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Vermittlerhaftung: Erstes OLG-Urteil zu P&R

Jetzt liegt ein erstes OLG-Urteil zur P&R-Vermittlerhaftung vor. Das OLG Naumburg hat am 15.05.2019 die Schadenersatzklage einer P&R-Anlegerin gegen ihren Vermittler abgewiesen (Az. 5 U 16/19). Über das Verfahren in der Vorinstanz beim LG Dessau-Roßlau, bei dem die Klägerin ebenfalls scheiterte, hatte 'k-mi' berichtet (vgl. 'k-mi' 06/19). Die Ausgangslage: Die Klägerin ist selbständig als Steuerberaterin tätig. Sie wurde vom beklagten Vermittler seit vielen Jahren in Dingen der Altersvorsorge betreut. Auf Empfehlung des Beklagten erwarb sie im Jahr 2014 ein P&R-Container-Direktinvestment über 20.800 €. Das LG lehnte eine Haftung des Vermittlers mit der Begründung ab, dass es sich nicht um Anlageberatung, sondern um bloße Anlagevermittlung gehandelt hat. Zum Urteil des OLG  erläutert Rechtsanwalt Jan C. Knappe, Kanzlei Dr. Roller & Partner/München, der die Entscheidung für den Vermittler erstritten hatte: "Das OLG bestätigt die Ansicht des LG, dass der beklagte Vermittler eine Anlagevermittlung, aber keine Anlageberatung erbracht hat. Dies ist bemerkenswert, weil der Vermittler in der Vergangenheit durchaus beratend für die Klägerin tätig geworden war. Ich halte das Urteil aber für richtig, weil sich die Beratungsleistungen des Vermittlers immer auf Altersvorsorgelösungen bezogen hatten. Das P&R-Investment ging demgegenüber auf eine Nachfrage der Klägerin zurück, ob der Vermittler höher rentierliche Alternativen zu Bankeinlagen kenne." Das OLG konnte zudem – ebenso wie das LG Dessau – keine aufklärungsbedürftigen Plausibilitätsdefizite erkennen und entschied darüber hinaus, dass im vorliegenden Fall keine explizite Aufklärung über das Totalverlustrisiko angezeigt war, da die Klägerin über Erfahrungen mit risikoträchtigen Anlagen verfügte und über die Verlustrisiken als solche im Bilde war. Das OLG hierzu in der Begründung: "Da die Klägerin vor den mit dem Beklagten im Jahre 2014 geführten Gesprächen bereits eine fondsgebundene Lebensversicherung und eine auf Aktien und Rentenfonds basierende Rentenversicherung abgeschlossen hatte, war ihr das Risiko eines Totalverlustes des Containerinvestments bekannt. Der Beklagte brauchte sie über dieses Risiko nicht aufzuklären. Die Klägerin selbst war – wie aus ihren während ihrer informatorischen Anhörung vor dem Landgericht gemachten Angaben hervorgeht – über das Verlustrisiko informiert, hielt dieses Risiko jedoch für ausgeschlossen." 'k-mi'-Fazit: Das OLG Naumburg als erstes OLG, das einen P&R-Haftungsfall entscheidet, gibt die Richtung vor: Solange 'nur' eine Vermittlung vorliegt und ansonsten kein schwerwiegender (Form-)Fehler hinzutritt, ist für das Gericht nicht ersichtlich, warum Vermittler die P&R-Pleite ausbaden sollen. Der OLG Naumburg-Fall hat einige Besonderheiten, u. a. dass die Anlegerin Steuerberaterin ist, die nicht auf jede Konstellation übertragbar sind. Spannend wird zudem, wie die Ober-Gerichte die Garantie-Klauseln in P&R-Verträgen bewerten. U. a. vor diesem Hintergrund wurde ein Vermittler vor dem LG Erfurt zu Schadenersatz verurteilt (vgl. 'k-mi' 10/19)

 

Das Urteil des OLG Naumburg können Sie hier herunterladen.

 

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