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StA Oldenburg ermittelt gegen Deutsche Lichtmiete

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg – Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachengab am 09.12.2021 bekannt, dass sie mit der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg ein Ermittlungsverfahren gegen vier Verantwortliche der Deutschen Lichtmiete führt. Es wurden bereits Durchsuchungsbeschlüsse in Wohn- und Geschäftsräumen der Beschuldigten vollstreckt.

Der Vorwurf lautet kurz zusammengefasst, dass durch die Anleiheemissionen der Lichtmiete ab 2018 die älteren Direktinvestitionsprogramme zurückgezahlt werden sollten: "Es besteht der Anfangsverdacht, die Beschuldigten hätten zu einem bislang nicht bekannten Zeitpunkt, möglicherweise während des Laufs der Direktinvestitionsprogramme, erkannt, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig und ungeeignet war, um die Bezahlung der fälligen und künftig fälligen Forderungen der Anleger aus den Einnahmen der vermieteten technischen Einrichtungen zu generieren. Gleichwohl sollen sie von 2018 bis 2021 weiteres Kapital von Investoren durch die Platzierung von Inhaber-Schuldverschreibungen (Unternehmensanleihen) in einer Gesamthöhe von über 100 Millionen Euro eingeworben haben."

Sollten sich diese Vorwürfe im Kern bestätigen, heißt dies, dass die Wertpapierprospekte der Lichtmiete, insbesondere zur Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2027 (WKN: A3H2UH), in wesentlichen Punkten irreführend wären. Hier heißt es im Prospekt, dass bei Altverträgen bzw. älteren Direktinvestments die "Wesentlichkeit" von Risiken, Forderungen aus den Mietverträgen und/oder den Rückkaufverträgen nicht zu bedienen vom "Emittenten als gering eingeschätzt" wird. Grundsätzlich wäre es nach unserer Auslegung der Anleihebedingungen zulässig, dass der Emissionserlös der Anleihe(n) zum Rückerwerb von "Gebrauchtware" bei älteren Direktinvestments verwendet wird.

Für die letzten, BaFin-gebilligten Direktinvestments ab 2016, bei denen die LED-Leuchten jeweils im Anlagevermögen der Emittentengesellschaften bilanziert werden, trifft dies aber wohl nicht zu. Denn hier gilt: "Das Geschäftsmodell des Unternehmens ist darauf ausgelegt, durch die fest vereinbarten Mieterträge die Rückzahlungen an die Investoren und alle Kosten der Gesellschaft zu tragen." Die Auszahlungen an die Investoren enthalten zudem einen Tilgungsanteil bzgl. des Rückkaufs. Für die BaFin-gebilligten Direktinvestments hat der Anbieter die Jahresabschlüsse für 2020 bereits veröffentlicht. Hieraus ergeben sich keine direkten Anhaltspunkte für Schieflagen. Allerdings gibt es einige Auffälligkeiten: Nämlich die teilweise "kurzfristige Gewährung von nicht besicherten Darlehen innerhalb der Unternehmensgruppe" mitsamt nicht besicherten Forderungen der Emittentengesellschaften im unteren zweistelligen Millionenbereich gegenüber verbundenen Unternehmen.

Darüber hinaus wurden und werden Gewinnabführungsverträge mit der Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH abgeschlossen. Dies könnte darauf hindeuten, dass den Emittentengesellschaften Gewinne bzw. Liquidität entnommen wurden oder offene Mietforderungen bestehen. Beides müsste, sollte es so zutreffen, die BaFin auf den Plan rufen, denn das Investitionskonzept der Vermögensanlagen besteht eigentlich darin, überschüssige Liquidität bei den Emittenten zu thesaurieren, um die verbleibenden Rückkaufzahlungen bei Laufzeitende zu leisten. 

'k-mi'-Fazit: Auf Anfrage erklärte Alexander Hahn, Vorstand der Deutsche Lichtmiete AG: "Die Deutsche Lichtmiete kooperiert vollumfänglich mit den ermittelnden Behörden. Wir werden im Interesse unserer Mitarbeiter, Investoren und der weiteren Beteiligten aktiv dazu beitragen, die Vorwürfe schnellstmöglich aufzuklären." Man bitte zudem um Verständnis, dass man sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt zunächst nicht weiter äußern kann, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.

Bereits Anfang des Jahres hatte 'k-mi' den Anbieter anlässlich der aktuellen Anleiheemission aufgefordert, Belege vorzubringen, dass es keine Unterdeckungen gibt, die wir allerdings nicht erhalten haben. Der Anbieter hatte u. a. angekündigt, dass die 2020er Zahlen im Februar 2021 u. a. per Pressemitteilung kommuniziert werden, was nach unserem Stand immer noch nicht erfolgt ist.

Auch wenn für die Beschuldigten weiterhin die Unschuldsvermutung gilt, ist doch festzuhalten, dass die Transparenz bei der Deutschen Lichtmiete gelitten hat, seitdem man ab 2018 nur noch im 'weißen' Anleihemarkt mit Neugeschäft tätig ist. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, würde es sich daher u. E. auch nicht um einen Graumarkt-Skandal handeln, sondern um einen weiteren des 'weißen' Marktes mitsamt Bilanzskandal!    

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