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UDI/te-Gruppe will Investoren aus te Solar Sprint rauskaufen

Die UDI/te-Gruppe legt Investoren aktuell Rückkaufangebote für zwei Nachrangdarlehen vor. Zur Begründung heißt es in einer Mitteilung vom 07.05.2019: Aufgrund der "Verzögerung und möglicher Verunsicherungen bei der Rückzahlung der beiden Nachrangdarlehen der Emittentinnen te Solar Sprint II GmbH & Co. KG und Solar Sprint III GmbH & Co. KG" habe sich die te management-Gruppe entschlossen, Anlegern zwei Varianten anzubieten:  ++ Entweder erhalten Anleger 50 % der Zeichnungssumme und ihnen verbleibt ein Restanspruch auf die übrigen 50 % der Zeichnungssumme gegenüber der jeweiligen Emittentin (bis 30.09.2025)  ++ Bei Variante 2 verzichten Anleger auf die Chance weiterer Rückzahlungen: "Dementsprechend zahlt die te Verwaltungs GmbH Anlegern bei dieser Vertragsvariante einen höheren Kaufpreis von 60 % der Zeichnungssumme. Bei beiden Varianten wird der Kaufpreis jeweils in Tranchen über die nächsten Monate den Anlegern ausbezahlt. Erfolgen die Zahlungen nicht pünktlich und in voller Höhe, würde den Anlegern bei beiden Kaufvarianten ein Rücktrittsrecht vom Vertrag gewährt."

'k-mi' hatte über die Probleme bei dieser Emissionsreihe, die über UDI vertrieben wurde und bei der te die Geschäftsführung innehat,  berichtet (vgl. 'k-mi' 48/18, 04/19). Bereits 2014 rieten wir beim ersten Produkt dieser Emissionsreihe  (vgl. 'k-mi'-PC 45/14) zur "Vorsicht". Nun zieht der Anbieter also die Notbremse. Für die Investoren bieten sich allerdings keine rosigen Aussichten: Sie sollen nur die Hälfte plus Restanspruch oder 60 % ihres Investments verteilt über die nächsten Monate zurückbekommen (zzgl. der bislang ausgezahlten Zinsen, deren Zahlung aber zuvor schon ausgesetzt wurde). Aber selbst diese Rückzahlung erscheint unsicher, denn der Anbieter hebt – wie oben wiedergegeben – selbst die Möglichkeit hervor, dass "Zahlungen nicht pünktlich und in voller Höhe" erfolgen könnten. Zudem müssen Investoren, die das Angebot annehmen wollen, auf "sämtliche sonstigen Ansprüche und Rechte des Anlegers aus und im Zusammenhang mit dem Abschluss des Nachrangdarlehensvertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund und gleich ob bekannt oder unbekannt, gegenüber der Emittentin und allen Dritten" verzichten. Ebenfalls nicht hilfreich ist der Zeitdruck, da das Angebot nur bis zum 13.05.2019 befristet ist, die entsprechenden Anschreiben allerdings vom 15.04.2019 datieren, also vom Beginn der Osterferien. RAin Eva-Marie Ueberrück, Kanzlei Mattil/München, kann ihren Mandanten die Annahme des Angebotes nicht empfehlen: "Wir sehen Anhaltspunkte dafür, dass zum Beispiel die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war und es Mängel beim Verkaufsprospekt gab."

Auch der genaue Grund für die Schieflage der Nachrang-Angebote ist weitgehend unklar. In der Pressemitteilung der te-Management-Gruppe heißt es zu den Hintergründen u. a.: "Die Gelder der beiden Emittentinnen wurden an Projektgesellschaften der MEP-Gruppe, die MEP Miet- und Servicegesellschaften, als Nachrangdarlehen ausgereicht. Diese Gesellschaften haben in ca. 8.500 Solardachanlagen investiert, die an die jeweiligen Hauseigentümer vermietet sind. Das dahinter stehende Finanzierungsmodell sah vor, dass international tätige Geschäftsbanken maßgeblich an der Finanzierung der Solaranlagen beteiligt waren. Es gab ein gutes Rating von Euler Hermes, institutionelle Investoren hatten die erste Refinanzierung gesichert. Mit namhaften, großen institutionellen Investoren stand die Refinanzierung kurz vor dem Abschluss. Allerdings musste die Muttergesellschaft, die MEP Werke GmbH, im Jahr 2018 ihr Geschäftsmodell verändern und bietet nunmehr Kaufmodelle statt Mietmodelle an. In Folge konnten die geplanten weiteren Verbriefungen bzw. Verkäufe an Finanzinvestoren nicht stattfinden."

Die ominöse Umstellung des MEP-Geschäftsmodells erfolgte offenbar vor dem Hintergrund der Kritik der Verbraucherzentrale NRW. Diese ging im März 2018 nach eigenen Angaben gegen MEP vor: "Bei der Verbraucherzentrale NRW sind in den vergangenen Monaten vermehrt Beschwerden über den Solaranlagen-Vermieter MEP eingegangen, der nach eigenen Angaben rund 8.000 Kundinnen und Kunden hat. Der Grund: Das Münchener Unternehmen kassierte monatelang Miete für montierte Anlagen, die noch gar keinen Strom lieferten (...) In den vorliegenden Fällen fehle in der Regel der letzte, mit den Netzbetreibern zu koordinierende Anschluss. Die AGB der Firma MEP sind in diesem Punkt nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW nicht eindeutig genug, weshalb der Anbieter nun abgemahnt wurde." Auf 'k-mi'-Rückfrage hierzu schiebt te management-Geschäftsführer Stefan Keller, der ab 2015 u. a. auch Geschäftsführer der MEP Werke war, den Schwarzen Peter der VZ NRW zu: "Die Intervention der Verbraucherzentrale führte laut MEP dazu, dass bereits ausgehandelte Verträge zur Verbriefung weiterer Anlagen nicht unterzeichnet wurden und somit die Refinanzierung nicht, wie geplant, stattfand. Die Umstellung des Geschäftsmodells der MEP Werke führte in Folge dazu, dass das beabsichtigte Volumen bei den Projektgesellschaften nicht erreicht wurde, mit der Folge geringerer Erträge und der, wie vorstehend beschrieben, nicht durchführbaren Refinanzierung."

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist ebenfalls, dass die MEP Werke im Februar 2019 den Einstieg eines Großinvestors präsentierte: "Die PI Solar GmbH, ein österreichisches Investment-Unternehmen, hat sich mit 19,5 Millionen Euro an der MEP Werke GmbH beteiligt. Das Unternehmen verzeichnete in den vergangenen Jahren ein starkes Wachstum und stellte demnach ein attraktives Investitionsziel für institutionelles Kapital dar, um das weitere Wachstum und den Ausbau des Geschäftsmodells zu finanzieren." Auf 'k-mi'-Anfrage, warum dies den Investoren im Rahmen des aktuellen Rückkaufangebotes nicht mitgeteilt wurde und warum die Rekapitalisierung nicht ausreicht, um die Verpflichtungen der MEP-Projekt- bzw. Tochtergesellschaften gegenüber den te-Emittentinnen voll zu erfüllen, teilt uns Keller mit: "Es ist, denke ich, nachvollziehbar, dass ein Investor, der in die MEP Werke investieren will, seine zur Verfügung gestellten Mittel nicht zur Ablösung nachrangiger Forderungen von rechtlich selbstständigen Projektgesellschaften einsetzen wird, weil er davon keinerlei Nutzen hat. Da von vorneherein klar war, dass die Mittel nicht in die Projektgesellschaften fließen werden, hat auch keine Information an die Anleger stattgefunden."

'k-mi'-Fazit: Nach unserer Auffassung ist das Angebot für Investoren äußerst unbefriedigend. Ein umfassender Anspruchsverzicht, von dem im Falle von eventuellen Haftungsansprüchen ggf. auch die von Stefan Keller bzw. te management im Dezember 2018 übernommene UDI-Gruppe als Direktvertrieb profitieren würde, wäre aus unserer Sicht nur bei vollständiger Schadenskompensation für die Investoren vorteilhaft. Neben dem suboptimalen Timing verbleiben u. E. zudem zu viele Unklarheiten hinsichtlich Prospektierung, Verflechtungen und dem Auslöser, dass die Emittentinnen der te-Nachrangdarlehen ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können. Die Verantwortung hierfür nonchalant vor allem der VZNRW zuzuschieben, erscheint etwas zu simpel, auch da man Selbstkritik und den Hinweis auf eigene Versäumnisse beim Anbieter vermisst.

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