Die Zahl der Finanzanlagenvermittler mit einer Zulassung nach § 34f GewO überspringt die Marke von 37.000 und liegt nun zum 01.10.2016 exakt bei 37.147. Dies entspricht einer erneuten Steigerung von ca. +0,5 % gegenüber dem Vorquartal. Die produktbezogenen Zulassungen nach § 34 Nr. 2 (AIF) sind mit ca. 9.500 weitgehend stabil, ebenso beim § 34 Nr. 3 (Vermögensanlagen) mit ca. 6.500. Die Zahl der Honorar-Finanzanlagenberater gem. § 34h GewO dümpelt dagegen weiterhin bei 130! Insbesondere bei der Umsetzung von MiFID II sollte der Gesetzgeber diese Zahlen im Hinterkopf haben, die große Zweifel hinsichtlich der von Verbraucherschützern beschworenen angeblich so tollen Akzeptanz der Honorarberatung wecken! Was nützt es also, die Honorarberatung per Gesetzes-Brechstange zu privilegieren, wenn es nur eine Handvoll Berater gibt, die eine solche Beratung anbieten wollen/können? Durch die Decke schießen dagegen aktuell die neuen Zulassungen als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO, die jetzt knapp 11.000 betragen. Man schätzt das Potential beim § 34i auf bis zu 20.000 Zulassungen. Aber auch von diesen sind derzeit lediglich 369 als Honorar-Immobiliardarlehensberater zugelassen.