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Protest-Aktion BaFin-Aufsicht: Fordern Sie Ihre Abgeordneten auf 'Sofort Schluß damit!'

BaFin-Aufsicht: Bundesregierung killt 19.000 Berater aus dem Markt
Fordern Sie Ihre Abgeordneten auf: 'Sofort Schluß damit!'


Rund 50.000 qualifizierten Finanzdienstleistern mit samt ihren Arbeitnehmern dürfte die Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die BaFin ihre berufliche Existenz kosten. Dennoch ist die Bundesregierung offensichtlich wild entschlossen, die Gesetzesänderung durchzudrücken – koste es, was es wolle. Im Windschatten der Corona-Krise soll das gesetzgeberische Verfahren in den nächsten Wochen im Eilzugtempo durch alle Instanzen geprügelt werden.


Doch noch können Sie sich wehren! Auch beim Protest ist Eile geboten!


Aktuell hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur 'Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht' als "besonders eilbedürftig" den Bundesländern (Bundesratsdrucksache 163/20) auf den Tisch gepackt. Deren Ausschüsse sollen den Entwurf schon am 30.04. beraten. Im Mai und Juni sollen dann Finanzausschuss und Bundestag zustimmen, damit das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann.


Dabei besteht für eine solche gesetzgeberische Hektik überhaupt kein Grund: Mit den Gewerbeämtern und den Industrie- und Handelskammern (IHKn) gibt es in Deutschland eine erst 2013 eingeführte und bestens funktionierende Aufsicht. Das hat die Bundesregierung mehrfach bestätigt und noch 2017 (Bundestagsdrucksache 18/11337) erklärt: "Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Aufsichtszuständigkeiten zu verändern." Selbst nachdem die Forderung nach einer BaFin-Aufsicht unter dem Unterpunkt '5. Verbraucherschutz' auf S. 136 in den Koalitionsvertrag gerutscht ist, hat die Bundesregierung am 04.03.2019 auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion geantwortet, dass ihr keine Erkenntnisse über irgendwelche Schadensfälle vorliegen. Dies untermauert, dass für eine solche Änderung mit gravierenden Folgen für Abertausende mittelständische Unternehmen und ihre Beschäftigten keinerlei Notwendigkeit besteht!


Schon gar nicht in dieser Eile und ohne vernünftige Abwägung. Und dies gerade jetzt, wo viele Finanzvermittler und -berater unter der verfügten Kontaktsperre leiden und kaum einer vernünftigen Geschäftstätigkeit nachgehen können.


Leider zeigt sich das federführende Bundesfinanzministerium bislang taub gegen alle fundierten Einwände oder Verbesserungsvorschläge:  ++ Im Rahmen der Verbändeanhörung haben nahezu alle Sachverständigen (u. a. von AfW, BMI, BVI, DIHK, GDV, IDW und ZIA) den Referentenentwurf abgelehnt  ++ Der im Gesetzgebungsverfahren federführende CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Carsten Brodesser hatte einen Kompromissvorschlag gemacht, der beim BMF ergebnislos verhallt ist  ++ Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) erhebt in seiner Stellungnahmen schwere Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Nach Ansicht des NKR ist u. a. eine nachvollziehbare und verständliche Darstellung des Ziels und vor allem der Notwendigkeit der Übertragung der Aufsicht auf die BaFin nicht im ausreichenden Maße erfolgt und entsprechend belegt  ++ Jetzt soll der Bundesrat mit einer angeblichen Eilbedürftigkeit überfahren werden.


Da hilft nur noch Ihr Protest! Sprechen oder schreiben Sie Ihre Bundes- und Landtagsabgeordneten an. Stellen Sie klar, dass mit der jetzt geplanten Aufsichtsübertragung Ihre und die Existenz von abertausenden kleinen und mittleren Unternehmen sowie deren Arbeitnehmern vernichtet wird.

Dazu haben wir auf der Beilage umseitig ein Musterschreiben als Kopiervorlage vorbereitet. Dieses können Sie mit eigenen Argumenten ergänzen, wenn Sie die offene Word-Version verwenden, damit die Politik sieht, hier geht es ganz konkret um Menschen und nicht um abstrakte Inhalte.

 

 

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