und Ausbaurechte (Lease Rights) an Erdöl- und Erdgasexplorationsflächen verfügen. Mit Vertrag vom 30.07.2020 begab die HELENA ENERGY an die Alecto Limited einen Genussschein nach deutschem Recht im Nennwert von 31 Mio. € zwecks Finanzierung der Vorhaben in Texas. Der Genussschein wurde im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, sprich dem Areal in Texas, in die Gesellschaft eingebracht. Rieck sammelte von deutschen Anlegern sodann Gelder ein, bspw. über eine HELENA Ingenieurleistungen 10 GmbH & Co. KG, eine 7-%-Namensschuldverschreibung.

Die Bezeichnung "Namensschuldverschreibung" ließ jedoch bei 'k-mi' frühzeitig die Alarmglocken läuten, denn eine Anleihe gehört gewöhnlich zur Anlagegattung der Wertpapiere und untersteht damit dem regulierten Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bzw. dem Vermögensanlagengesetz, mit umfangreichem Erstellungsprozess sowie Prospektprüfungsverfahren durch die BaFin. Der HELENA-Prospekt dieses Investments kam hingegen geradezu hemdsärmelig daher: "Die Namensschuldverschreibung ist nicht wertpapiermäßig verbrieft und vermittelt einen nicht unbedingten Anspruch auf Kapitalrückgewähr", heißt es bereits zu Beginn im Prospekt unter "Beteiligungsangebot".

In 'k-mi' 14/21 deckten wir zu diesem Angebot schließlich auf, dass die dem Angebot zugrundeliegende Werthaltigkeitsprüfung von Wirtschaftsprüfer Timo Biebert, Capex Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vorgenommen wurde. Jener Biebert ist zugleich der Treuhänder des Investments, der im Lager der Treugeber stehen sollte. Zu diesem Interessenskonflikt stellten wir in 'k-mi' fest: "(…) davon steht im Verkaufsprospekt allerdings kein Wörtchen! Diese Verkettung halten wir sowohl für Anbieter- als auch Treuhänderseite für haftungsrechtlich höchst riskant!" Und siehe da, unsere Warnungen vor Helena Energy und deren Treiben blieben nicht unerhört, auch nicht bei der BaFin. Allerdings dauerte es bis zum 10.10.2022 als die Aufsichtsbehörde gegen die Alecto Limited einen Verstoß gegen Auskunfts- und Vorlagepflichten aussprach, gegen den Alecto Widerspruch einlegte. Bei dieser Gesellschaft handelt es sich auch um die Gründungskommanditistin des Angebotes HELENA Ingenieurleistungen 10 und über die Kay Rieck die HELENA ENERGY steuert.

Bemerkenswert ist jedoch, wie Rieck immer wieder trotz aller früheren Skandale mit neuen Angeboten und gleichen Protagonisten in Deutschland auftaucht, um deutsches Anlegerkapital einzusammeln und offensichtlich dabei mit der BaFin Katz und Maus spielt, indem er unter dem Radar immer neue unregulierte Investments vertickt. Wenn Anleger nun auf der Homepage von RAW Energy zu Bruce Webb auf dessen 30 Jahre Erfahrung in der Öl- und Gasindustrie mit umfassenden Fachkenntnissen in den Bereichen Exploration, Produktion und Projektfinanzierung gelenkt werden, so sollte dabei nicht unerwähnt bleiben, dass dieser sowohl als Präsident der Rieck Oil Inc als auch Vizepräsident der Furie Operating Alaska, LLC, fungierte. Pikant, die Furie Operating Alaska war operativ für Investments der ECI-Namensschuldverschreibungen, die sich als große Flops der deutschen Beteiligungsgeschichte erwiesen haben, zuständig.

Am 19.03.2021 stellten wir auch in 'k-mi' 11/21 bereits fest, dass Kay Rieck offensichtlich das VermAnlG, mit entsprechender Prospekt-Vorlage bei der BaFin, scheut: "Denn das Investment zirkuliert unreguliert durch den Markt und bietet den Erwerb von insgesamt 20 verzinslichen Namensschuldverschreibungen ('Vermögensanlage') an, bei einer Mindestzeichnungssumme von 25.000 €. Ob sich hierüber die BaFin erfreut zeigen wird, wissen wir nicht (…).“  Inzwischen ist klar, die Aufsichtsbehörde ist hinter Rieck und seinen Angeboten spät, aber hoffentlich für zukünftig unbefleckte Anleger, nicht zu spät her. Sie scheint aber noch keine rechten Mittel gefunden zu haben, um das immer wieder neu angeschobene Treiben endgültig zu stoppen. Denn während Rieck früher seine Angebote aus Deutschland heraus vertrieb, ist RAW Energy heute in Alaska gemeldet, was den Zugriff auf die Gesellschaft offensichtlich signifikant erschwert. Den ausländischen Sitz und den damit verbundenen rechtlich eingeschränkten eigenen Zugriffsmöglichkeiten sollte auch jeder potenzielle Anleger zum Anlass nehmen, sich sehr kritisch mit solchen Angeboten auseinanderzusetzen.

 

'k-mi'-Fazit: Es bleibt zu wünschen, dass es der BaFin irgendwann gelingt, die unregulierten Angebote aus dem Dunstkreis von Kay Rieck und dessen Helfern im Markt zu unterbinden. Sollten Sie auf solche Investments stoßen, reichen Sie bitte das Info-Material an 'k-mi' weiter, damit wir bei zweifelhaften Anhaltspunkten sofort davor warnen können.

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