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OwnerShip: Rechtliche Grauzone für Poolvermittler?

"Die OwnerShip Emissionshaus GmbH hat uns über deren Hamburger Rechtsanwalt Dr. Jens Frömming aufgefordert, keine Vertriebsunterlagen 'in digitaler Form zum Download' auf unserer Homepage mehr zu hinterlegen. Mit der Begründung, wir hätten keine Vertriebsvereinbarung mit OwnerShip. Die Prospektunterlagen haben wir über unsere Pools erhalten, mit denen wir zusammenarbeiten", berichtet uns ein Finanzdienstleister über die juristisch formulierte Forderung von OwnerShip, die kein Einzelfall im Markt ist. Der Rechtsbeistand des Schiffsfondsinitiators begehrt von Vermittlern die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung und legt den Gegenstandswert der Angelegenheit in Höhe einer Luxuslimousine fest, um sodann die Vermittler zur Zahlung einer saftigen Rechtsanwaltsgeschäftsgebühr aufzufordern. Und dies alles, weil angeblich – so die schriftliche Begründung – gegen das "Urhebergesetz" bei Verwendung der Prospektunterlagen verstoßen wurde. 

Um Klarheit in diese Angelegenheit zu bringen, baten wir OwnerShip-Chef Olaf Pankow uns zu erklären, aus welchen Gründen und mit welcher Berechtigung Vermittler aufgefordert werden, es zu unterlassen, Emissionsprospekte bzw. Kurzinformationen über OwnerShip-Beteiligungsmodelle zum Abruf auf deren Unternehmenshomepage zu hinterlegen, selbst wenn die Vermittler diese Unterlagen von einem Maklerpool zur Verfügung gestellt bekommen?

OwnerShip-Marketing- und PR-Leiter Florian von Nolting meldet sich zu Wort: "OwnerShip legt großen Wert darauf, dass (potentielle) Zeichner unserer Beteiligungen eine fundierte und umfassende Beratung erhalten. Schiffsbeteiligungen sind als klassische, unternehmerische Beteiligungen mit Chancen, aber auch mit Risiken verbunden, über die jeder Zeichner vorab angemessen aufgeklärt werden sollte. OwnerShip arbeitet daher nur mit solchen Beratern zusammen, zu deren Geschäftsmodell eine derartige intensive Beratung gehört. Diesen Beratern stellt OwnerShip seine Zeichnungs- und Informationsunterlagen zu Vertriebszwecken zur Verfügung. Folglich können wir nicht damit einverstanden sein, wenn unsere Unterlagen eigenmächtig auch von solchen Vermittlern verwendet werden, die unseren Anforderungen an eine fundierte Beratung potentieller Zeichner nicht genügen."

Können wir aus dieser Antwort nun etwa herauslesen, dass Pool-Partner qualitativ nicht immer den Ansprüchen der Hanseaten entsprechen? Und was heißt hier "eigenmächtig"? Sollte eine Poolanbindung für die Verwendung des Prospektmaterials nicht Grund genug sein, wenn OwnerShip zuvor eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat? Wie auch immer, jedenfalls erfahren wir durch von Nolting zu den juristischen Attacken gegen Vermittler, die sich Maklerpools angeschlossen haben, dann auch noch: "Da es für OwnerShip nicht erkennbar ist, ob ein Marktteilnehmer überhaupt bei einem Vermittlerpool angeschlossen ist und, wenn ja, bei welchem, sind die entsprechenden Maßnahmen nicht angekündigt worden." Dies bedeutet dann wohl, Poolpartner sitzen auf einem Schleudersitz, wenn sie nicht die OwnerShip-Beratungsanforderungen erfüllen. Fragt sich, wie es die Hanseaten verantworten können, Poolverträge abzuschließen, ohne sicherzustellen, dass die dort angebundenen Partner die Beratungsanforderungen erfüllen.

Weshalb dieses Emissionshaus die vom eigenen Anwalt in Rechnung gestellten Kosten von den Vermittlern eintreiben will, dies begründet der Anbieter 'k-mi' gegenüber mit dem Argument der rechtswidrigen Nutzung und des unbefugten Einsatzes der eigenen Unternehmensdaten durch Vermittler. Eine Argumentation, die jedoch im Falle von betroffenen Poolpartnern, die über ihre dortige Anbindung zum Einsatz der OwnerShip- Unterlagen befugt sein sollten, in sich vollkommen unschlüssig ist.

Da uns die Stellungnahme des hanseatischen Anbieters eher verwirrt statt aufklärt, haken wir bei eFonds24 nach, um von dort zu erfahren, wie die Rechte der einzelnen eFonds24-Vertriebspartner in Bezug zu den Initiatoren, explizit zu OwnerShip, ausgestaltet sind: "Wir verstehen uns als Dienstleister für Vermittler. In diesem Sinne schließen wir mit Emissionshäusern Vertriebsvereinbarungen, deren Gegenstand unmittelbar durch eine Rahmenvertriebsvereinbarung zwischen eFonds24 und dem Vertriebspartner weitergegeben wird. Damit geben wir alle Vertragsinhalte aus der Vereinbarung mit dem Emissionshaus über die Rahmenvertriebsvereinbarung an unsere Vermittler weiter. Das Verhältnis zwischen Emissionshaus und Vermittler entspricht also 1:1 dem Status, den ein Vermittler erhält, wenn er direkt eine Vereinbarung mit dem Emissionshaus schließt. Wesentlicher Teil unseres Dienstleistungsangebotes ist also, den Vermittler mit nur einer einzigen Vertriebsvereinbarung nahezu alle Vereinbarungen mit Emissionshäusern 'frei Haus zu liefern'", erklärt eFonds- Group-Pressesprecher Johannes Schmidt 'k-mi'. Hinsichtlich der juristischen Vorgehensweise von Owner-Ship gegen Vermittler möchte eFonds keine Stellung beziehen: "Wir möchten Vorgänge zwischen unseren Emissions- und Vertriebspartnern nicht kommentieren. Als Dienstleister sind wir unabhängiger Partner beider Seiten", so Schmidt.

Von Jan Bäumler, Vorstand der BIT Treuhand AG, erfahren wir zu den Vorgängen zwischen OwnerShip und den angegriffenen Vermittlern: "Uns ist nicht bekannt, nach welchen Gesichtspunkten die Owner- Ship Emissionshaus GmbH gegen Anlagevermittler vorgeht und können dazu demgemäß keine Angaben machen. Grundsätzlich dürfen die von uns zur Verfügung gestellten Prospektunterlagen der einzelnen Emissionshäuser frei, also auch auf der jeweiligen Vermittler-Homepage, verwendet werden. Hinsichtlich OwnerShip gilt dies für alle von uns in Abstimmung mit OwnerShip ausgewählten Partner." Zu den konkreten Fällen äußert sich Bäumler, dessen Maklerpool aktuell exklusiv den OwnerShip-Schiffsfonds 'K-Wave' vertreibt, wie folgt: "Uns sind zwei Fälle von Vermittlern bekannt geworden. Beide Fälle sind mittlerweile geklärt. Sollten sich weitere Fälle ergeben, würden wir unseren Partnern raten, sich zunächst zur Klärung an uns zu wenden. Wir selbst sind der Auffassung, dass es immer nur eine letzte Konsequenz sein kann, juristische Schritte einzuleiten."

Das Hilfsangebot an die eigenen Partner klingt zwar nett, noch besser wäre jedoch gewesen, man hätte sich bereits vor Erhalt der 'k-mi'-Presseanfrage im eigenen Partner-Kreis nicht lapidar hinter der Rechtsmeinung des Rechtsanwalts Frömming versteckt – frei nach dem Motto, als Vermittler könne man hier nichts machen und sollte entsprechend auch die Anwaltsforderung begleichen. Wenn auch Sie zu den Betroffenen gehören, so nehmen Sie Bäumler jetzt beim Wort und bitten ihn um Hilfe, wenn der OwnerShip-Anwalt bei Ihnen anklopft. Jedenfalls ist aus den Worten des BIT-Treuhand-Bosses zumindest herauszulesen, dass ihm die juristischen Maßnahmen des Hamburger Schiffsanbieters gegen seine eigenen Partner alles andere als schmecken.

'k-mi'-Fazit: Wieso OwnerShip Poolvermittler ohne Direktanbindung mit juristischen Attacken als Belohnung für deren eingereichtes Geschäft förmlich vor den Kopf stößt, werden die beiden OwnerShip-Geschäftsführer Olaf Pankow und Thomas Wenzel unter sich ausgemacht haben. Vielleicht legt man bei diesem Emissionshaus auch keinen gesteigerten Wert auf eine zügige Platzierung.

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