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UDI: Sand im Getriebe?

Erneut Unruhe bei UDI: Im Juni 2018 berichteten wir über die Insolvenz einer Biogas-Projektgesellschaft, an der die KG-Beteiligung UDI Biogas 2011 zu 15 % sowie die Anlage UDI Sprint Festzins IV zu 7,6 % des jeweiligen Gesamtvolumens beteiligt ist (vgl. 'k-mi' 25/18). Laut aktueller Auskunft von UDI können die dadurch entstehenden Ausfälle voraussichtlich durch andere Portfolio-Beteiligungen kompensiert werden bzw. sollen nicht zu größeren Einbußen für die Investoren führen. Nun kommt es aber offenbar bei weiteren Angeboten zu neuen Abweichungen: Auf ihrer Homepage teilt UDI nun mit: "Eine te Solar Sprint Vermögensanlage wurde mit einer Verschiebung von 3 Monaten vollständig zurückgezahlt – bei weiterlaufender Verzinsung; eine weitere – die Solar Sprint Festzins II soll Anfang 2019 vollständig zurückgezahlt werden." Ursprünglich sollte die Laufzeit der Solar Sprint Festzins II bis zum 30.06.2018 gehen. Gemäß 'Finanztest' wird es wohl zudem auch bei der te Solar Sprint III GmbH & Co. KG, die zum 31.12.2018 fällig ist, zu Verzögerungen kommen. 'k-mi' hatte im PC 45/14 bereits 2014 beim ersten Produkt dieser Emissionsreihe zur "Vorsicht" geraten.

Auf 'k-mi'-Anfrage zur Verzögerung bei der Solar Sprint Festzins II teilt uns UDI u. a. mit: "Es ist korrekt, dass die UDI-Gruppe die Vermögensanlage der te Solar Sprint II GmbH & Co. KG vermittelt hat (...) Bei der te Solar Sprint II GmbH & Co. KG gehen wir nach den uns vorliegenden Informationen der Emittentin von der Werthaltigkeit der Kapitalanlage aus. Die Verschiebung der Rückzahlung ergibt sich aus einer Verzögerung der Refinanzierung der Solarenergieanlagen. Wie die Emittentin mitgeteilt hat, werden während der Verschiebungsdauer die Zinsen in Höhe von 6 % p. a. weiterhin bezahlt. Auch erfolgte die Auszahlung der Zinsen im Sommer in voller Höhe (...) Die Verschiebung der Rückzahlung und die Gründe dafür sind den Anlegern durch die Emittentin ausführlich mitgeteilt worden." Für weitere Auskünfte sollen wir uns doch bitte an die Emittentin von te richten. Ob aber dieser Umweg tatsächlich notwendig ist? Gründungskommanditist der Emittentin ist Stefan Keller, der gleichzeitig Geschäftsführer der UDI ist. Wir haken im fränkischen UDI/te-Kommunikationsdschungel weiter nach!

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