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Nachhaltige Anlagen: EU in der Komplexitäts-Sackgasse

Das sog. Heizungsgesetz sei nur ein Experiment gewesen, wie viel an Zumutungen die Politik der Bevölkerung aufbürden kann, so Wirtschaftsminister Robert Habeck vor kurzem sinngemäß- Die Aussage verrät ein zweifelhaftes Politikverständnis: Eine privilegierte und allwissende Politikerkaste muss die ahnungslose und bockige Bevölkerung auf den rechten Weg bringen. In der Realität ist genau das Gegenteil passiert: Habeck ist mit seinem sozial ungerechten und handwerklich indiskutablen Gesetz, das ohne Einbeziehung der Immobilienbranche entstand, gescheitert. Seitdem er sich eingemischt hat, ist bspw. der Markt für Wärmepumpen durch die politisch verursachte Rechtsunsicherheit kollabiert. Im Feld der nachhaltigen Anlagen bahnt sich durch quasi-planwirtschaftliche politische Steuerung ein ähnliches Transformationsdesaster an: Wie der BVI aktuell mitteilt, liegt das Neugeschäft von Publikumsfonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen seit Anfang 2023 in jedem Quartal deutlich unter dem Wert nicht nachhaltiger Produkte. Insgesamt betrug der Netto-Mittelabfluss bei Artikel-8- und -9-Fonds in diesem Zeitraum über 11 Mrd. € – gegenüber Zuflüssen von fast 28 Mrd. € in Artikel-6-Fonds. Der – bzgl. Anti-EU-Populismus eher unverdächtige – BVI sieht die Ursachen vor allem in der Komplexität des EU-Regulierungsrahmens: "Ein wesentlicher Grund dafür dürfte die EU-Regulierung des Privatkundenvertriebs sein: Viele Kunden geben zum Beispiel ein 'Nein' bei der obligatorischen Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen an, um sich die volle Flexibilität in der Produktauswahl zu erhalten. Darüber hinaus scheitern selbst interessierte Anleger oft an der Komplexität der vorgegebenen Fragen, etwa zu Mindestquoten oder nachteiligen Auswirkungen, die sie berücksichtigen möchten. Weil Definitionen und Standards fehlen, sind verpflichtende Angaben zu den Nachhaltigkeitsmerkmalen außerdem regelmäßig nicht vergleichbar. Das führt zusätzlich zur Verunsicherung vieler Privatanleger."

'k-mi'-Fazit: Das Gegenteil von gut ist gut gemeint. Die EU hat nie richtig verstanden, dass die Vorschriften für nachhaltige Finanzprodukte, die sie am Fließband produziert, nicht von irgendwelchen anonymen Gremien aus Branchenanwälten und Aufsichtsbeamten hinter verschlossenen Türen angewendet werden müssen, sondern von Vertrieben und Privatanlegern ohne Jura-Studium und ohne viel Extra-Freizeit. Die Frage, die sich nach den Europawahlen einer neuen EU-Kommission stellt, die sich ggf. weniger an Ideologie als vielmehr an Pragmatik und Ergebnissen orientiert: Kann man das EU-Paragraphengestrüpp im Bereich Nachhaltigkeit noch entwirren, oder muss man – wie in Sackgassen üblich – den Rückwärtsgang einlegen?

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