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Peter Friebe: 'k-mi' darf Kapitalanlagebetrugs-Verdacht äußern!

"Soweit der Verdacht der Beklagten (Anm. d. Red.: gemeint ist hiermit 'markt intern') auf 'unstreitig wahre' Tatsachen gestützt worden ist, deckten diese im Übrigen den objektiven Tatbestand eines Betruges, nämlich die Täuschung und Irrtumserregung, ab. Die Hartnäckigkeit mit der der Kläger zu 1. (Anm. d. Red.: gemeint ist hiermit Peter Friebe) an den Prospektangaben festgehalten hat, rechtfertigte es zudem, ihm gegenüber den Verdacht zu äußern und diesen, nachdem der Kläger zu 1. keine überzeugende Antwort darauf gegeben hat, warum dieses Beispiel weiterhin verwandt wird, der Öffentlichkeit mitzuteilen", stellt das OLG Düsseldorf in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 27.7.2005, Az. I-15 U 198/04) im Rechtsstreit des Peter Friebe und der Immobilienhandelsfonds I GmbH & Co. KG gegen 'markt intern' zugunsten unseres obsiegenden Verlagshauses eindeutig fest. Hintergrund des Klagefeldzuges Friebes, der es in der Vorinstanz vor dem LG Düsseldorf noch als ungeheuerlich empfand, ihm als "Rechtsbeistand, Steuerbevollmächtigten, Mitglied der Rechtsanwaltskammer, Mitglied der Steuerberaterkammer und Ex-Bankvorstand überhaupt Kapitalanlagebetrug vorzuwerfen", bis vor das OLG, war der Versuch, die im 'k-mi'-PC 37/03 von uns erhobenen Vorwürfe, dass der Initiator unseriöse Prospektaussagen zum Beteiligungsobjekt Immobilienhandelsfonds I GmbH & Co. KG tätigte, zu unterbinden.

Der klagende Friebe hob im Verkaufsprospekt ein privat erworbenes Objekt hervor, und versprach hierfür in einer Realisierungszeit von sechs Monaten einen Gewinn von 112 %, ohne jedoch – nachdem bei Prospektierung sechs Monate verstrichen waren – zu erwähnen, ob sich der Gewinn inzwischen tatsächlich auch realisiert hat. Die ominösen Renditeberechnungen setzten sich auch beim Beteiligungsobjekt Amcon Immo­bilienhandelsfonds fort. Das 'k-mi'-Analyse-Urteil hierzu im 'k-mi'-Prospekt-Check 03/04 lautete: "Solange Peter Friebe noch nicht bewiesen hat, dass seine von ihm initiierten Fonds Handelsgewinne von über 110 % und Renditen von über 200 % tatsächlich erzielt haben, sollte er seinen Spruch 'it's time to realize the principle' dahingehend beherzigen, daß er die Grundsätze von Prospektwahrheit und Prospektklarheit realisiert. Ansonsten heißt es bald 'it's time to say good bye!"

Die Düsseldorfer OLG-Richter schmetterten entsprechend das Aufbegehren des Düsseldorfer Geldeinsammlers gegen unsere Warnungen hochkant ab: "In dem Absatz wird mitgeteilt, dass auch im neuen Prospekt das Beispiel der Privatimmobilie, das bei einer Realisierungszeit von sechs Monaten eine Rendite von weit über 200 % p. a. ermöglichen sollte, enthalten ist, sowie darauf hingewiesen, das dieser Prospekt sieben Monate nach dem ersten aufgelegt worden ist und die Immobilie zu diesem Zeitpunkt schon über ein Jahr im Besitz des Klägers zu 1. gewesen sei." Aus diesen unbestrittenen wahren Tatsachen ziehen die OLG-Richter den Schluss, dass bei Prospektherausgabe "die Traumrendite bereits ausgeträumt" war, sich also diese Renditechance nicht realisiert habe. Es reicht halt nicht, 'nur' "Rechtsbeistand, Steuerbevollmächtigter, Mitglied der Rechtsanwaltskammer" und tralala zu sein, solange fundamental wichtige Prospektangaben beim Einsammeln fremden Geldes über Bord geworfen und in täuschender Weise Jagd auf gutgläubige Anleger gemacht wird.

'k-mi'-Fazit: Von Friebes Renditeträumen können sich Investoren solange nichts kaufen, wie deren reale Umsetzung bislang in keinster Weise dokumentiert wurde. Die neueste OLG-Entscheidung bestätigt einmal mehr: Besten Schutz vor schwarzen Schafen gewähren Ihnen die 'k-mi'-Prospekt-Checks! Bei Beachtung dieser haben die Anleger auch die berechtigte Hoffnung, später zu ihrem Geld 'welcome' statt 'good bye' zu sagen.

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