Aktuell lief in Großbritannien bis Ende Februar 2023 eine FCA-Konsultation namens “Broadening access to financial advice for mainstream investments”, also übersetzt in etwa “Erweiterung des Zugangs zur Finanzberatung für Mainstream-Investitionen”. Der Titel sagt schon aus, wo in UK seit Einführung des Provisionsverbots der Hund begraben liegt: Eine einstellige Beratungsquote sowie eine damit einhergehende riesige Beratungslücke und eine zu hohe Sparquote im Sinne von nicht investiertem Cash! Die Briten wollen daher zur Schadensbegrenzung eine völlig neue Form der Low-cost-Beratung einführen ("core investment advice“), wie wir schon in 'k-mi' 25/23 gemeldet hatten. Es ist zudem äußerst interessant, sich die Begründungen dafür anzuschauen:
Die FCA beschreibt die schwierige Situation wie folgt (Übersetzung und Hervorhebungen durch uns): “Die Kombination dieser nachfrage- und angebotsseitigen Herausforderungen bedeutet, dass der Finanzberatungsmarkt nicht so effektiv funktioniert, wie er es könnte: Die Verbraucher des Massenmarktes erkennen den Wert der Finanzberatung, aber die unmittelbaren Kosten der Dienstleistung bedeuten, dass viele aus dem Markt gedrängt werden. Die obigen Daten deuten darauf hin, dass die Unternehmen entweder (a) den Massenmarkt nicht effektiv bedienen und überwiegend wohlhabendere Personen beraten, die sich die höheren Gebühren bequemer leisten können, oder (b) billigere reine Robo-Advice-Modelle anbieten, denen die Verbraucher im Allgemeinen nicht vertrauen, weil sie keine menschliche Interaktion bieten. Die Daten der FLS 2020 und 2022 (Financial Lives Survey) belegen dies: In beiden Umfragen gaben nur 8 % der Erwachsenen an, im vergangenen Jahr eine Finanzberatung in Anspruch genommen zu haben.”
Vor dem Hintergrund dieser kritischen Bestandsaufnahme der britischen Aufsicht selbst, stellt sich ernsthaft die Frage, wie z. B. die Uni Regensburg überhaupt zu ihrer äußerst gewagten These kommt, in Ländern mit Provisionsverbot rentierten sich Investments mit 1,7 % p. a. besser als anderswo (vgl. 'k-mi' 16/23). Um überhaupt in die Sichtweite eines solchen Wertes zu kommen, müsste ++ die (von der EU-Kommission für UK und die Niederlande auch offiziell attestierte) Beratungslücke (vgl. 'k-mi' 10/23) wesentlich kleiner sein ++ Honorarberatung deutliche Kostenvorteile bieten ++ es eine hohe Akzeptanz von Robo-Advisern geben ++ es einen nachweislichen Einfluss des Provisionsverbots in den jeweiligen Ländern auf die Vermögensstruktur der Privathaushalte geben. Alle vier Aspekte werden auch durch die aktuelle FCA-Konsultation für Großbritannien widerlegt. Bemerkenswert ist vor allem, dass die Studie der Uni Regensburg durch ihre zweifelhafte Methodik u. E. kaum in der Lage ist, die vorgenannten vier Aspekte systematisch zu erfassen, da länderspezifischen Unterschiede grundsätzlich nivelliert werden (vgl. 'k-mi'-Special 17/23).
Wenn die Regensburger Autoren in ihrem Studien-Update nun betonen, es sei “kein signifikanter Einfluss eines Provisionsverbots auf die Sparrate von Haushalten” zu beobachten, fragt man sich einerseits, wie das ermittelt wird, und andererseits, ob dies nicht gerade das Problem ist: Wie aus der aktuellen FCA-Konsultation ersichtlich ist, stellt für die britische Aufsicht nicht eine zu niedrige, sondern eine zu hohe Sparrate – ausgelöst durch ein fehlendes oder ein zu teures Honorarberatungsangebot – das eigentliche Problem und Anlass der Konsultation-Intervention dar: “Unsere Financial Lives Survey (FLS) aus dem Jahr 2022 hat ergeben, dass etwa 4,2 Mio. Verbraucher ein investierbares Vermögen von 10.000 Pfund oder mehr größtenteils oder vollständig in bar halten, obwohl sie durchaus bereit sind, ein gewisses Anlagerisiko einzugehen. Während es unter bestimmten Umständen sinnvoll sein kann, derart hohe Bargeldreserven zu halten, werden viele Verbraucher in dieser Situation wahrscheinlich einen Schaden erleiden, wenn der reale Wert ihres Vermögens aufgrund der Inflation sinkt (im Gegensatz zum Upside-Potenzial von Investitionen).”
Die FCA sieht also die konkrete Gefahr, dass die britischen Verbraucher, da sie, so die Aufsicht wörtlich, “weitgehend aus dem Markt für traditionelle Finanzberatung ausgeschlossen” sind (“Consumers are therefore largely priced out of the market for traditional financial advice”), durch die Inflation quasi teilenteignet werden. Die Begründung ist dazu geeignet, alle Illusionen und Wolkenkuckucksheime über ein Provisionsverbot, die vor allem von Linkspolitikern und Verbraucherschützern gepflegt werden, zum Einsturz zu bringen: “Wenn die Verbraucher auf dem Massenmarkt bereit sind zu investieren, wünschen sie sich professionelle Unterstützung, um das nötige Vertrauen zu haben, es zu versuchen. Viele Verbraucher sind bereit, für eine Beratung zu bezahlen, wenn sie vor der Investition eine Form von ‘Experten’-Unterstützung suchen. Während die Daten von FLS 2020 zeigen, dass die meisten Verbraucher bereit sind, eine Erstgebühr für die Beratung in Höhe von 1 % der Investition oder bis zu einer Pauschalgebühr von 250 £ zu zahlen, zeigen unsere Daten zum regulatorischen Rücklauf, dass die durchschnittlichen Gebühren bei etwa 3 % liegen. Im Rahmen unserer Aufsichtsarbeit haben wir festgestellt, dass die meisten Firmen dazu neigen, Mindestanlagebeträge für den Zugang zu einer ganzheitlichen Finanzberatung festzulegen, die weit über dem liegen, was viele Verbraucher zu investieren bereit sind (oder einfach nur haben). Darüber hinaus bieten viele Unternehmen zwar Robo-Advice-Modelle an, die den notwendigen ‘Experten’-Input zu sehr erschwinglichen Preisen liefern, doch vertrauen Erstanleger diesen Beratungslösungen nicht – sie bevorzugen in hohem Maße menschliches Eingreifen (z. B. würden sich nur 6 % der Erwachsenen für einen Robo-Adviser entscheiden, wenn ihnen eine kostenlose Beratung angeboten würde, so der UK Consumers and Financial Advice Market Report 2021 von Mintel). Die Verbraucher sind daher weitgehend aus dem Markt für traditionelle Finanzberatung ausgeschlossen.”
Viel deutlicher geht es eigentlich nicht mehr, wenn es darum geht, die Schäden durch ein Provisionsverbot darzustellen. Und dies ausgerechnet durch die britische Aufsicht selbst. Diese spricht in diesem Zusammengang sogar von einem “Regulierungsversagen” (regulatory failure): “Auch auf der Angebotsseite gibt es ein gewisses Regulierungsversagen: Die Unternehmen haben Schwierigkeiten, Menschen mit einfacheren Bedürfnissen und/oder geringeren Anlagebeträgen zu beraten, weil sie sich nicht trauen, die begrenzte Flexibilität der bestehenden Vorschriften anzuwenden. Die damit verbundenen Kosten für die Einhaltung der Vorschriften bedeuten, dass die Mindestkosten für die Beratung von Verbrauchern, die geringere Geldbeträge investieren, höher sind, als es wirtschaftlich sinnvoll wäre.”
'k-mi'-Fazit: Ausgerechnet die britische Aufsicht FCA räumt aktuell mit den Märchen über die angeblichen alleinigen Segnungen eines Provisionsverbots rigoros auf. Damit werden auch Behauptungen ins Reich der Legenden verwiesen, die EU-Kommission hätte sich aktuell nur dem Lobby-Druck gebeugt. Wie man sieht, gibt es eine Reihe konkreter fachlicher Gründe aus der regulären Aufsichtspraxis, um die Nachteile eines Provisionsverbots nicht unter den Teppich zu kehren. Die 'Forscher' der Uni Regensburg verschließen sich mit ihrer Gefälligkeits-Studie, die nicht einmal einfachsten Plausibilitäts-Prüfungen standhält (vgl. 'k-mi' 16/23, 17/23, 18/23), allerdings offenbar solchen Erkenntnissen und verklären weiterhin unkritisch die Auswirkungen eines Provisionsverbots mit äußerst zweifelhaften Zahlen. Wie die aktuelle FCA-Konsultation zu britischen Verbrauchern belegt, die mangels erschwinglicher Beratung in der Cash- und Inflationsfalle sitzen, ist dies das Gegenteil von Verbraucherschutz!
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