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VORSICHT: Dreist, Dreister … Friebe-Fonds!

Ein kreatives Duo zu sein, muss nichts Verwerfliches sein. Gerne denken wir an Dick und Doof alias Stan Laurel & Oliver Hardy zurück, die mit ihren Gags in über 100 US-Filmen dem Fernsehen wichtiges Startmaterial in seinen Anfangsjahren lieferten. Auf deutscher Seite fällt uns, was die grenzenlose Kreativität anbelangt, sofort das Kapitalanlagemarkt-Duo Peter Friebe und Hubert Auffenberg ein. Unseres Wissens standen beide mit ihrem Talent zwar noch nicht gewollt vor der Kamera. Die Filmkategorie wäre hier auch keine Slapstick-Komödie, sondern bitterböser Film Noir, mit unfreiwilligen Gag-Einlagen angereichert, die betroffene Anleger allerdings in rasende Wut versetzen. Doch diese hätten abgeschreckt sein können, denn 'k-mi' warnte frühzeitig vor der Produktwelt des Herrn Friebe (vgl. u. a. 'k-mi'-PC 37/03) und ließ sich auch nicht von diesem Initiator per juristischer Klagewut mund­tot machen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urt. v. 27.07.2005, Az.: I-15 U 198/04) bescheinigte 'k-mi' schließlich, gegenüber Peter Friebe den Verdacht auf Kapitalanlagebetrug im Zusammenhang mit dessen Immobilienhandelsfonds äußern zu dürfen! Doch was ist dran gewesen an unseren damaligen schweren Vorwürfen?

Friebe versprach, einen schnellen Erwerb und Verkauf von Immobilien mit einer Rendite von bis zu 150 % auf das eingesetzte Kapital der Anleger zu erzielen, bei Preisaufschlägen von 50 % und 100 % auf die Anschaffungskosten und einer Umschlagsgeschwindigkeit von ein- bis dreimal jährlich. Soweit zur prospektierten Theorie. In der Realität scheiterte Hubert Auffenberg als Gf der Immobilienhandelsfonds Verwaltungsgesellschaft mbH, diese wiederum in Funktion als Geschäftsführerin der Teilfonds, krachend an diesen Vorgaben. Stattdessen werden alle Fonds mangels wirtschaftlichen Erfolges liquidiert. Entweder direkt durch die erfolglose Fondsgeschäftsführerin mit Auffenberg oder durch Friebe. Bspw. beim PTA Immobilienhandelsfonds GmbH & Co. KG warfen die Gesellschafter per Beschluss zwar ihre Geschäftsführung als Liquidator heraus, jedoch ließ Friebe einfach seine Assindia Enterprise GmbH als neue Liquidatorin ins Handelsregister eintragen. Um bei den Notverkäufen in eigener Sache abzukassieren? Was beim Objekt 'Nachrichtenkaserne Dres­den Übigau' geschah, deren Eigentümer die drei Teilfonds  ++ RPC Immobilienhandelsfonds GmbH & Co. KG  ++ PTA Immobilienhandelsfonds GmbH & Co. KG sowie  ++ FFO Immobilienhandelsfonds GmbH & Co. KG waren, dürfte zu den negativen Höhepunkten des Kapitalanlagemarktes gehören: 

Die Teilfonds zahlten ursprünglich als Anschaffungspreis für dieses Kasernenobjekt 1,5 Mio. €. Ein späterer Weiterverkauf scheiterte. Der Haus- und Hof-Sachverständige Dr. Bernd Vettermann /Berlin von Friebe/Auffenberg taxierte den Verkehrswert vor der Zwangsverwertung in einem Wertgutachten vom 03.11.2010 auf magere 0,25 Mio. €, das als Grundlage für die Zwangsverwertung beim Amtsgericht Dresden am 08.07.2011 diente. Die Versteigerung startete mit einem Gebot von 50.000 €. Das 5. Gebot kam schließ­lich über 0,125 Mio. € von der Erste Immobilieninvestitionsfonds/Leipzig, deren Gesellschafter Friebe und Auffenberg sind! Wo­mit die beiden wohl nicht gerechnet hatten, es gab noch einen ernsthaften Mitbieter. Nach dem 219. (!) Gebot über 0,486 Mio. € wurde die Sitzung am Dresdner Amtsgericht zunächst unterbrochen. Da­nach ging es in Gebotsminischritten bis zum 244. Gebot und einer Summe von 0,501 Mio. € stereotyp weiter. Doch plötzlich folgte der Paukenschlag mit einer raketenartigen Erhöhung auf 0,8 Mio. € durch Auffenberg. Allerdings in Funktion als Gf der Immobilienhandelsfonds Verwaltungsgesellschaft mbH, die den Verkauf für die Fondsanleger der Teilfonds einleitete! Aus der Bieterliste entnehmen wir das weitere erstaunliche Procedere: "Das letzte Gebot wurde verkündet. Dann ergeht folgender Beschluss. Die Sitzung wird um 11:50 Uhr unterbrochen und die Sitzung wird fortgesetzt am 11.07.2011, 10 Uhr (…)." Als Grund wird genannt: "Aufgrund großer Unruhe im Saal, war die Herstellung der Sitzungsordnung nicht mehr möglich." Spielten sich am Dresdner Amtsgericht Slapstick-Szenen à la Dick und Doof ab? Doch in der selben Niederschrift des AG Dresden vom gleichen Tag beantragt Auffenberg – als Vertreter der Fondsanleger "die einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens"! Trotz eines rechtsgültig abgegebenen Gebots? Am 13.10.2011 erfolgte schließlich der Verkauf des den drei Teilfonds gehörenden Gesamtgrundstücks durch Auffenberg an die Gesellschaft Erste Immobilieninvestitionsfonds, hinter der Friebe und er selbst steckt, zum Kaufpreis von 0,25 Mio. €, also 1/6 des Anschaffungspreises! Zwei Jahre zuvor auf einer Gesellschafterversammlung wurde den Investoren noch ein Verkehrswert unter Berufung auf einen Sachverständigen von 1,77 Mio. € genannt. Und nun dieses Desaster-Verkaufsergebnis – aus der Perspektive der Anteilseigner betrachtet. Was das Grundstück tatsächlich wert ist, bewies Friebe zwei Jahre später. Am 25.11.2013 verkaufte er das Gesamtgrundstück an die Kastanienpark GmbH/Dresden für über 2,3 Mio. €. Das Grundstück fand sich danach in der Vermarktung wieder. In einem 'k-mi' zugespielten Kontoauszug der Erste Immobilieninvestitionsfonds AG floss ihr schließlich am 02.02.2016 das stolze Sümmchen in Höhe von 2.353.687,67 € durch die Kastanienpark GmbH zu, womit der Coup zum Nachteil der Fondsanleger endgültig besiegelt war! Ein blöder Zufall? Mitnichten:

Mit notariellem Kaufvertrag vor dem Leipziger Notar Hans-Jörg Jarke verkaufte Auffenberg am 17.09.2015 u. a. im Auftrag der Immobilienhandelsfonds Verwaltungsgesellschaft und damit für Fondsanleger diverser Teilfonds Grundbesitz in der Stadt Brück/Brandenburg an die Erste Immobilieninvestitionsfonds (Auffenberg/Friebe). An dem Deal beteiligte sich auch Friebe, in Funktion als Gf der von ihm selbst als Liquidator implementierten Assindia Enterprise GmbH. Als Kaufpreis legte man sich unter Berufung auf ein Gutachten des bereits bekannten Büros Vettermann auf 752.396 € fest. Soweit (noch) gut. Wie 'k-mi' vorliegende interne Korrespondenz zwischen Auffenberg und Friebe belegt, musste zwischen beiden vor dem Notartermin noch einiges abgestimmt werden. U. a. verfasste Auffenberg in Abstimmung mit Friebe eine Präambel, die Gegenstand des Kaufvertrages wurde. Darin wird der niedrige Kaufpreis damit erklärt, dass die Vermarktungsdauer des Grundbesitzes angeblich 21 Jahre dauern würde. Mit der Konsequenz, dass so eine Haftungsvergütung für den persönlich haftenden Gesellschafter und den Fonds-Treuhänder in Höhe von 3,167 Mio. € sowie 1,543 Mio. € auflaufen würde, was den Vermögenswert der Grundstücke deutlich übersteigen würde. Bereits bei einem Vermarktungszeitraum von 10 Jahren hieße dies: "Das Abschreibungsvolumen von rd. 1.696.000 € liegt deutlich unter den anfallenden Kosten für die dargestellten Vermarktungszeiträume." So einfach geht es also, wenn das Eigentum der Fondsanleger kleingerechnet werden soll. Fondstreuhänder in diesem Fall ist eine Friebe-Gesellschaft, mit ihm als Geschäftsführer. Seltsam, dass gleicher Friebe in einer eigenen Klage gegen die Hypothekenbank Frankfurt/M. über 408.251,67 € am 01.09.2015 über seinen Anwalt ein Prozesskostenhilfegesuch eingereicht hat, wie 'k-mi' vorliegende Unterlagen belegen! Im Übrigen geht der arme Friebe mit Klage vom 22.07.2015 auch gegen die Geno Bank Essen e. G. vor und fordert 263.020 €. Und was haben Friebe/Auffenberg für die Fondsanleger an Leistung vor der eingeleiteten Liquidation vollbracht? Im Zeitraum 2003 bis 2010 wurden Objekte im Wert von schlappen 121.000 € verkauft, was gerade einmal 0,7 % des gesamten Immobilienbestandes entsprach! Versprochen war, wie erwähnt, eine Umschlaggeschwindigkeit von ein- bis dreimal pro Jahr! Und die sächsische Justiz packt seit Jahren die laufenden Strafanzeigen gegen Friebe/Auffenberg mit Samthandschuhen an. Das passt dann wohl zum Ausgang des Versteigerungsvorganges vor dem Amtsgericht in Dresden.

'k-mi_-Fazit: Das Gespann Friebe/Auffenberg führt ungeniert die Fondsanleger der Immobilienhandelsfonds an der Nase herum. Die eine Seite füllt sich die Taschen, die andere muss finanziell für das Versagen der 'Immobilien-Profis' bluten. Aber wieso greift die sächsische Justiz hier nicht ein? Fragen, denen wir natürlich weiter nachgehen werden.  

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