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UDI/te-Gruppe: Hohe Verluste bei Solaranlagen-Mietmodell?

Die BaFin hat vor wenigen Tagen zur Vermögensanlage te Solar Sprint IV eine Veröffentlichung gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG vorgenommen. Hierbei handelt es sich um die mit dem Kleinanlegerschutzgesetz eingeführte Pflicht des Emittenten, auch nach Abschluss der Platzierungsphase "jede Tatsache (...) zu veröffentlichen, wenn sie geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen". Hintergrund ist in diesem Fall die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der RexXSPI GmbH (zuvor MEP Solar Miet & Service III GmbH). In der § 11a-Meldung heißt es u. a.: "Die Emittentin hat den Nettoemissionserlös aus der Vermögensanlage vollständig über ein Nachrangdarlehen in die RexXSPI GmbH (vormals MEP Solar Miet & Service III GmbH) investiert. Über das Vermögen der RexXSPI GmbH wurde am 04. Februar 2020 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen. Die MEP Solar Miet & Service III GmbH wurde als Tochtergesellschaft der MEP Werke GmbH gegründet, die inzwischen als Encopia GmbH, München, firmiert. Die RexXSPI GmbH hatte in zahlreiche Photovoltaikanlagen auf Privathäusern investiert. Diese sind Teil der Summe von rund 8.500 Photovoltaik-Anlagen, die von Privathaushalten im Mietmodell erworben wurden, bis die MEP-Gruppe 2018 ihr Geschäftsmodell änderte und keine Mietmodelle mehr anbot (...) Die Emittentin te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG wird die Forderungen gegen die RexXSPI GmbH dem Insolvenzverwalter melden. Die Geschäftsführung der Emittentin kann zu möglichen Erfolgsaussichten derzeit keine Aussagen treffen, da ihr zur wirtschaftlichen Situation der RexXSPI GmbH trotz entsprechender Auskunftsbegehren keine Informationen vorliegen. Bekannt ist, dass zur Finanzierung der Photovoltaik-Anlagen der MEP Solar Miet & Service III GmbH auch im größeren Volumen Bankdarlehen gewährt wurden."

Der Hinweis auf Bankdarlehen ist wohl dahingehend auszulegen, dass die Eintreibung der nachrangigen Forderungen demgegenüber nicht besonders aussichtsreich sein dürfte. 'k-mi' hatte über die Probleme bei dieser Emissionsreihe, die über UDI vertrieben wurde und bei der te die Geschäftsführung innehat, bereits ausführlich berichtet (vgl. 'k-mi' 48/18, 04, 08/19). Bereits 2014 rieten wir beim ersten Produkt dieser Emissionsreihe (vgl. 'k-mi'-PC 45/14) zur "Vorsicht". 'k-mi' hatte ebenfalls schon im Jahr 2010 vor dem MEPerformer Fonds I gewarnt, der von der Strasser Capital GmbH bzw. der MEP-Gruppe zur Finanzierung von Solarprojekten aufgelegt wurde (vgl. 'k-mi'-PC 41/10). Nach Angaben der UDI-Leistungsbilanz wurde mit den vier UDI/te-Solar Sprint Festzins-Emissionen ein Volumen von 27,2 Mio. € akquiriert. Auf Anfrage teilt uns UDI mit, dass nur die "te Solar Sprint I GmbH & Co. KG alle Zins- und Tilgungsforderungen vollständig geleistet hat". Bei den übrigen Gesellschaften te Solar Sprint II bis IV sind nach Angaben von UDI die Tilgung und teilweise die seit Laufzeitende durch offene Tilgungsforderungen angefallenen Zinsen ausstehend sowie Zinszahlungen während der Laufzeit. Die (Tilgung) des Nachrangdarlehenskapitals an die Anleger soll(te) plangemäß aus den Erlösen der Verbriefung der Mietforderungen gegen die Hauseigentümer erfolgen.

Auf Anfrage teilt uns UDI weiterhin aktuell mit, dass Emittenten-seitig nun von UDI/te gegen die Projektgesellschaften geklagt wird: "Aufgrund der nicht zufriedenstellenden Informationspolitik der Projektgesellschaften hat die te Solar Sprint III im Januar eine Pilotklage gegen eine ausgewählte MEP Projektgesellschaft eingereicht. Das Ziel der Klage besteht darin, die verklagte Projektgesellschaft zur Auszahlung offener Zins- und Tilgungsleistungen verurteilen zu lassen." Zu den Erfolgsaussichten der Klage sowie der Zahlungsfähigkeit der beklagten Projektgesellschaft im Erfolgsfall liegen uns aktuell keine weiteren Infos vor. 

'k-mi'-Fazit: Die Tilgung von drei Angeboten und damit ein Zeichnungskapital von 22,2 Mio. € steht nach Angaben von UDI aktuell noch aus bzw. ist gefährdet. In 'k-mi' 19/19 berichteten wir ausführlich über die Hintergründe sowie über ein entsprechendes Angebot der te-Gruppe, Anlegerforderungen zu 50 % bzw. 60 % zu erwerben. Laut UDI wurde dieses Angebot "von einer großen Mehrheit der Anleger angenommen", ohne allerdings die genaue Höhe des Forderungserwerbs zu nennen. Somit ist unklar, wie viel Geld aktuell noch im Feuer ist. Mehr Klarheit wäre auch wünschenswert zur Rolle von Stefan Keller, der zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe des Angebots te Solar Sprint IV zu 100 % an der Komplementärin te management GmbH und zu 5 % an der MEP Werke GmbH beteiligt (und dort ebenfalls Geschäftsführer) war und zuletzt auch die UDI übernommen hat.

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